Maschinen- und Anlagenführer/-in
Der Maschinen- und Anlagenführer ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er wird in der Industrie ausgebildet. Im 2. Ausbildungsjahr erfolgt eine Differenzierung nach folgenden Schwerpunkten:
- Druckweiter- und Papierverarbeitung
- Lebensmitteltechnik
- Metalltechnik
- Kunststofftechnik
- Textiltechnik
- Textilveredlung
Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
Zuständige Berufsschule
BSZ bitte beim Ausbildungsberater erfragen!
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Materialbereitstellungsunterlagen
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> Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
> Verordnung über die Berufsausbildung
Unterlagen zur praktischen Prüfung
Weitere Hinweise
Nähere Informationen in Form einer ausführlichen Beschreibung finden Sie unter folgender Internetadresse: www.berufenet.arbeitsagentur.de