Teilqualifikation
Neuer Weg zum Berufsabschluss
Mit einer Kooperationsvereinbarung haben die sächsischen Industrie- und Handelskammern und die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit einen zusätzlichen Weg zum Erwerb eines Berufsabschlusses geschaffen. Geringqualifizierte Frauen und Männer können mit Teilqualifikationen berufliche Kompetenz in 15 verschiedenen Berufen erwerben. Mit Bestehen einer Externenprüfung können diese zu einem vollwertigen Berufsabschluss führen.
Die Kompetenzfeststellung im Rahmen der zertifizierten anschlussfähigen Teilqualifikation kann für folgende Berufe durchgeführt werden:
- Änderungsschneider/-in
- Berufskraftfahrer/-in
- Chemikant/-in
- Elektroniker/-in für Betriebstechnik
- Fachkraft für Abwassertechnik
- Fachkraft für Lagerlogistik
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit
- Fachkraft im Gastgewerbe
- Fachlagerist/-in
- Industriemechaniker/-in
- Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistungen
- Kaufmann/-frau im Einzelhandel
- Konstruktionsmechaniker/-in
- Kraftfahrzeugmechatroniker/-in
- Maschinen- und Anlagenführer/-in
- Servicefachkraft für Dialogmarketing
- Servicekraft für Schutz und Sicherheit
- Verfahrensmechaniker/-in Kunststoff- und Kautschuktechnik
- Verkäufer/-in
- Zerspanungsmechaniker/-in
Zentrale Merkmale der Teilqualifikation sind die konzeptionelle Ausrichtung auf einen Ausbildungsberuf, die Integration einer qualitätssichernden Kompetenzfeststellung und die Vergabe strukturierter und aussagefähiger Zertifikate. In der Summe bilden die Teilqualifikationen alle Positionen eines Berufsbildes ab. Die Teilqualifikationen werden durch zertifizierte Bildungsdienstleister in Weiterbildungs- und Arbeitsphasen vermittelt. Die Kompetenzfeststellung am Ende einer jeden Teilqualifizierung wird durch die sächsischen Industrie- und Handelskammern angeboten. Mit der Kompetenzfeststellung wird die im jeweiligen Ausbildungsbaustein erworbene berufliche Handlungskompetenz erfasst und mit einem IHK-Zertifikat bestätigt.
Weitere Informationen zu den Ausbildungsbausteinen unter www.jobstarter.de oder unter www.arbeitsagentur.de.
Mögliche Termine für eine Kompetenzfeststellung:
2022 | 2023 | 2024 | |
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1. Quartal | 10.03.2022 | 09.03.2023 | 07.03.2024 |
2. Quartal | 16.06.2022 | 15.06.2023 | 13.06.2024 |
3. Quartal | 06.10.2022 | 19.10.2023 | 10.10.2024 |
4. Quartal | 15.12.2022 | 14.12.2023 | 12.12.2024 |
Dokumente
- Antrag zur Durchführung einer Kompetenzfeststellung (pdf / 142 KB)
- Anmeldung zur Kompetenzfeststellung Teilqualifikation (pdf / 51 KB)
- Zertifizierung von Teilqualifikationen (pdf / 48 KB)
- Verfahrensbeschreibung Kompetenzfeststellung bei Teilqualifikationen (pdf / 417 KB)
- Entgelte für Leistungen der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig (pdf / 73 KB)