Zeugnis in Englisch/Zweitschriften
Übersetzungshilfe
Sie haben Ihren IHK-Fortbildungsabschluss erfolgreich geschafft und wollen sich auf eine neue berufliche Herausforderung im Ausland bewerben.
Da stellt sich das Problem, dass ein Unternehmen dort nicht ohne weiteres einschätzen kann, wie ein Abschluss als „Fachwirt“ oder „Industriemeister“ einzuschätzen ist.
Die Besonderheiten des Dualen Systems der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Deutschland sind im Ausland häufig unbekannt. Deshalb hat die IHK-Organisation vor einigen Jahren Übertragungen der deutschen Abschlussbezeichnungen ins Englische unter Verwendung des Begriffs „Bachelor Professional (CCI)“ entwickelt. Diese Übersetzungshilfe erlaubt eine Einschätzung der deutschen Abschlüsse im Ausland. Sie erwerben damit aber keinen akademischen Abschluss im Sinne des deutschen Hochschulrechts.
Zweitschriften
Die Erstellung von Zweitschriften ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Voraussetzung ist, dass das Zeugnis abhanden gekommen ist oder zerstört wurde.
Auf dem Zeugnis ist vermerkt, dass es sich um eine Zweitschrift handelt.
Vorauszahlung
Die Gebühr muss vor Erstellung überwiesen oder bar bezahlt werden. Sie erhalten einen Gebührenbescheid, die Zweitschrift wird Ihnen dann nach Zahlungseingang zeitnah zugesandt.
Angaben
Zur Erstellung sind genaue Vorgaben notwendig:
- Name (ggf. Geburtsname), Vorname
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Aktuelle Anschrift und Telefonnummer
- Ausbildungsberuf
- Ausbildungsdauer
- Ausbildungsbetrieb, Ort
- Datum der abgelegten Abschlussprüfung
Bitte senden Sie uns den vollständig ausgefüllten Antrag zu.
Ansprechpartner
Abteilungsleiterin Prüfungsorganisation
Patricia Siebert
patricia.siebert@ | |
Telefon | 0341 1267-1350 |
Fax | 0341 1267-1426 |