Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen (insbes. Pkw und Lkw) mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde.
Ein Unternehmen, welches Notfallrettung und/oder Krankentransport betreibt unterliegt der Genehmigungspflicht. Die Genehmigung wird einem Unternehmen, das seinen Sitz in Sachsen hat, erteilt, wenn bestimmte Berufszugangsvoraussetzungen erfüllt sind.
Für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1 Satz 6 der Gewerbeordnung vor der IHK zwingend erforderlich.
Arzneimittel im Einzelhandel dürfen in Deutschland nur über Apotheken in den Verkehr gebracht werden. In der Regel sind diese Arzneimittel erkennbar durch die Aufdrucke „apothekenpflichtig“ oder „verschreibungspflichtig“. Sogenannte „freiverkäufliche Arzneimittel“ dürfen auch außerhalb von Apotheken vertrieben werden, wenn der Unternehmer oder eine von ihm mit der Leitung des Unternehmens betraute Person oder eine mit dem Verkauf beauftragte Person die Sachkenntnis dafür nachweist.
Durch das "Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts" werden mit Wirkung zum 1. Januar 2013 die Voraussetzungen für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis erheblich verschärft.
Die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers oder –beraters unterliegt einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht und setzt den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung voraus. Die notwendige Erlaubnis wird erteilt, wenn der Vermittler oder Berater durch das Ablegen einer Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse nachweist.
Auch Mitarbeiter, die direkt bei der Beratung und Vermittlung von Immobiliardarlehen mitwirken, müssen für diese Tätigkeit die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 34i GewO).
Wer Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern will, muss entsprechend geschult und im Besitz einer gültigen ADR- Bescheinigung sein. Weiterhin müssen Unternehmen, die am Transport und Umschlag von gefährlichen Gütern beteiligt sind, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.