Meisterbonus
Ziel
Der Freistaat Sachsen gewährt den Meisterbonus für den erfolgreichen Abschluss einer gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Aufstiegsfortbildung. Mit dem Meisterbonus soll Arbeitnehmern ein Anreiz geschaffen werden, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
Art, Umfang und Höhe
Gefördert werden die Absolventen von Aufstiegsfortbildungen, welche erfolgreich eine Fortbildung als Handwerksmeister, Industriemeister oder Fachmeister abgeschlossen haben. Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen liegen.
Wenn die Prüfung nicht in Sachsen abgelegt wurde und der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oderzum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht in Sachsen liegt, erhält der Absolvent dennoch eine Förderung sofern er nachweislich als Angestellter oder freiberuflicher Meister im Bundesland Sachsen tätig ist.
Gegenstand der Förderung
Die Gewährung des Meisterbonus erfolgt nach haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Sächsischen Haushaltsordnung. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Art, Umfang und Höhe
Die Zuwendung wird in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetrag gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 1.000 Euro pro Absolvent.
Verfahren
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Meisterbonus bei der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder antragsberechtigten Einrichtung beantragt werden. Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist schriftlich nach den Vorgaben der Bewilligungsstelle und unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars einzureichen. Nachweise für Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort sind dem Antrag zwingend beizufügen.
Zum Antrag