Messeförderung des Freistaates Sachsen
Wer wird gefördert?
Der Freistaat Sachsen fördert die Beteiligung sächsischer kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) an Messen im In- und Ausland, Symposien, Produktpräsentationen und Machbarkeitsstudien zur Erschließung neuer Märkte.
Was wird gefördert?
Teilnahme von kleinen und mittelständischen Unternehmen an:
- Auslandsmessen und internationalen Messen in Deutschland, einschließlich zugehöriger Fachkongresse
- Produktpräsentationen, die von Kammern, Verbänden oder sonstigen Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter (Projektträger) organisiert werden
- internationalen Symposien, jedoch nur, soweit die Veranstaltung nicht aus öffentlichen Mitteln unterstützt wird
- Sowie die Erstellung von Machbarkeitsstudien oder begleitenden Studien über wirtschaftliche und technische Fragen des Zielmarktes
Wie hoch sind die Fördersätze?
Die Förderung erfolgt für alle Fördergegenstände in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Messen und Symposien
Die Förderung erfolgt als Pauschale.
- Auslandsmessen - 5.000,00 EUR
- Inlandsmessen - 4.000,00 EUR
- Symposien im Ausland - 3.000,00 EUR
- Inlandssymposien - 2.000,00 EUR
Die Teilnahme an Messen, Produktpräsentationen bzw. Symposien kann bis zu fünf Mal pro Kalenderjahr gefördert werden, davon maximal drei Mal im Inland. Die Förderung der Teilnahme an der gleichen Messe ist bis zu vier Mal möglich. Frühere Förderung durch Bund und Sachsen werden angerechnet.
Produktpräsentationen und Studien
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, diese müssen jedoch mind. 5.000 Euro betragen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben bei Produktpräsentationen betragen maximal 25.000 Euro, Ausgaben für Studien betragen maximal 75.000 EUR je KMU und Maßnahme.
Was ist zu tun?
Antrag auf Messeförderung des Freistaates Sachsen mit folgenden Anlagen:
- Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges bzw. der Gewerbeanmeldung
- Formular der SAB zur Bewertung als kleines und mittleres Unternehmen
- De-minimis-Erklärung
- Erklärung zu "Unternehmen in Schwierigkeiten"
Was ist zu beachten?
Anträge auf Förderung sind vor Anmeldung bei der Messe oder Veranstaltung und vor dem Abschluss von Verträgen einzureichen bei:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
- Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
- Der Sitz bzw. die zu fördernde Betriebsstätte des Unternehmens muss sich im Freistaat Sachsen befinden.
- Die sächsische Messeförderung unterliegt der "Deminimis"- Regelung. Teilnehmer, die in den letzten 3 Jahren "De-minimis"-Beihilfen in einem Gesamtumfang von 200.000 Euro erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Alle Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie unter: www.sab.sachsen.de.
Weitere Fördermöglichkeiten in unserem Fördermittelkompass
Ansprechpartner
Messen
Claudia Goldmann
goldmannnoSpam@leipzig.ihk.de | |
Telefon | 0341 1267-1260 |
Fax | 0341 1267-1126 |