Bewachungspersonal und Bewachungsunternehmer

Prüfungsvorbereitung und -ablauf

Die Vorbereitung auf die Prüfung kann durch den Besuch von Schulungsmaßnahmen, welche von Bildungseinrichtungen oder Unternehmen angeboten werden, oder auch durch Selbststudium, erfolgen. 

Die mündliche Prüfung findet jeweils im Anschluss an die schriftliche Prüfung bzw. am darauf folgenden Tag statt. Inhalt und Umfang der Sachkundeprüfung entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.

Prüfungsanmeldung und Gebühren

Die Prüfungsgebühr wird mit Anmeldung zur Prüfung fällig. Die Höhe der Gebühren können Sie dem aktuellen Gebührentarif entnehmen.

Bei Rücktritt eines Bewerbers vor Beginn der Prüfungen werden 50 % der jeweiligen Gebühr auf Antrag erlassen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben, Zuspätkommen zu Prüfungen oder Entschuldigung nach Prüfungsbeginn wird die volle Gebühr einbehalten.

Die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung seit April 2022

Immer mehr IHKs planen den Einstieg ins digitale Prüfen und auch die Nachfrage der Teilnehmer nach digitalen Prüfungen wächst stetig. Daher wird das Angebot an digitalen Prüfungen kontinuierlich erweitert.

Seit April 2022 führt die IHK zu Leipzig nun auch die schriftliche "Sachkundeprüfung im Bewachungsgwerbe nach § 34a Gewerbeordnung" online am PC durch.

Näheres erfahren Sie hier: https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/pruefungen/digitale-pruefungen

Prüfungstermine 2023

PrüfungsterminAnmeldeschluss
16.03.202327.02.2023
20.04.202303.04.2023
24.05.202308.05.2023
15.06.202329.05.2023
20.07.202303.07.2023
21.09.202304.09.2023
19.10.202302.10.2023
16.11.202330.10.2023
14.12.202327.11.2023

Sonstige Informationen

Für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung vor der IHK zwingend erforderlich.Dies betrifft:

  • Tätigkeit als Selbständiger, gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person oder Betriebsleiter
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Citystreife) oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichen Verkehr (z.B. Einkaufscenter)
  • Schutz vor Ladendieben (z.B. Einzelhandelsdetektive)
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher)
  • Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion

Inhaber folgender Prüfungszeugnisse nach Berufsbildungsgesetz bedürfen nicht der Sachkundeprüfung

  • Für das Bewachungsgewerbe einschlägige Abschlüsse in der Berufsausbildung (z. B. Fachkraft für Schutz und Sicherheit)
  • Für das Bewachungsgewerbe einschlägige Weiterbildungsabschlüsse (z. B. Geprüfte Werkschutzfachkraft, Geprüfter Werkschutzmeister, Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit)
  • Abschlüsse im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeivollzugsdienst, auch im Bundesgrenzschutz und in der Bundespolizei, für den mittleren Justizvollzugsdienst, für den mittleren Zolldienst (mit Berechtigung zum Führen einer Waffe) und für Feldjäger in der Bundeswehr.

Hauptgeschäftsstelle

Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Goerdelerring 5
04109 Leipzig

Telefon: 0341 1267-0
Telefax: 0341 1267-1421
De-Mail: epost@leipzig-ihk.de-mail.de
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Geschäftszeiten

Mo-Do09:00 - 18:00 Uhr
Fr09:00 - 16:00 Uhr

Ansprechpartner

Prüfungsorganisation

Hans-Peter Heinig

E-Mail hans-peter.heinig@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1388
Fax0341 1267-1426