Fachkraft für Gastronomie
Der Beruf Fachkraft für Gastronomie ist ein neuer staatlich anerkannter 2-jähriger Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Fachkräfte für Gastronomie lernen im Laufe ihrer Ausbildung die Grundlagen der Gastronomie, sozusagen das 1mal1 ihres künftigen Berufs. Dies beinhaltet den Umgang mit Waren und die Fertigkeiten in der Küche und des Servierens, um später fachkundige Berater zu werden. Zudem wird die Ausbildung in die viermonatigen Schwerpunkte Restaurantservice und Systemgastronomie geteilt. Es ist eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung abzulegen
Nach dem Abschluss dieser Ausbildung (je nach Schwerpunkt) kann man noch das 3. Ausbildungsjahr zum Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie oder als Fachmann/-frau für Systemgastronomie anschließen und erwirbt somit einen zweiten Ausbildungsabschluss.
Die Verordnung zu diesem Beruf tritt am 01.08.2022 in Kraft.
Zuständige Berufsschule
BSZ 10 Susanna-Eger-Schule
Ernährung, Hauswirtschaft, Textil
An der Querbreite 6
04129 Leipzig
Telefon: 0341 9099750
Ansprechpartner Prüfungswesen
Prüfungsorganisation
Peggy Koch
peggy.koch@ | |
Telefon | 0341 1267-1362 |
Fax | 0341 1267-1426 |
Ansprechpartner Beratung

Aus- und Weiterbildungsberatung
Evelyn Reinboth
evelyn.reinboth@ | |
Telefon | 0341 1267-1359 |
Fax | 0341 1267-1422 |
Dokumente
Weitere Hinweise
Nähere Informationen in Form einer ausführlichen Beschreibung finden Sie unter folgender Internetadresse: www.berufenet.arbeitsagentur.de