Gewerbliche Schutzrechte
Patente / Gebrauchsmuster / Lizenzvergabe / Urheberrecht
Ihre Entwicklungen stellen einen neuen Stand der Technik dar oder verbessern durch eine kleine, aber intelligente Lösung bestehende Techniken. Schützen Sie diese Erfindungen durch ein Patent oder Gebrauchsmuster.
Durch Patente werden technische Erfindungen geschützt, die die nachfolgenden Merkmale aufweisen müssen
- die Neuheit
- die erfinderische Tätigkeit
- die gewerbliche Umsetzbarkeit
Das Programm "WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen" unterstützt kleine und mittlere Unternehmen finanziell bei der schutzrechtlichen Sicherung und Verwertung ihrer innovativen Ideen und Erfindungen. Damit wird das Ziel verfolgt, ihnen ihren Einstieg zum Themengebiet „Schutzrechte“ zu erleichtern.
Patentsprechtage
In einem vertraulichen Gespräch von ca. 60 Minuten können Sie Ihre Entwicklung bzw. Erfindung vorstellen. Die Patentsprechtage werden von der IHK zu Leipzig durchgeführt. Die Teilnahme am Patentsprechtag ist kostenfrei.
Weitere Informationen
Gegenstand des Gebrauchsmusters ist eine Erfindung. Es ist im Vergleich zum Patent ein technisch-gewerbliches Schutzrecht für die 'kleinen Erfindungen'. Ein Gebrauchsmuster setzt eine Erfindung, die neu und gewerblich anwendbar ist und auf einem erfinderischen Schritt beruht, voraus. Im Gegensatz zu einem Patent werden an den erfinderischen Schritt geringere Anforderungen gestellt. Die Neuheit muss gegeben sein.
Weiterführende Themen
Ansprechpartner
Innovation | Cluster
Daniela Kulik
daniela.kulik@ | |
Telefon | 0341 1267-1328 |
Fax | 0341 1267-1422 |