Gründungsförderung
Die Beratungsförderung
Als Teil der Gründungsförderung ist die Beratungsförderung ein wichtiges Instrument, um Gründer in betriebswirtschaftlicher, organisatorischer, finanzieller oder personeller Hinsicht durch Unternehmensberater zu unterstützen. Damit soll nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit junger Unternehmen erhöht werden. Beratungsförderung ist sowohl in der Vorgründungphase vor der Gewerbeanmeldung als auch in einem bestimmten Zeitraum nach der Gewerbeanmeldung möglich.
Nach der Gründung
Nutzen Sie bei der Suche nach einem passenden Berater Online-Portale wie die Beraterdatenbank des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU). Im persönlichen Kontakt helfen die Ellipsis GmbH oder das RKW Sachsen, die als Qualitätssicherer für geförderte Beratungen vom Freistaat Sachsen bestellt sind.
Gründungsfinanzierung
Für die erfolgreiche Umsetzung Ihrer Existenzgründung ist die Finanzierung eine wesentliche Voraussetzung. Um den Finanzierungsbedarf zu ermitteln sollte bei der Erstellung des Geschäftsplans, ein Kapitalbedarfsplan, eine Rentabilitätsvorschau und eine Liquiditätsvorschau erarbeitet werden. Anhand des konkreten Kapitalbedarfs bietet Ihnen die IHK zu Leipzig Beratung zu Gestaltungsvarianten, insbesondere auch unter Einbeziehung von Fördermitteln für Existenzgründer an.
Erste Informationen über mögliche Förderprogramme erhalten Sie in unserem Fördermittelkompass.
Nähere Informationen zu konkreten Förderprogrammen geben wir Ihnen im Rahmen der Finanzierungsberatung in den StarterCentern.
Hinweis
Förderungen müssen stets vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. In den meisten Förderprogrammen besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung.
Beratungsempfehlung und fachkundige Stellungnahmen
Sie erhalten bei uns
- die Beratungsempfehlung zum Programm Gründungsberatung der Sächsischen Aufbaubank in der Vorgründungsphase
und fachkundige Stellungnahmen für
- den Gründungszuschuss aus ALG I nach SGB III § 93,
- das Einstiegsgeld aus ALG II nach SGB II § 16 b (nur für Unternehmen aus den Landkreisen),
- das Mikrodarlehen der Sächsischen Aufbaubank.
Was muss ich für die fachkundigen Stellungnahmen mitbringen?
Vor der Ausfertigung fachlicher Stellungnahmen wird Folgendes benötigt:
- Konzept der Geschäftsidee
- Darstellung der beruflichen Entwicklung sowie bisherige Qualifizierungen
(tabellarischer Lebenslauf) - Rentabilitätsvorschau
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Antragsunterlagen gemäß den Anforderungen
- gegebenenfalls Gewerbeanmeldung
- Im Einzelfall sind weitere Unterlagen, wie Erlaubnisse etc., notwendig.
Um Ihre Anfragen sachlich, fachlich und branchenspezifisch beantworten und die für Ihr Vorhaben eventuell erforderliche Stellungnahme fachgerecht abgeben zu können, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Bitte beachten Sie, dass die Anfertigung einer Stellungnahme kostenpflichtig ist.
Ansprechpartner
- StarterCenter Leipzig
- StarterCenter Landkreis Leipzig
- StarterCenter Landkreis Nordsachsen
Mitgliederbetreuung
Doreen Schreiber
doreen.schreiber@ | |
Telefon | 034202 34944 |
Fax | 0341 1267-31503 |
StarterCenter
Katrin Rücker
katrin.ruecker@ | |
Telefon | 0341 1267-1456 |
Fax | 0341 1267-1126 |
Mitgliederbetreuung
Jörg Semper
joerg.semper@ | |
Telefon | 03437 760446 |
Fax | 0341 126731502 |
Mitgliederbetreuung
Doris Weiße
doris.weisse@ | |
Telefon | 03421 703086 |
Fax | 0341 1267-31503 |
Mitgliederbetreuung
Doreen Schreiber
doreen.schreiber@ | |
Telefon | 034202 34944 |
Fax | 0341 1267-31503 |