Immobiliardarlehensvermittlung
Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von Verbraucher-Immobiliardarlehen eine Erlaubnis und müssen in ein Register eingetragen werden. Voraussetzung dafür ist ein Sachkundenachweis. Dieser kann durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Sachkundeprüfung oder durch eine bereits erworbene und anerkannte Qualifikation erbracht werden. Die Regelungen sind in § 34i GewO und der Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung - ImmVermV) enthalten. Die Regelungen für die Sachkundeprüfung traten zum 6. Mai 2016 in Kraft.
Die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung ab Januar 2023 online
Immer mehr IHKs planen den Einstieg ins digitale Prüfen und auch die Nachfrage der Teilnehmer nach digitalen Prüfungen wächst stetig. Daher wird das Angebot an digitalen Prüfungen kontinuierlich erweitert.
Ab Januar 2023 plant die IHK zu Leipzig nun auch die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung zum/-r "Geprüften Fachmann/ Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" online am PC durchzuführen.
Näheres erfahren Sie hier: https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/pruefungen/digitale-pruefungen
Sachkundenachweis auch für Angestellte
Auch Mitarbeiter, die direkt bei der Beratung und Vermittlung von Immobiliardarlehen mitwirken, müssen für diese Tätigkeit die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 34i GewO) und zuverlässig sein. Angestellte können für sich ebenfalls die "Alte Hasen-Regelung" in Anspruch nehmen. Für Angestellte muss ein Arbeitgeber bescheinigen, dass sie seit dem Stichtag ununterbrochen als Immobiliardarlehensvermittler tätig gewesen sind.
Mit den Vorschriften setzt der Gesetzgeber die Wohnimmobilienkreditrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 (Richtlinie 2014/17/EU) um. Ziel ist es „kohärente, flexible und gerechte Immobilienkreditverträge zur Entwicklung eines transparenteren, effizienteren und wettbewerbsfähigeren Binnenmarkts und gleichzeitig zur Förderung einer nachhaltigen Kreditvergabe und –aufnahme“ beizutragen und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau zu schaffen.
Prüfungsablauf
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind insbesondere folgende Sachgebiete:
- Kundenberatung
- fachliche Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und –beratung
- Finanzierung und Kreditprodukte
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Teilnahme am praktischen Teil der Prüfung setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus.
Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst die Sachgebiete „fachliche Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und –beratung“ sowie „Finanzierung und Kreditprodukte“. Im praktischen Teil der Prüfung, der als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs durchgeführt wird, wird jeweils ein Prüfling geprüft. Hier soll der Prüfling nachweisen, dass er über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lösungen zu entwickeln und anzubieten.
Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der praktische Teil der Prüfung mit „bestanden“ bewertet worden sind. Der schriftliche Teil der Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling in jedem der beiden Sachgebiete mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt hat. Der praktische Teil der Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt hat.
Prüfungsanmeldung und Gebühren
Die Anmeldung zur Prüfung ist grundsätzlich nur schriftlich mit dem Anmeldeformular der IHK zu Leipzig möglich. Bitten senden Sie das ausgefüllte Formular im Original bis zum jeweiligen Anmeldeschluss zu (siehe Tabelle unten).
Die Prüfungsgebühr wird bei der Anmeldung zur Prüfung fällig und muss in jedem Fall vor dem Prüftermin beglichen sein. Die Höhe der Gebühren können Sie dem aktuellen Gebührentarif entnehmen.
Hinweis
Bei Rücktritt (Abmeldung) nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung werden 50 Prozent der jeweiligen Gebühr auf Antrag zurückerstattet. Bei unentschuldigtem Fernbleiben, Zuspätkommen zur Prüfung oder Entschuldigung nach Prüfungsbeginn wird die volle Gebühr erhoben.
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss festgelegt:
Prüfungstermin (schriftlich/praktisch) | Anmeldeschluss |
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18.04.2023 | 20.02.2023 |
18.07.2023 | 22.05.2023 |
17.10.2023 | 21.08.2023 |
Ansprechpartner
Prüfungsorganisation
Raik Schattschneider
raik.schattschneider@ | |
Telefon | 0341 1267-1367 |
Fax | 0341 1267-1426 |
Hauptgeschäftsstelle
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Goerdelerring 5
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