Gesundheitswirtschaft

Aktuelle Meldungen

Änderungen für Anbieter von niederschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten

Seit dem 1. Januar 2022 gilt die neue Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung. Danach müssen die Anbieter von Leistungen zur Unterstützung im Haushalt, die bereits eine Anerkennung durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen haben, bis zum 31.12.2022 erneut die Anerkennung nach der Sächsischen Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPflUVO) beantragen. Ziel der neuen Verordnung sind die

  • Verbesserung und Förderung der Versorgungsstrukturen,
  • Qualitätsstandards sichern,
  • gesetzliche Vorgaben können besser umgesetzt und geprüft werden.

Es wird der Begriff „Fachkräfte“ und „Helfende“ nach Berufs- und Tätigkeitsbezeichnung genau definiert.

Demnach müssen Fachkräfte, die ihre Leistungen im Bereich der haushaltnahen Dienstleistungen anerkennen wollen, ab dem kommenden Jahr eine Qualifizierung als HauswirtschaftlerIn oder vergleichbare Berufsabschlüsse, die über gleichwertige Erfahrungen oder Kenntnisse verfügen, nachweisen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 SächsPflUVO). Auch Helfende müssen für die jeweils angebotenen Leistungen entsprechende Qualifikationen nachweisen (§ 5 Abs. 2 Satz 1).

Insbesondere können Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter betroffen sein, denn sie gelten nicht als „Fachkraft“ im Sinne der Verordnung. Für deren Angebote gibt es womöglich keine Anerkennung mehr nach Ablauf der aktuellen Anerkennungszeit (soweit sie nicht als HauswirtschaftlerIn qualifiziert sind).

Außerdem müssen Helfende eine Basisschulung von 40 Stunden (oder vergleichbare Qualifikation nachweisen (§ 5 Abs. 3 und 4 SächsPflUVO).

Zuständig für das Anerkennungsverfahren ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV). 

Fragen zur Qualifikation oder nach Schulungen stellen Sie bitte per E-Mail an den KSV entlastungspflege@ksv-sachsen.de

In der neuen Verordnung sind auch die Richtlinien für die Förderung

  • von Auf- und Ausbau von Versorgungskonzepten und –strukturen sowie
  • für Initiativen des Ehrenamtes und der Selbsthilfe

geregelt (§ 17 SächsPflUVO). Zuwendungsempfänger können auch gewerbliche Unternehmen sein.

Der Kommunale Sozialverband Sachsen empfiehlt den Unternehmen, zeitnah die Unterlagen zur Anerkennung einzureichen. Im Link finden Sie weitere Informationen, Schulungsangebote, Ansprechpartner sowie Formulare zur Antragstellung.

 

EU-Nutzungsbewertung von Gesundheitstechnologien bietet Chancen für Unternehmen

Die neue EU-Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) sieht erstmals klinische Bewertungen von Gesundheitstechnologien auf EU-Ebene vor. Ziel ist dabei auch, dass Unternehmen von Doppelarbeit entlastet werden. Die Verordnung tritt am 11. Januar 2022 in Kraft. Die Regelungen müssen ab dem 12. Januar 2025 angewendet werden. Damit soll der Zugang zu Arzneimitteln und Medizinprodukten erleichtert und für Hersteller die Einreichung von Gesundheitstechnologien vereinfacht werden. Der Verwaltungsaufwand insbesondere für kleine Unternehmen soll damit verringert werden, weil sie nur noch einmal die Daten und Nachweise auf EU-Ebene einreichen, die für die gemeinsame klinische Bewertung erforderlich sind. Auch die nationalen Gesundheitsbehörden können darüber wertvolle wissenschaftliche Informationen erhalten, die sie für die Entscheidung über die Preisgestaltung und die Erstattung einer Gesundheitstechnologie benötigen.

In der dreijährigen Übergangszeit Jahren ist vorgesehen, dass die EU-Kommission

  • die Koordinierungsgruppe einrichtet 
  • das Netzwerk der Interessenträger aufbaut,
  • die erforderlichen Durchführungsrechtsakte und delegierten Rechtsakte erlässt und
  • die Entwicklung einer Methodik für die gemeinsame HTA-Arbeit durch die Koordinierungsgruppe, wie in der Verordnung vorgesehen, ermöglicht.

Die gemeinsame Nutzenbewertung wird schrittweise eingeführt. Ab dem 12. Januar 2025 unterliegen zunächst Krebsarzneimittel und Arzneimittel für neuartige Therapien einer gemeinsamen Nutzenbewertung. Später auch bestimmte Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika hoher Risikoklasse. 

Hier gelangen Sie zur Verordnung.


Pflegereform – Alle Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen

Das Kabinett hat am 2. Juni 2021 beschlossen, dass alle Pflege- und Betreuungskräfte künftig nach Tarif bezahlt werden sollen. Ab dem 1. September 2022 dürfen dann nur noch Pflegeeinrichtungen mit der Pflegeversicherung abrechnen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen. Gleichzeitig sollen die Pflegebedürftigen dadurch nicht überfordert werden. Es soll eine gestaffelte Entlastung der Pflegebedürftigen je nach Dauer der Pflege möglich werden.

