Aufstiegsstipendium
Ziel
Das Stipendium gibt einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums und eine attraktive Perspektive für den Berufsweg. Dabei ergänzt es die bestehende Begabtenförderung in der beruflichen Bildung und im Hochschulbereich. Außergewöhnliche Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft in Schule, Studium und Beruf werden damit gleichermaßen anerkannt und gefördert.
Empfänger
Das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung richtet sich an alle, die in Ausbildung und Beruf hoch motiviert und besonders talentiert sind. Frauen und Männer, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen, können gefördert werden (Richtlinie).
"Besonders erfolgreich" heißt, wenn eine Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mindestens mit der Durchschnittsnote 1,9 bzw. mit mindestens 87 Punkten oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb vorliegt.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht die Möglichkeit, durch einen begründeten Vorschlag des Betriebes die besondere Begabung zu belegen.
Das Aufstiegsstipendium richtet sich insbesondere an diejenigen, die nach der Ausbildung eine Zugangsberechtigung zu einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (z. B. durch eine Begabten- oder eine Eignungsprüfung) erlangen.
Frauen und Männer, die ihre Hochschulzugangsberechtigung bereits vor oder neben der Berufsausbildung erworben haben, können sich aber gleichermaßen bewerben.
Wurde bereits ein Studium aufgenommen, darf das zweite Fachsemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein.
Das Programm sieht keine Altersgrenzen vor.
Gegenstand der Förderung
Studieren mit Berufserfahrung
Art, Umfang und Höhe
Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.
Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 650 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewährt (113 Euro für das erste Kind, jeweils 85 Euro für jedes weitere).
Ein Vollzeitstudium lässt in der Regel keine weitere Berufstätigkeit zu. Die Förderung erfolgt deshalb als Pauschale und damit einkommensunabhängig.
Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 1.700 Euro für Maßnahmenkosten erhalten.
Verfahren
Der online-gestützte Auswahlprozess erfolgt in drei Schritten:
- Im ersten Schritt werden die notwendigen Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Förderung festgestellt.
- Im zweiten Schritt werden Leistungs- und Lernbereitschaft, Engagement sowie soziale Kompetenzen geprüft.
- Im dritten Schritt finden persönliche Auswahlgespräche statt.
Informationen
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren erhalten Sie bei der mit der Auswahl betrauten Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung
SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Menuhinstraße 6, 53113 Bonn
Tel.: 0228 / 6 29 31-51 oder -43 oder -44
aufstiegnoSpam@sbb-stipendien.de