Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/-r Geprüften Personalfachkaufmanns/-frau wahrzunehmen.
Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Lehrgänge werden von privaten Bildungsträgern angeboten.
Zulassungsantrag
Vor Lehrgangsbeginn empfehlen wir einen Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zu stellen.
Prüfungsanmeldung
Bitte beachten Sie, dass der Anmeldeschluss vier Monate vor dem gewählten Prüfungstermin liegt. Bei verspäteter Anmeldung fallen Säumnisgebühren laut aktuellem Gebührentarif an.
Bitte senden Sie uns das Formular zur Anmeldung zur Fortbildungsprüfung ausgefüllt und unterschrieben zu.
Den jeweiligen Prüfungstermin erfahren Sie hier.