MEDIAstart
Ziel
Förderung für junge Medienunternehmen (in Form von finanzieller Unterstützung und Wissensvermittlung) unabhängig von einzelnen Projekten
Empfänger
Medienunternehmen, die sich vor Kurzem gegründet haben oder unmittelbar vor ihrer Gründung stehen
MEDIAstart ist für alle Medienunternehmen zugänglich, die ihren Hauptsitz dauerhaft in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben und die nach dem 1. Januar 2022 gegründet worden sind. Als Gründungsdatum gilt dabei der notarielle Abschluss eines Gründungsvertrages.
MEDIAstart zielt auf Unternehmen aus folgenden Bereichen:
- Klassische audio-visuelle Medien (Kinofilm, TV-Spielfilm, Dokumentarfilm, Dokumentation, Animationsfilm, Serie, Werbung, Imagefilm)
- Neue Medien (Online Media Content, Webserien, Virtual und Augmented Reality, KI, digitale Animationstechnik)
- Games (Unterhaltungssoftware-Entwicklung, Computerspiele, mobile Applikationen)
- sowie: dienstleistende Firmen im Film- und Medienbereich
Bitte beachten: Nicht gefördert werden können Soloselbständige und der Handel mit Hard- und Software.
MEDIAstart unterliegt der De-minimis-Regelung für Förderprogramme.
Gegenstand der Förderung
Die ausgewählten Unternehmen werden ein Jahr lang bei der Weiterentwicklung ihrer Geschäftsmodelle begleitet.
Art, Umfang und Höhe
Das Programm hält folgendes Angebot bereit:
- Für alle Geschäftsführer*innen und Eigentümer*innen der MEDIAstart-Unternehmen gibt es ein maßgeschneidertes Workshop-Programm, das ihnen Basis- und Spezialwissen zu ihrer Branche, zu Rechtsgrundlagen, Geschäftsmodellen, Managementtechniken etc. vermittelt und Kontakte zu Institutionen, Programmentscheider*innen und potentiellen Auftraggeber*innen herstellen hilft.
- Für die Teilnehmenden werden individuell ausgewählte Mentor*innen mit spezieller Branchenerfahrung als Beratende und Vertrauenspersonen in die Unternehmensentwicklung eingebunden.
- Jedes teilnehmende Unternehmen erhält zur wirtschaftlichen Absicherung einen monatlichen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von bis zu 1.000.- EUR für die Dauer von einem Jahr.
Verfahren
Alle Unternehmen, die die eingangs genannten Voraussetzungen erfüllen, können sich schriftlich bewerben.
Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung das Unternehmen noch nicht notariell gegründet ist, muss die notarielle Unternehmensgründung bis zum Beginn des Programms vollzogen sein.
Bewerbungen für den neuen Jahrgang sind von August an möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 24. September 2024.
Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Mitteldeutsche Medienförderung GmbH.