Emissionshandel
Ausgangspunkt für den Emissionshandel war das Kyoto- Protokoll aus dem Jahre 1997. Der Ausstoß von Treibhausgas-Emissionen, die für den globalen Temperaturanstieg verantwortlich sind, sollten gesenkt werden.
Wer klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) ausstößt, muss im europäischen Emissionshandel über entsprechende Berechtigungen verfügen. Diese Berechtigungen werden durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) an die Verursacher ausgegeben. Die Gesamtmenge an Berechtigungen ist hierbei begrenzt. Stehen nicht genügend Berechtigungen zur Verfügung, kann der Betreiber der Anlage seinen Ausstoß durch den Einbau klimafreundlicher Technologien verringern oder zusätzliche Berechtigungen erwerben. Ein Zukauf an Berechtigungen bedeutet so, dass an anderer Stelle CO2 vermindert wurde.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ist die zuständige nationale Behörde zur Umsetzung der marktwirtschaftlichen Klimaschutzinstrumente Emissionshandel sowie projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls.
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Energieberatung | Geschäftsfeldmanager Innovation und Umwelt
Jens Januszewski
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