Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)
Ziel
Ziel ist die Förderung und Weiterbildung von weniger qualifizierten Beschäftigten im Unternehmen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Weiterbildung von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern, die im Rahmen von bestehenden Arbeitsverhältnissen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durchgeführt werden.
Empfänger
Das Programm WeGebAU richtet sich an geringqualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU).
Die Angebote des Programms WeGebAU sind ausgerichtet auf:
- gering qualifizierte Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können, sowie
- Arbeitnehmer, die in KMU mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Lehrgangskosten, zusätzlich entstehende Fahr-, Kinderbetreuungskosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Gefördert werden Weiterbildungen für:
- gering qualifizierte Beschäftigte, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder zu einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation führen und
- für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und über ausschließlich arbeitsplatzgezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Art, Umfang und Höhe
Das Programm hat eine Dauer von mindestens vier Wochen oder 160 Unterrichtsstunden. Bei weniger als 10 Beschäftigten betragen die Lehrgangskosten 100%. Zwischen 10 und 249 Beschäftigten Arbeitnehmern unter 45 Jahren, betragen die Lehrgangskosten bis zu 50%. Bei Arbeitnehmern ab 45 Jahren, bis zu 75%.
Die Förderung erfolgt in Form:
der Erstattung der Weiterbildungskosten oder als
Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Geringqualifizierte.
Förderung der Weiterbildungskosten: Die Agentur für Arbeit erstattet Arbeitnehmern die Lehrgangskosten und gewährt einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Die Arbeitnehmer können auch einen Bildungsgutschein erhalten, um unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen zu können.
Förderung mit Arbeitsentgeltzuschuss: Für die Qualifizierung gering qualifizierter Mitarbeiter erhalten Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Der Zuschuss wird für den Zeitraum gezahlt, in dem die Arbeitnehmer wegen der Teilnahme an der Weiterbildung keine Arbeitsleistungen erbringen können. Die Förderhöhe wird individuell festgelegt.
Bei innerbetrieblichen Weiterbildungen liegt die Zuschusshöhe bei bis zu 50%.
Informationen
Weiterführende Informationen erteilen die zuständigen Agenturen für Arbeit bzw. die Bundesagentur für Arbeit (BA).
Bundesagentur für Arbeit (BA):
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel. (09 11) 1 79-0
Fax (09 11) 1 79-21 23
Internet: http://www.arbeitsagentur.de
Ein Verzeichnis der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit kann auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit abgerufen werden