Um Heimen einen Anreiz zu mehr Pflegepersonal zu schaffen, soll ein bundeseinheitlicher Personalschlüssel eingerichtet werden. Außerdem bekommen die Pflegekräfte zukünftig bei der Verordnung von Hilfsmitteln mehr Entscheidungsfreiheit in der häuslichen Pflege. Des Weiteren soll die Kurzzeitpflege im Krankenhaus möglich werden.

Finanzieren will die Bundesregierung das über einen pauschalen Bundeszuschuss ab 2022 und einem Beitragszuschlag für Kinderlose. 

Weitere Informationen finden Sie hier 

Vernetzung

SMILE.medibiz – ist ein Programm innerhalb von SMILE, dass Gründungen in den Branchen Life Science, Medizintechnik und Gesundheitsdienstleistungen unterstützt. Weitere Informationen und Kontaktdaten

Nationales Community-Portal Medtec Online – eine Initiative vom BMBF im Bereich des Gesundheitswesen zur Vernetzung, Kommunikation und barrierefreies Webconferencing mit geschützten Räumen für die Projektentwicklung mit externen Partnern, freien Zugang zu Fachwissen zum Thema Innovation, direktem Austausch mit Wissenschaft und Versorgung und Einbringen von eigenen Ideen und Expertise etc. 
Portal

Informationen zur Analyse der Gesundheitswirtschaft aus makroökonomischer Sicht hat das WifOR-Institut verfasst. Weitere Informationen finden Sie hier

biosaxony – Ihr Cluster für Biotechnologie, Medizintechnik & Gesundheitswirtschaft in Sachsen. biosaxony ist der gesamtsächsische Verband für Biotechnologie, Medizintechnik und Gesundheitswirtschaft. Weitere Informationen finden Sie hier

In der Bio City Leipzig forschen und arbeiten seit 2003 auf ca. 20.000 Quadratmetern ansässige Unternehmen gemeinsam mit sechs biotechnologisch ausgerichteten Professuren und außeruniversitären Einrichtungen. Der Standort ermöglicht Kooperationen im F & E-Bereich aufzubauen und Synergien zu eruieren.

Healthy Saxony - Verein zur Förderung der Gesundheitswirtschaft e.V. ist eine Plattform zur Förderung der Zusammenarbeit der Gesundheitswirtschaft in Sachsen. Weitere Informationen und Angebote finden Sie hier.

Das Pflegenetzwerk Leipzig e.V. wurde 2006 gegründet, um die Qualität der Arbeit in Pflege und pflegenahen Tätigkeiten zu verbessern und den fachübergreifenden Austausch zu fördern.

Die MedicalMountains GmbH mit Sitz in Tuttlingen vernetzt und unterstützt alle Akteure der Medizintechnikbranche. Sie fördert den Dialog, verbindet Stärken und schafft Plattformen für den Austausch. Durch strategische und systematische Abstimmungen werden Kooperationen und Synergien ermöglicht: Die Zusammenarbeit und gegenseitige Befruchtung mit regionalen, nationalen und internationalen Partnern liefert vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen einen wichtigen Wissens- und Technikvorsprung.

Die Nachfrage und der Bedarf an medizinischen Produkten ist enorm gestiegen. Für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung werden zusätzliche Produktionskapazitäten gesucht. Gleichzeitig stellen Unternehmen ihre Ressourcen zur Verfügung, um schnell helfen zu können.

Der Marktplatz macht Gesuche und Angebote öffentlich.

Branchenberichte Gesundheitswirtschaft

Die hohen Energie- und Rohstoffpreise verdrängen in der Gesundheitswirtschaft den Fachkräftemangel von Platz eins der Risikofaktoren. Damit setzt sich der gesamtwirtschaftliche Trend auch in diesem Sektor fort, der üblicherweise weniger stark von konjunkturellen Schwankungen betroffen ist. Das zeigt der Gesundheitsreport des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) vom Frühsommer.

Der Gesundheitsreport basiert auf den Ergebnissen der DIHK-Konjunkturumfrage vom Frühsommer 2022 an der sich rund 700 Unternehmen der Gesundheitswirtschaft beteiligten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des DIHK.

Den Branchenbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie von 2020 finden Sie hier.

E-Health

Wichtige Wachstumsimpulse kommen aufgrund der stetig steigenden Nachfrage aus dem Bereich der digitalisierten Gesundheitsangebote. Zu den größten Risiken der Branche zählen der Fachkräftemangel, die starke Reglementierung, z.B. im Datenschutz und bei der Zulassung von Medizinprodukten sowie beim unzureichenden Breitbandausbau.

Wichtige Handlungsfelder des Bundes sind:

  • Zukunftsfähige Basis aufbauen
  • Digitale Versorgung als Normalität etablieren
  • Einrichtungs- und Sektorgrenzen (digital) überwinden
  • Datenkompetenzen stärken und Datenschutz sichtbar machen
  • Neue Technologien nutzen, individuelle Medizin einsetzen und Ressourcen effektiv nutzen

Informationen zur e-Health-Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie im Link.

Wirtschaftspolitik

Die Gesundheitswirtschaft ist und bleibt auch zukünftig ein Wachstumstreiber für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Die wirtschaftspolitischen Themen und Standpunkte zu diesem Branchensegment finden Sie auf der Webseite der IHK-Dachorganisation DIHK.

Bei Fragen zu den Vertragsbedingungen der Krankenkassen