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Carnets ATA / CPD
Gelegentlich müssen Unternehmen Produkte nur vorübergehend ins Ausland bringen, zum Beispiel Berufsausrüstung, Messegegenstände oder Warenmuster. Wie steht es mit dem Zoll bei der Einfuhr in das Bestimmungsland und der Wiedereinfuhr in die EU? (Zoll- und Verfahrensfragen)
Die IHK zu Leipzig stellt für derartige Fälle ein Carnet ATA oder CPD aus. Dieses internationale Zollpassierscheinheft oder der Zollbürgschein können Unternehmen/ Mitarbeiter in mehr als 50 Staaten verwenden. Da die Waren nur vorübergehend in das Ausland gelangen, müssen keine Einfuhrabgaben (Einfuhrzoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige Abgaben) geleistet werden. Anstelle der zu hinterlegenden Einfuhrabgaben tritt die selbstschuldnerische Bürgschaft der Industrie- und Handelskammer des Einfuhrlandes. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) übernimmt die selbstschuldnerische Rückbürgschaft.
CE-Kennzeichen
Für Produkte, die unter eine Produktrichtlinie der EU fallen, ist das CE-Kennzeichen vorgeschrieben. Es bestätigt, dass ein bestimmtes Produkt den relevanten europäischen Normen entspricht und im EU-Binnenmarkt gehandelt werden darf. Der erfolgreiche Abschluss eines Konformitätsbewertungsverfahrens ist Voraussetzung und berechtigt zum Anbringen des CE-Zeichens.
Das Spektrum der Produkte, die das CE-Kennzeichen tragen müssen, reicht dabei von Spielzeug bis hin zu Medizinprodukten. Die IHK zu Leipzig informiert über die Bestimmungen der CE-Kennzeichnung und das europäische Normenwesen.
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