Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft wahrzunehmen.
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist eine berufliche Fortbildung nach Rechtsvorschrift der IHK zu Leipzig gem. § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Zulassungsantrag
Vor Lehrgangsbeginn empfehlen wir einen Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Dokumente nur mit vollständigen Unterschriften angenommen werden.
Prüfungsanmeldung
Bitte beachten Sie, dass der Anmeldeschluss vier Monate vor dem gewählten Prüfungstermin liegt. Bei verspäteter Anmeldung fallen Säumnisgebühren laut aktuellem Gebührentarif an.
Bitte senden Sie uns das Formular zur Anmeldung zur Fortbildungsprüfung ausgefüllt und unterschrieben zu.
Den jeweiligen Prüfungstermin erfahren Sie hier.
Informationen für Prüfungsteilnehmende
Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z.B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf sowie die Prüfungsstruktur finden Sie hier.
Hinweis
Nähere Informationen in Form einer Kurzbeschreibung finden Sie unter der folgenden Internetadresse: http://wis.ihk.de