Exportkontrolle
Zum Schutz deutscher außen- und sicherheitspolitischer Interessen ist der Außenhandel beschränkt. Die Anforderungen an exportierende Unternehmen sind komplex. Ein Unternehmen hat die Aufgabe, eigenverantwortlich zu prüfen, ob für ein Exportgeschäft eine Genehmigung einzuholen ist. Gerade in der Exportkontrolle bestehen in den Bereichen der Embargos, der Terrorismusbekämpfungund der Dual-Use-Güter zahlreiche Anforderungen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die zentral zuständige Verwaltungs-Genehmigungsbehörde, die im Rahmen der politischen Vorgaben der Bundesregierung die Sicherheitsbelange und außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrecht umsetzt. Schwerpunkt der Aufgaben des BAFA ist es, zu prüfen, ob die Ausfuhr eines Gutes genehmigungspflichtig ist.
Das BAFA und alle relevanten Informationen finden Sie unter folgendem Link:
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- Öffnungszeiten
- Hauptgeschäftsstelle
Außenwirtschafts- und Zollrecht
Nadine Thieme
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Fax | 0341 1267-1126 |
- Montag, Dienstag, Donnerstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
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09:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Freitag
09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
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