Schiedsgericht der IHK zu Leipzig
1. Was ist ein Schiedsgerichtsverfahren?
Bei einem Schiedsgerichtverfahren trifft ein vorher durch die Parteien festgelegtes Schiedsgericht als einzige Instanz eine endgültige und vollstreckbare Entscheidung. In den meisten Fällen kann das Verfahren den Interessen der Parteien schneller und kostengünstiger gerecht werden und nebenher zur Entlastung der Justiz beitragen.
2. Warum die Entscheidung für das Schiedsgerichtsverfahren?
Schiedsgerichtsbarkeit bedeutet die endgültige Beilegung von Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten unter Ausschuss der ordentlichen Gerichte. Die Entscheidungen sind anerkannte Rechtsprechung und stehen gleichberechtigt neben der staatlichen Gerichtsbarkeit. Die Vollstreckbarkeit der Vereinbarungen kann sich je nach zwischenstaatlichen Abkommen auch auf das Ausland beziehen. Dementsprechend kann die Vereinbarung eines Schiedsgerichts bei Geschäftsbeziehungen mit Auslandsbezug besonders empfehlenswert sein. Vorteile gegenüber dem Gerichtsverfahren ergeben sich dadurch, dass die frei gewählten Schiedsrichter entsprechende Sachkunde mitbringen sowie das Vertrauen beider Parteien genießen. Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und ist wesentlich flexibler als ein normales Gerichtsverfahren. Da die Vielzahl der Instanzen wegfällt, ist es zumeist kostengünstiger und kann schneller abgewickelt werden. Zu beachten ist, dass eine einmal festgelegte Schiedsgerichtsvereinbarung bindend ist und nur gemeinsam rückgängig gemacht werden kann.
3. Wie läuft das Schiedsgerichtsverfahren ab?
Die Schiedsgerichtsordnung der IHK zu Leipzig sieht eine Besetzung des Schiedsgerichts mit drei Personen vor, soweit die Parteien nichts anderes bestimmen. Jede Partei benennt einen Schiedsrichter. Beide Schiedsrichter wählen sodann einen Vorsitzenden oder Obmann des Schiedsgerichts. Die Parteien können aber auch eine Entscheidung durch einen Einzelrichter vereinbaren. Auch wenn es keinen Anwaltszwang gibt, ist die Vertretung durch einen Anwalt häufig zweckmäßig.
4. Was macht ein Schiedsgerichtsverfahren beim Schiedsgericht der IHK zu Leipzig aus?
Die Durchführung von Schiedsverfahren hat bei der IHK zu Leipzig eine jahrelange Tradition. Die Unternehmen nehmen das Schiedsgericht der IHK zu Leipzig auch tatsächlich in Anspruch, allerdings viel zu wenig. Die Schiedsverfahren vor dem Schiedsgericht der IHK zu Leipzig werden nach einer eigenen von der Vollversammlung der beschlossenen Schiedsgerichtsordnung durchgeführt.
5. Wie sind Schiedsgerichte einzuordnen?
Bei den Schiedsgerichten handelt es sich um Privatgerichte. Die Privatautonomie der Schiedsparteien spielt eine große Rolle. Der Rechtsstreit wird den staatlichen Gerichten entzogen, wenn sich die Parteien darauf einigten, eine Streitigkeit der Entscheidung eines Schiedsgerichts zu unterwerfen. Die Entscheidung eines Schiedsgerichts ist wie die eines staatlichen Gerichts bindend und beendet den Rechtsstreit endgültig. Das Schiedsgericht gewährt ebenso wie die staatlichen Gerichte effektiven und gleichwertigen Rechtsschutz.
6. Welche Arten von Schiedsverfahren gibt es?
Es lassen sich zwei Arten des Schiedsverfahrens unterscheiden. Organisieren die Parteien allein die Auswahl und die Bestellung der Schiedsrichter, ist von einem ad-hoc-Schiedsverfahren zu sprechen. Hier können die Parteien eigene Regeln für ihr Verfahren vereinbaren. Anders ist es bei einem sog. institutionellen Schiedsverfahren. Dort greifen die Parteien auf eine Schiedsgerichtsinstitution zurück und werden von dieser unterstützt. Diese steht den Parteien auch in Verfahrensfragen als neutraler Ratgeber zur Seite. Bei dem Schiedsgericht der IHK zu Leipzig handelt es sich um ein institutionelles Schiedsgericht.
7. Können Schiedssprüche vollstreckt werden?
Werden Schiedssprüche von den Parteien nicht freiwillig erfüllt, gibt es die Möglichkeit die Schiedssprüche zu vollstrecken. Jedoch handelt es sich dabei nicht um eine klassische Vollstreckung wie bei einem Urteil. Es bedarf einer Vollstreckbarerklärung durch ein staatliches Gericht. Es können sowohl inländische als auch ausländische Schiedssprüche in Deutschland vollstreckt werden.
8. Sind Rechtsmittel gegen Schiedssprüche möglich?
Das Verfahren vor dem Schiedsgericht endet mit einem Schiedsspruch. Diese Entscheidung kann anders als bei einem Urteil nicht bei einem höheren Gericht angegriffen werden, d. h. es ist keine Berufung oder Revision möglich. Jedoch kann unter bestimmten Voraussetzungen nach § 1059 ZPO gegen einen Schiedsspruch ein Antrag auf Aufhebung gestellt werden. Dieser Antrag muss jedoch binnen 3 Monaten nach Empfang des Schiedsspruchs bei Gericht eingereicht werden.
9. Was kostet ein Schiedsverfahren?
Nach §§ 20, 21 Schiedsgerichtsordnung der IHK zu Leipzig haben die Schiedsrichter einen Anspruch auf Vergütung in Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, für die die Parteien des Schiedsverfahrens als Gesamtschuldner haften. Zudem erhebt die IHK eine Bearbeitungsgebühr, die sich nach dem Streitwert richtet und in Ziffer 7.1 des Gebührentarifs der IHK zu Leipzig geregelt ist und zwischen 600,00 bis max. 2000,00 Euro beträgt. Hinzu kommen die jeweiligen Auslagen.
10. Was ist eine Schiedsvereinbarung und wie könnte sie formuliert sein?
Die Schiedsvereinbarung regelt die Zuständigkeit des Schiedsgerichtes. In der Regel wird bereits bei Abschluss des Vertrages eine solche Schiedsvereinbarung in den Vertrag aufgenommen. Um Formfehler zu vermeiden, wird empfohlen, die von den jeweiligen Schiedsgerichtsinstitutionen entworfenen Mustervereinbarungen zu verwenden. Wenn z. B. Vertragsparteien in einer Region sitzen, ist die Verwendung einer Schiedsvereinbarung einer örtlichen Industrie- und Handelskammer sinnvoll:
Formulierungsvorschlag:
„Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag…. (Bezeichnung des Vertrages) oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der IHK zu Leipzig unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.“
Weitere Hinweise zum Thema Schiedsgerichtsbarkeit finden Sie auf der Homepage der IHK zu Leipzig und auf der Homepage des Sächsischen Bündnisses zur Konfliktlösung.
Stand: 31.05.2019
Bildungs-, Wettbewerbs- und Planungsrecht
Pierre René Rümmelein
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