Prüfungen für

- Extern
- Vorzeitig
- Teilqualifikation

Externenprüfung - Zulassung zur Abschlussprüfung ohne Berufsausbildungsverhältnis

Nach § 45 (2) Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen ohne Berufsausbildungsverhältnis zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Dazu müssen sie nachweisen, dass sie ohne Berücksichtigung von Verkürzungsmöglichkeiten wie Fachoberschulreife, Fachhochschulreife oder Abitur mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.

Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden ebenfalls berücksichtigt.

Zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sind folgende Unterlagen in Kopie einzureichen:

  • Nachweis des Wohnsitzes im Kammerbezirk der IHK
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Tätigkeitsnachweise bzw. Arbeitszeugnisse des Beschäftigungsbetriebs mit Art und Dauer (wöchentliche Arbeitszeiten) des Beschäftigungsverhältnisses
  • Zeugnisse anderer erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildungen
  • Nachweise spezieller Seminare/Lehrgänge, die den Ausbildungsinhalten des gewünschten Ausbildungsberufs entsprechen

Wir weisen darauf hin, dass die Anträge erst nach Einreichen der vollständig vorliegenden Unterlagen zur Anmeldefrist bearbeitet werden können. Danach erfolgt der Versand der Anmeldeformulare durch uns.

AP Teil 1 Frühjahrbis zum 01.07.des vorhergegangenen Jahres
AP Sommerbis zum 01.10.des vorangegangenen Jahres
AP Teil 1 Herbstbis zum 01.02.des laufenden Jahres
AP Winterbis zum 01.05.des laufenden Jahres


Die Teilnahme an den Prüfungen ist nur möglich, wenn die Anmeldung rechtzeitig erfolgt und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind. 

Bitte senden Sie uns den Antrag auf externe Zulassung ausgefüllt und unterschrieben zu.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung von Auszubildenden

Gemäß § 11 Abs. 1 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen der IHK zu Leipzig i. V.m. § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Auszubildende vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden.

Voraussetzung für eine vorzeitige Zulassung sind die schulischen Leistungen. Diese ergeben sich insbesondere aus dem letzten Zeugnis bzw. aus einer Bescheinigung der Berufsschule. Dort dürfen in den Prüfungsfächern kein schlechterer Notendurchschnitt als „gut“ und in den relevanten Prüfungsfächern keine Note schlechter als „befriedigend“ stehen.

Das letzte Jahreszeugnis der Berufsschule ist als Kopie beizufügen. Die Zeugniskopie ist vom Ausbildenden (Geschäftsinhaber, Geschäftsführer oder berufener Ausbilder) mit Unterschrift und Firmenstempel zu beglaubigen.

Bei der Antragstellung zur Sommerprüfung muss zusätzlich eine Bescheinigung über den Notenstand (August bis November) in den Prüfungsfächern mitgeschickt werden.

Der vollständig ausgefüllte Antrag ist schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen:

  • für die Sommerprüfung bis zum 01.12. des vorangegangenen Jahres und
  • für die Winterprüfung bis zum 01.07. des laufenden Jahres

Wichtiger Hinweis:

Anträge können erst nach Einreichung der vollständig vorliegenden Unterlagen zur Anmeldefrist bearbeitet werden. Danach erfolgt der Versand der Anmeldeformulare durch die IHK zu Leipzig.
Die Teilnahme an den Prüfungen ist nur möglich, wenn die Anmeldung rechtzeitig erfolgt und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

Bitte senden Sie uns den Antrag auf vorzeitige Zulassung ausgefüllt und unterschrieben zu.

 

Teilqualifikation

Ein neuer Weg zum Berufsabschluss

Mit einer Kooperationsvereinbarung haben die sächsischen IHKs und die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit einen weiteren Weg zum Erwerb von Berufsabschlüssen geschaffen. Geringqualifizierte Frauen und Männer können mit einer Teilqualifikation berufliche Kompetenz in 15 verschiedenen Berufen erwerben. Das Bestehen einer Externen-Prüfung kann dann zu einem vollwertigen Berufsabschluss führen.

Mögliche Berufe zur Teilqualifikation

Die Kompetenzfeststellung zur zertifizierten Teilqualifikation kann für folgende Berufe durchgeführt werden:

  • Änderungsschneider/-in
  • Berufskraftfahrer/-in
  • Chemikant/-in
  • Elektroniker/-in für Betriebstechnik
  • Fachkraft für Abwassertechnik
  • Fachkraft für Lagerlogistik
  • Fachkraft für Schutz und Sicherheit
  • Fachkraft im Gastgewerbe
  • Fachlagerist/-in
  • Industriemechaniker/-in
  • Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistungen
  • Kaufmann/-frau im Einzelhandel
  • Konstruktionsmechaniker/-in
  • Kraftfahrzeugmechatroniker/-in
  • Maschinen- und Anlagenführer/-in
  • Servicefachkraft für Dialogmarketing
  • Servicekraft für Schutz und Sicherheit
  • Verfahrensmechaniker/-in Kunststoff- und Kautschuktechnik
  • Verkäufer/-in
  • Zerspanungsmechaniker/-in

Kompetenz mit Zertifikat

Zentrale Merkmale der Teilqualifikation sind die konzeptionelle Ausrichtung auf einen Ausbildungsberuf, eine qualitätssichernde Kompetenzfeststellung und die Vergabe aussagefähiger Zertifikate. In der Summe bilden die Teilqualifikationen alle Positionen eines Berufsbildes ab.

Die Teilqualifikationen werden durch zertifizierte Bildungsdienstleister in Weiterbildungs- und Arbeitsphasen vermittelt. Die Kompetenzfeststellung am Ende einer jeden Teilqualifizierung wird durch die sächsischen IHKs angeboten. Die im jeweiligen Ausbildungsbaustein erworbene berufliche Kompetenz wird damit erfasst und mit einem IHK-Zertifikat bestätigt.

Weitere Informationen zu den Ausbildungsbausteinen unter www.jobstarter.de oder unter www.arbeitsagentur.de.

Termine für eine Kompetenzfeststellung:

 2024
1. Quartal07.03.2024
2. Quartal13.06.2024
3. Quartal10.10.2024
4. Quartal12.12.2024

Bitte senden Sie uns das Formular zur Anmeldung zur Kompetenzfeststellung ausgefüllt und unterschrieben zu.

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen das Sekretariat der Prüfungsorganisation gerne weiter.

T: 0341 1267-1351
F: 0341 1267-1426
E: bildung@leipzig.ihk.de