Geprüfter Küchenmeister/ Geprüfte Küchenmeisterin

Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/-r Geprüften Küchenmeisters/-in wahrzunehmen.

Geprüfter Küchenmeister ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Lehrgänge werden von Industrie- und Handelskammern (IHK) und privaten Bildungsträgern angeboten.

Zulassungsantrag

Vor Lehrgangsbeginn empfehlen wir einen Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zu stellen. 

Bitte beachten Sie, dass die Dokumente nur mit vollständigen Unterschriften angenommen werden.

Prüfungsanmeldung

Bitte beachten Sie, dass der Anmeldeschluss vier Monate vor dem gewählten Prüfungstermin liegt. Bei verspäteter Anmeldung fallen Säumnisgebühren laut aktuellem Gebührentarif an.
Bitte senden Sie uns das Formular zur Anmeldung zur Fortbildungsprüfung ausgefüllt und unterschrieben zu.

Den jeweiligen Prüfungstermin erfahren Sie hier.

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Petra Schmidt gerne weiter.

T: +49 341 1267-1384
F: +49 341 1267-1426
E: petra.schmidt@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus