Arbeitsmarktpolitik
Arbeitsmarktpolitik umfasst sämtliche Maßnahmen, die die Beziehungen zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt beeinflussen. Das Ziel ist es, die Beschäftigung auf hohem Stand zu stabilisieren sowie die berufliche Eingliederung benachteiligter Arbeitnehmergruppen zu fördern.
Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig äußert sich diesbezüglich zur Arbeitsmarktordnungspolitik (arbeitsrechtlicher Rahmen) sowie zur Arbeitsmarktablaufpolitik (Arbeitsmarktinstrumente, Arbeitsmarktförderung).
So prüft die IHK regelmäßig Anträge auf Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II und andere Instrumente öffentlich geförderter Beschäftigung, um Überschneidungen mit Tätigkeitsfeldern der gewerblichen Wirtschaft auszuschließen und Verdrängungseffekte zu vermeiden.
Zudem vertritt die IHK zu Leipzig die Interessen der gewerblichen Wirtschaft in den Beiräten der Jobcenter der Stadt Leipzig, des Landkreises Nordsachsen und des Landkreises Leipzig sowie in regionalen und sachsenweiten Arbeitsgruppen.
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Ansprechpartner
Beschäftigungspolitik und Fachkräftesicherung | Geschäftsfeldmanager Standortpolitik
Martin Steindorf
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