Abschluss, Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung einer Arbeitsvergütung verpflichtet. Der Arbeitsvertrag unterliegt in der Regel keinen Formvorschriften. Er kann also auch mündlich wirksam abgeschlossen werden.
Mindestinhalte:
- Name und Anschrift der Parteien
- Zeitpunkt des Arbeitsbeginns
- Arbeitsort
- Tätigkeitsbeschreibung
- Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes
- Arbeitszeit
- Erholungsurlaub
- Kündigungsfristen
- Hinweise auf Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen
Ansprechpartner
Wirtschaftsrecht
Denis Wilde
denis.wilde@ | |
Telefon | 0341 1267-1308 |
Fax | 0341 1267-1123 |