Themen A-Z
Ab in die Mitte! Die City-Offensive Sachsen
Nachhaltige Stadtentwicklung (Regional- und Stadtentwicklung), Stadtumbau und Stärkung der Innenstädte sind wichtige Kernpunkte des sächsischen Wettbewerbs.
Die IHK zu Leipzig beherbergt seit dem Start des Wettbewerbs im Jahr 2004 im Freistaat Sachsen das Organisationsbüro. Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung und Umsetzung innovativer Ideen und Projekte zur Belebung der sächsischen Ortszentren.
Abfallberatung
Auf der Grundlage des § 46 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erhalten Unternehmen Informationen und Beratung über die Möglichkeit der Vermeidung, Verwertung und umweltfreundlichen Beseitigung von Abfällen. Die IHK zu Leipzig informiert über das Thema Produktverantwortung sowie über relevante Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, kommunale Satzungen und Andienungspflichten.
Abgrenzung zum Handwerk
Betriebe, die neben der Industrie bzw. dem Handel auch noch ein Handwerk betreiben, stellen einen Sonderfall dar. Die IHK zu Leipzig berät sie in Abgrenzungsfragen ihrer Zugehörigkeit.
Abschlussprüfung
Die Berufsausbildung schließt in der Regel mit einer Abschlussprüfung ab. Die Industrie- und Handelskammer ist als zuständige Stelle für die anerkannten Industrie- und Handelsberufe verpflichtet, die Abschlussprüfung durchzuführen (§ 37 Abs. 1 BBiG). Dies umfasst die gesamte Vorbereitung einschließlich der Zulassung zur Prüfung, die Abnahme der Prüfung und die Auswertung / Ausgabe der Prüfungsergebnisse.
Die IHK zu Leipzig veröffentlicht die entsprechenden Prüfungstermine in anerkannten Ausbildungsberufen rechtzeitig.
Die Zulassung für Auszubildende und Umschüler erfolgt auf der Grundlage des § 43 BBiG bzw. nach § 45 (1) BBiG für die vorzeitige Abschlussprüfung. Die IHK lässt externe Prüflinge, Prüflinge ohne vorangegangene Berufsausbildung nach § 45 (2, 3) BBiG zu. Für die Prüfung nach § 44 BBiG im KIA-Modell bei gestreckter Abschlussprüfung in den Metall- und Elektroberufen gilt ein besonderes Anmeldeverfahren. Die Teilnahme an der Prüfung erfordert die vorherige Anmeldung. Dazu sind die Anmelde- bzw. Antragsformulare der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig zu verwenden.
Die entsprechende Gebühr ist dem Gebührentarif der IHK zu Leipzig zu entnehmen. Die IHK zu Leipzig sendet alle prüfungsrelevanten Formulare (Anmeldung, Einladungen, Zeugnis) dem Ausbildungsbetrieb bzw. dem Prüfungsbewerber zu.
Arbeitsförderungsgesetz, Gründungszuschuss
Arbeitslose, die sich selbstständig machen, können über die Arbeitsagentur besondere staatliche Förderung beantragen. Die IHK zu Leipzig nimmt Stellung zu Anträgen von Existenzgründern auf Gründungszuschuss und Einstiegsgeld (AFG) über die Tragfähigkeit einer Existenzgründung.
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Arbeitsrechtliche Fragen und Sozialrecht
Ein Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, ist mit den unterschiedlichsten Fragen des Arbeits- und Sozialrechts konfrontiert. Dabei handelt es sich häufig um die Themen Einstellung, Kündigung, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Elternzeit oder Fragen des Urlaubsanspruchs. Themen wie Teilzeit oder Telearbeit, Mini- Jobs, Sozialabgaben bis hin zur Scheinselbstständigkeit werden berührt. Die IHK zu Leipzig hält zu allen Bereichen Informationen für den Arbeitgeber bereit und informiert Mitgliedsunternehmen zu Fragen des Arbeits- und Sozialrechts (Recht) Dabei kann und darf sie jedoch die rechtsberatenden Berufe nicht ersetzen.
