Verbot/Kennzeichnung von Einwegkunststoffprodukten

Ab dem 3. Juli 2021 ist in Deutschland nur noch der Abverkauf bestehender Lagerware betroffener Einwegkunststoffprodukte zulässig. Das „Inverkehrbringen“ entsprechender Produkte in den deutschen Binnenmarkt ist nun untersagt.

1. Was ist verboten?

Verboten ist das Inverkehrbringen bestimmter Einwegprodukte aus Kunststoff sowie Produkte aus „oxo-abbaubarem Kunststoff“ (d. h. Kunststoff, der Zusatzstoffe enthält, die durch Oxidation einen Zerfall des Kunststoffs in Mikropartikel oder einen chemischen Abbau herbeiführen). Zum Gesetzestext

2. Welche Einwegkunststoffprodukte sind verboten?

  • Wattestäbchen (nicht medizinischer Verwendung)
  • Besteck – insbesondere Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen
  • Teller
  • Trinkhalme (nicht medizinischer Verwendung)
  • Rührstäbchen
  • Luftballonstäbe
  • Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polysterol (EPS), einschließlich deren Abdeckungen und Deckel, für Lebensmittel, die:

- Dazu bestimmt sind, unmittelbar vor Ort verzehrt oder zum Verzehr mitgenommen zu werden
- In der Regel aus dem Behältnis heraus verzehrt werden
- Ohne weitere Zubereitung (kochen, erhitzen) verzehrt werden können
- Keine Lebensmittelbehälter in diesem Sinne sind Getränkebehälter, Getränkebecher, Teller sowie Tüten und Folienverpackungen, wie Wrappers, mit Lebensmittelinhalt
- Getränkebehälter & Getränkebecher aus expandiertem Polystyrol (EPS), einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel
- Alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff

Die Kennzeichnungspflicht von Einwegkunststoffprodukten wird ab dem 03.07.2021 ebenfalls gesetzlich neu geregelt. Es besteht jedoch eine Übergangsfrist bis zum 3. Juli 2022, innerhalb derer die Kennzeichnungen per Aufkleber auf die entsprechenden Produkte vor Marktbereitstellung angebracht werden können. Produkte, die bereits in Verkehr gebracht wurden, können jedoch auch ohne Kennzeichnung verkauft werden. Details zu Lage und Größe der entsprechenden Graphiken finden sie hier.

Betroffene Produktkategorien sind:

  • Hygieneeinlagen
  • Feuchttücher
  • Tabakprodukte
  • Getränkebecher

Umweltberatung

Ansprechpartner

Umweltberatung

Jörg Schulze

E-Mail joerg.schulze@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1262
Fax0341 1267-1422