Geprüfte/-r Versicherungsfachmann/-frau IHK
Die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers oder –beraters unterliegt einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht und setzt den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung voraus. Die notwendige Erlaubnis wird erteilt, wenn der Vermittler oder Berater durch das Ablegen einer Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse nachweist. Doch nicht jeder Versicherungsvermittler oder -berater muss diese Prüfung ablegen. Die gesetzliche Regelung sieht hier Ausnahmen und Übergangsregelungen vor (VersVermV § 2 Abs. 3, § 27).
Die Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und -berater bilden das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts sowie die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV), welche zeitgleich am 22. Mai 2007 in Kraft traten.
Prüfungsablauf
Inhalte und Anforderungen der Prüfung ergeben sich aus der Anlage 1 zur Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV).
- Der schriftliche Teil der Sachkundeprüfung besteht aus Teil I (90 Minuten) und Teil II (70) Minuten.
- Der praktische Teil der Sachkundeprüfung wird in der Regel am Tag nach dem schriftlichen Prüfungsteil durchgeführt. Die Prüfungszeit beträgt ca. 20 Minuten. Bitte bringen Sie als Hilfsmittel Ihre Beratungsunterlagen und einen netzunabhängigen Taschenrechner mit.
Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung erfordert eine umfassende und intensive inhaltliche Vorbereitung. Sie kann sowohl durch selbständiges Lernen, als auch durch Schulungsmaßnahmen bei Weiterbildungsträgern oder in Unternehmen erfolgen.
Weitere Informationen zum Ablauf und Inhalt der Prüfung entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung sowie den Hinweisen zur Sachkundeprüfung.
Prüfungsanmeldung und Gebühren
Die Anmeldung zur Prüfung ist schriftlich mit dem Anmeldeformular der IHK zu Leipzig bis zum jeweiligen Anmeldeschluss (siehe Tabelle unten) möglich.
Die Prüfungsgebühr wird bei der Anmeldung zur Prüfung fällig und muss in jedem Fall vor dem Prüftermin beglichen sein. Die Höhe der Gebühren können Sie dem aktuellen Gebührentarif entnehmen.
Hinweis
Bei Rücktritt (Abmeldung) nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung werden 50 Prozent der jeweiligen Gebühr auf Antrag erstattet. Bei unentschuldigtem Fernbleiben, Zuspätkommen zur Prüfung oder Entschuldigung nach Prüfungsbeginn wird die volle Gebühr erhoben.
Prüfungstermine
schriftlicher Prüfungsteil | praktischer Prüfungsteil | Anmeldeschluss |
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13.07.2023 | 14.07.2023 | ausgebucht |
12.10.2023 | 13.10.2023 | 11.09.2023 |
Sachkundeprüfung "Geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK"
Ansprechpartner
Prüfungsorganisation
Raik Schattschneider
raik.schattschneider@ | |
Telefon | 0341 1267-1367 |
Fax | 0341 1267-1426 |
Hauptgeschäftsstelle
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Goerdelerring 5
04109 Leipzig
Telefon: 0341 1267-0
Telefax: 0341 1267-1421
De-Mail: epost@leipzig-ihk.de-mail.de
infonoSpam@leipzig-ihk.org
Geschäftszeiten
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