Arbeitsschutz, -sicherheit
Der Arbeitsschutz regelt die Anforderungen zur Ausgestaltung von Arbeitsstätten. Dies geht von der Überlassung von Arbeitsmitteln bis hin zur Überwachung von Druckbehältern und Aufzügen. Die IHK zu Leipzig informiert die Unternehmen innerhalb ihrer Beratungen zu den Belangen des Arbeitsschutzes.
Arzneimittel, frei verkäufliche
Für Arzneimittel gelten komplizierte rechtliche Regelungen. Häufig steht die Frage im Mittelpunkt, ob Arzneimittel frei verkäuflich sind oder nicht. Der Handel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln setzt eine Schulung mit abschließender Sachkundeprüfung voraus. Der Nachweis der Sachkunde erfolgt durch eine Prüfung vor einem Prüfungsausschuss (Prüfer bei der IHK) der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig.
Ausbildereignung (AEVO)
Wer ausbilden will, muss neben der fachlichen auch die persönliche Eignung mitbringen. Die arbeitspädagogische Eignung ist im Regelfall durch die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungs-Verordnung (AEVO) nachzuweisen. Die Ausbildungsund Weiterbildungsberater/-innen der IHK zu Leipzig überprüfen das Vorliegen der fachlichen und persönlichen Eignung des verantwortlichen Ausbilders im Ausbildungsunternehmen. Fehlt die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, vermitteln sie die Teilnahme an einem Kurs, der mit einer IHK-Prüfung gemäß AEVO endet.
Ausbildungsberatung
Darf ein Unternehmen ausbilden und wenn ja, in welchen Berufen? Wie führt es die betriebliche Ausbildung gemäß Ausbildungsordnung durch? Welche Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind zu beachten? Von der Feststellung der Eignung der Ausbildungsstätte über die Vermittlung von Auszubildenden bis hin zu Fragen der Abschlussprüfung reicht die Ausbildungsberatung der IHK zu Leipzig. Auch bei Problemen zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem stehen die Ausbildungsberater der IHK zu Leipzig vermittelnd zur Verfügung.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsordnungen sehen für jedes Berufsbild bundeseinheitlich eine bestimmte Dauer der Ausbildung vor. Sie kann kürzer ausfallen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, um eine Zeitdauer anzurechnen oder wenn die herausragenden Leistungen des Auszubildenden eine Verkürzung rechtfertigen. Sie kann verlängert werden, wenn dies zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. In allen Fällen überprüft die IHK zu Leipzig, ob die Verkürzung oder Verlängerung gerechtfertigt ist, und registriert die entsprechende Änderung des Ausbildungsvertrages.
Ausbildungskampagne
Jeder Jugendliche in der Region Leipzig soll ein Qualifizierungsangebot erhalten. Dazu ist ein ausreichendes Angebot an Ausbildungs- und Praktikumsplätzen erforderlich. Mit ihrer jährlichen Ausbildungskampagne im Rahmen des bundesweiten Ausbildungspakts trägt die IHK zu Leipzig maßgeblich dazu bei, diese Ziele zu erreichen. IHK-Mitarbeiter und -Mitarbeiterinnen sind in den Unternehmen unterwegs, um Lehrstellenwerbung zu betreiben. Die IHK zu Leipzig kann die Ausbildungschancen auch der leistungsschwächeren Jugendlichen verbessern, indem sie Einstiegsqualifikationen entwickelt sowie die Teilnehmer berät und vermittelt. Auf Berufsbildungstagen, Lehrstellenbörsen und Berufsausbildungsmessen bringt die IHK zu Leipzig interessierte Jugendliche und Ausbildungsbetriebe zusammen. Im Internet bietet sie die Ausbildungs- und Praktikumsplätze in ihrer Online- Lehrstellenbörse an.
Ausbildungskooperation, -verbund
Zusammen geht vieles leichter – auch in der betrieblichen Ausbildung. Ausbildungskooperationen oder -verbünde verschiedener Unternehmen ermöglichen, Wissen an die Auszubildenden zu vermitteln, das einzelne Unternehmen nicht vorhalten können. Die IHK zu Leipzig organisiert überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen, wenn ein Unternehmen nicht alle Ausbildungsbereiche eines Berufsbildes vermitteln kann. Die Auszubildenden können einzelne Ausbildungsinhalte in anderen Unternehmen erlernen.
