Themen A-Z

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Finanzdienstleistungen

Im Sinne des Anlegerschutzes gelten für Finanzdienstleister je nach Art ihrer Geschäfte umfangreiche Regelungen, die sich u. a. aus dem Kreditgesetz und dem Wertpapierhandelsgesetz ergeben. Für Finanzvermittler und -makler ist eine Erlaubnis nach Gewerbeordnung erforderlich. Des Weiteren sind Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung zu beachten. Die IHK zu Leipzig ist in den Erlaubnisprozess eingebunden und sorgt hier für eine unbürokratische unternehmerfreundliche Ausgestaltung (siehe auch Leistungen der IHK zu Leipzig für Versicherungsvermittler). Zu den genannten Themen bietet sie den Mitgliedsunternehmen umfassende Informationen und fördert so ihre unternehmerischen Entwicklungsprozesse.

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Finanzielle Gewerbeförderung

Der Staat stellt der Wirtschaft in vielfältiger Art und Weise Finanzierungshilfen in Form von Subventionen zur Verfügung. Die Förder- und Finanzierungsprogramme der Länder, des Bundes und der EU sind umfangreich und zum Teil kombinierbar. Die IHK zu Leipzig informiert über Förderprogramme und ihre Konditionen. Anträge auf zinsverbilligte Darlehen müssen die Unternehmen bei ihrer Hausbank einreichen. Die IHK zu Leipzig begutachtet diverse Anträge für die staatlichen Förderbanken.

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Finanzierungsberatung

Kleine und mittlere Unternehmen müssen sich u. a. mit der Finanzplanung sowie der Vorbereitung von Kreditgesprächen auseinandersetzen. Bei allen Finanzierungsfragen im Unternehmen bietet die IHK zu Leipzig Hilfe zur Selbsthilfe. Beispielsweise mittels einer speziellen Software, die auf die jeweiligen Unternehmensverhältnisse zugeschnittene Finanzierungen simuliert. Den Unternehmen entstehen dabei keine Kosten. Bei der Unternehmensgründung, der Unternehmensnachfolge oder beim laufenden Geschäft tauchen immer wieder verschiedene Fragen der Finanzierung auf, wie zu Rentabilitätsplanung, Liquiditätsplanung, Kapitalbedarf und -beschaffung oder Erstellung eines Businessplans etc. Die IHK zu Leipzig unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung ihrer Bankengespräche und informiert zu Themen wie Finanzplanung und Controlling, Rating (Basel II), alternative Finanzierungsformen und internes Risikomanagement, Eigenkapitalbildung und öffentliche Förderung.

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Finanzierungsfragen Außenwirtschaft

Unternehmen, die ein Exportgeschäft tätigen wollen, haben oft Fragen zur Finanzierung ihres Auslandsgeschäfts. Die IHK zu Leipzig berät von der Exportfinanzierung bis hin zur Zahlungsabsicherung des Exportgeschäfts durch eine private oder staatliche Exportkreditversicherung. Sie gibt Informationen zu den Liefer- und Zahlungsbedingungen mit dem Ausland und zu den Devisenbestimmungen einzelner Länder.

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Finanzrichter, Handelsrichter (Bestellungsverfahren)

Die IHK zu Leipzig schlägt den Gerichten geeignete Unternehmer zur Berufung als ehrenamtliche Finanz- oder Handelsrichter vor. Finanzgerichte sind mit ehrenamtlichen Finanzrichtern besetzt, um den Sachverstand aus den unterschiedlichsten Berufsgruppen mit dem Wissen und den Erfahrungen der Berufsrichter zu kombinieren. Für Streitigkeiten zwischen Kaufleuten gibt es bei den Landgerichten besondere Kammern für Handelssachen. Dort wirken neben Berufsrichtern auch Unternehmer als ehrenamtliche Handelsrichter mit.

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Firmen- und Unternehmensname

Der Firmenname genießt besonderen Schutz. Die IHK zu Leipzig gibt in Zweifelsfällen Stellungnahmen gegenüber den Registergerichten zur Eintragungsfähigkeit von Firmennamen ab. Um aufwendige Korrekturen im Registrierungsverfahren zu vermeiden, können Unternehmen die Zulässigkeit bereits im Vorfeld bei Frau Nadja Engel abklären lassen. Die IHK zu Leipzig besitzt kraft Gesetzes auch ein Beschwerderecht in Fällen unzulässiger Eintragungen gegenüber den Gerichten.

Fördergelder-, Bürgschaftsanträge (Beratung und Stellungnahmen)

Wer öffentliche Fördergelder beantragen will, muss einen Kreditantrag oder auch einen Bürgschaftsantrag über die eigene Hausbank einreichen. Die IHK zu Leipzig informiert Unternehmen über Förderprogramme und ihre Konditionen. Sie nimmt Stellung zu den Anträgen der Unternehmen, die sich auf Fördermittel für die staatlichen Förderbanken beziehen. Der Freistaat Sachsen, der Bund und die EU fördern in vielfältiger Weise den Einstieg in ausländische Märkte und das Auslandsengagement von Unternehmen. Die IHK zu Leipzig berät die Unternehmen darüber, für welche Phase des Auslandsengagements öffentliche Förderprogramme und Finanzierungshilfen zur Verfügung stehen, und informiert über Voraussetzungen und Konditionen.

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Forderungseinzug Ausland

Aus einem Exportgeschäft ergeben sich Forderungen gegenüber einem Unternehmen im Ausland. Wenn es zu Problemen bei der Bezahlung kommt, besteht die Möglichkeit, den Forderungseinzug auch über die Grenzen hinweg zu realisieren. Die IHK zu Leipzig berät über die Möglichkeiten der Einziehung von Auslandsforderungen in den unterschiedlichen Ländern bis hin zur Vollstreckung. Sie nennt Inkassostellen. Die IHK informiert aber auch, was Unternehmen im Vorfeld der Vertragsgestaltung beachten sollten, um später keine Probleme entstehen zu lassen.

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