Freiverkäuflichen Arzneimitteln

Arzneimittel im Einzelhandel dürfen in Deutschland nur über Apotheken in den Verkehr gebracht werden. In der Regel sind diese Arzneimittel erkennbar durch die Aufdrucke „apothekenpflichtig“ oder „verschreibungspflichtig“. Sogenannte „freiverkäufliche Arzneimittel“ dürfen auch außerhalb von Apotheken vertrieben werden, wenn der Unternehmer oder eine von ihm mit der Leitung des Unternehmens betraute Person oder eine mit dem Verkauf beauftragte Person die Sachkenntnis dafür nachweist.

Der Nachweis der Sachkunde erfolgt durch eine Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer.

Anerkennung anderer Nachweise

Als Sachkundenachweis werden bestimmte Prüfungen und Nachweise anerkannt, zum Beispiel das abgeschlossene Pharmaziestudium, die Kaufmannsgehilfenprüfung als Drogist/in oder die Abschlussprüfung als Apothekenhelfer/in.

Prüfungstermine 2023

PrüfungsterminAnmeldeschluss
17.03.202303.03.2023
21.04.202307.04.2023
11.05.202327.04.2023
06.07.202322.06.2023
14.09.202331.08.2023
20.10.202306.10.2023
15.11.202301.11.2023

Sonstige Informationen

Es ist im Einzelnen festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer

  • das Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel übersieht,
  • die in freiverkäuflichen Arzneimitteln üblicherweise verwendeten Pflanzen und Chemikalien sowie die Darreichungsformen kennt,
  • offensichtlich verwechselte, verfälschte oder verdorbene freiverkäufliche Arzneimittel erkennen kann,
  • freiverkäufliche Arzneimittel ordnungsgemäß, insbesondere unter Berücksichtigung der Lagertemperatur und des Verfallsdatums, lagern kann,
  • über die für das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken und die Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel erforderlichen Kenntnisse verfügt,
  • die mit dem unsachgemäßen Umgang mit freiverkäuflichen Arzneimitteln verbundenen Gefahren kennt,
  • die für freiverkäufliche Arzneimittel geltenden Vorschriften des Arzneimittelrechts und des Rechts der Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens kennt.

Die Prüfung wird am PC abgelegt und dauert 75 Minuten. Eine nicht bestandene Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

Prüfungsvorbereitung

Seit März 2021 erfolgt das Erkennen von Pflanzendrogen, die Angabe der medizinisch wirksamen Hauptinhaltsstoffe und die Auswahl der Hauptanwendungsgebiete mittels 15 Mehrfachwahlaufgaben anhand von Fotos. 

Der Besuch eines Vorbereitungslehrganges empfiehlt sich, ist aber keine Voraussetzung zum Ablegen der Prüfung.

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Prüfungsorganisation

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Telefon0341 1267-1388
Fax0341 1267-1426