Ursprungszeugnis
Das Ursprungszeugnis ist ein außenwirtschaftsrechtlicher Ursprungsnachweis, welcher im Zusammenhang mit Einfuhrgeschäften in bestimmten Zielländern gefordert wird. Es wird EU-einheitlich in Form einer öffentlichen Urkunde auf Antrag des Exporteurs durch die IHK ausgestellt.
Wann ist ein Ursprungszeugnis erforderlich:
Das Ursprungszeugnis wird ausgestellt, wenn es die Einfuhrvorschriften des Importlandes generell vorschreiben oder es der (ausländische) Kunde für das konkrete Geschäft ausdrücklich fordert. Allgemeine Informationen können u.a. dem Export-Nachschlagewerk „K u M – Konsulats- und Mustervorschriften“ entnommen werden, bzw. gehen aus den Verträge bzw. Akkreditiven hervor.
Wer kann ein Ursprungszeugnis beantragen:
Antragsteller müssen im IHK-Bezirk ansässig sein. Juristische Personen müssen dafür entweder im Handelsregister eingetragen sein oder ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet haben. Natürliche Personen weisen ihren dauerhaften Wohnsitz mit dem Personalausweis nach.
Beantragung und Ausstellung von Ursprungszeugnissen
Das Ursprungszeugnis (bestehend aus Antrag auf Ausstellung, Original und ggf. entsprechender Anzahl gelber Durchschriften) wird vom Antragsteller ausgefüllt und der zuständigen IHK zur Ausstellung eingereicht.
Der Antrag auf Ausstellung muss rechtsverbindlich unterzeichnet sein. Nach Prüfung der Ausstellungsvoraussetzungen bestätigt die IHK Original und Durchschriften und / oder gibt die Dokumente dem Antragsteller zunächst zur Korrektur, Vervollständigung oder Neuausschreibung zurück.
Der Antrag verbleibt nach der Bescheinigung (Siegel und Unterschrift der IHK) des Ursprungszeugnisses bei der IHK und wird für eventuelle Nachprüfungszwecke mit den dazugehörigen Anlagen (z. B. Ursprungsnachweise) 2 Jahre aufbewahrt.
Gültige Nachweise zur Ermittlung des nichtpräferenziellen Warenursprungs finden Sie in unserem Merkblatt zum Bescheinigungswesen aufgelistet.
Einreichung des Dokuments:
persönlich, per Post, elektronisch (nur über die zur Verfügung gestellte Anwendung „Elektronisches Ursprungszeugnis“)
Kosten für die Ausstellung:
entsprechend der Gebührenordnung und dem aktuellen Gebührentarif
Interaktiver Beratungsprozess "Ursprungszeugnis":
Mit nur drei Fragen erhalten Unternehmen Hinweise, welche Nachweise für die Beantragung von Ursprungsnachweisen nötig sind. Die Antworten finden Sie im interaktiven Beratungsprozess „ Nachweisfinder Ursprungszeugnis“ in der Export-App. Nach der Beantwortung von wenigen Fragen wird unmittelbar angezeigt, welche Nachweise für die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses nötig sind. Die Export-App gibt es kostenlos im App-Shop sowie als mobile Web-Version unter www.export-app.de. Ein kurzes Video zur App finden Sie hier.
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