Ausbildungsplatzförderung
Staatliche Mittel können die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze fördern. Weitere Förderungsmöglichkeiten bestehen bei der Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben oder beim Zusammenschluss von Betrieben zu Ausbildungsverbünden. Die IHK zu Leipzig berät über laufende Förderprogramme und ihre Konditionen. Sie nimmt Stellung zu den Anträgen der Unternehmen auf Fördermittel für die staatlichen Förderbanken.
Ausbildungsverträge
Für die Dauer der Ausbildung schließen der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende einen Ausbildungsvertrag ab. Die IHK zu Leipzig stellt ihren Mitgliedsunternehmen Formulare, Vertragsmuster und den Berufsausbildungsvertrag Online zur Verfügung, sie berät Unternehmen und Auszubildende über die Vertragsinhalte und registriert den Ausbildungsvertrag im Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse. Zudem überwacht sie den Verlauf der Ausbildung.
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Ausländerrecht
Was für die Bürger der EU-Staaten untereinander gilt, nämlich Aufenthalts-, Arbeits- und Niederlassungsfreiheit, gilt längst nicht für die Bürger anderer Staaten. Sie benötigen laut Ausländerrecht einen Aufenthaltstitel in Form einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis. Sie dürfen sich nur selbstständig machen, wenn ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse der Bundesrepublik Deutschland oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht. Auf Ersuchen der Ausländerbehörden prüft die IHK zu Leipzig, ob mit dem Ansiedlungswunsch die Voraussetzungen entsprechend des § 21 AufenthaltG bestehen.
Ausländisches Wirtschaftsrecht
Wenn ein Unternehmen Auslandsinvestitionen (Länder- und Marktinformation) tätigt – eine Repräsentanz, Niederlassung oder Tochtergesellschaft gründen oder sich an einem Joint Venture beteiligen möchte – informiert die IHK zu Leipzig über die Bestimmungen des Investitionsrechts des jeweiligen Landes. Dazu stehen verschiedene Datenbanken zum ausländischen Wirtschaftsrecht zur Verfügung.
Zu folgenden Rechtsbereichen liegen Informationen für viele Länder vor: Handelsvertreterrecht, Gesellschaftsrecht, Handels- und Vertragsrecht Immobilienerwerb, Steuerrecht, Devisenrecht und Gewinntransfer, Auslandsentsendung von Mitarbeitern sowie Arbeits- und Sozialrecht, Gewerblicher Rechtsschutz sowie Rechtsdurchsetzung im Ausland.
Auslandsentsendung
Wenn Unternehmen aus der Region ihre Mitarbeiter in eine ausländische Niederlassung oder Tochtergesellschaft entsenden, stellen sich viele Fragen. Was geschieht mit dem hiesigen Arbeitsverhältnis? Was ist bei der Arbeitnehmerentsendung zu beachten? Welche Versicherungen sind notwendig und ratsam?
Die IHK zu Leipzig berät zu allen Fragen der Auslandsentsendung, von der allgemeinen Vorbereitung auf den Auslandseinsatz bis hin zu den Besonderheiten in den unterschiedlichen Ländern.
Auslandshandelskammer (AHK)
In über 80 Ländern rund um den Globus betreuen rund 120 Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen der Deutschen Wirtschaft mit mehr als 1 300 Beschäftigten Unternehmen, die Interesse am bilateralen Wirtschaftsverkehr mit Deutschland haben. Sie bilden ein einzigartiges, leistungsorientiertes, lokal erfahrenes und global präsentes Dienstleistungsnetz – das größte seiner Art auf der Welt. Kernaufgabe ist die Förderung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen. AHKs bringen Menschen zusammen, vertreten Unternehmensinteressen und treten für freie Märkte weltweit ein. In einem Serviceverbund arbeiten sie mit den IHKs im Außenwirtschaftsbereich eng zusammen.
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