MEDIAstart
Ziel
Förderung für junge Medienunternehmen unabhängig von einzelnen Projekten
Empfänger
- Medienunternehmen, die unmittelbar vor ihrer Gründung stehen
- Medienunternehmen, die ihren Hauptsitz dauerhaft in Sachsen (oder Sachsen-Anhalt und Thüringen) haben und die nach dem 1. Januar 2021 gegründet worden sind
aus folgenden Bereichen sind förderfähig:
- Klassische audiovisuelle Medien (Kinofilm, TV-Spielfilm, Dokumentarfilm, Dokumentation, Animationsfilm, Serie, Werbung, Imagefilm)
- Neue Medien (Online-Media Content, Webserien, Virtual und Augmented Reality, KI, digitale Animationstechnik)
- Games (Unterhaltungssoftware-Entwicklung, Computerspiele, mobile Applikationen)
- sowie: dienstleistende Firmen im Film- und Medienbereich
Bitte beachten: Der reine Handel mit medienspezifischer Hard- und Software ist nicht förderfähig.
Gegenstand der Förderung
Die ausgewählten Unternehmen werden ein Jahr lang bei der Weiterentwicklung ihrer Geschäftsmodelle begleitet.
Art, Umfang und Höhe
- Für alle Geschäftsführer*innen und Eigentümer*innen der MEDIAstart-Unternehmen gibt es ein Workshop-Programm, das Basis- und Spezialwissen zur Branche, zu Rechtsgrundlagen, Geschäftsmodellen, Managementtechniken etc. vermittelt und Kontakte zu Institutionen, Programmentscheider*innen und potenziellen Auftraggeber*innen herstellen hilft.
- Für die Teilnehmenden werden individuell ausgewählte Mentor*innen mit spezieller Branchenerfahrung das Jahr hindurch als Beratende und Vertrauenspersonen in die Unternehmensentwicklung eingebunden.
- Jedes teilnehmende Unternehmen erhält zur wirtschaftlichen Absicherung einen monatlichen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von bis zu 1.000.- EUR für die Dauer von einem Jahr.
Verfahren
Für den Jahrgang 2024 sind Bewerbungen bis 16. Oktober 2023 möglich.
Das Programm MEDIAstart beginnt im Januar 2024.
Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Mitteldeutsche Medienförderung GmbH.