Themen A-Z

Ab in die Mitte! Die City-Offensive Sachsen

Nachhaltige Stadtentwicklung (Regional- und Stadtentwicklung), Stadtumbau und Stärkung der Innenstädte sind wichtige Kernpunkte des sächsischen Wettbewerbs.

Die IHK zu Leipzig beherbergt seit dem Start des Wettbewerbs im Jahr 2004 im Freistaat Sachsen das Organisationsbüro. Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung und Umsetzung innovativer Ideen und Projekte zur Belebung der sächsischen Ortszentren.

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Abfallberatung

Auf der Grundlage des § 46 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erhalten Unternehmen Informationen und Beratung über die Möglichkeit der Vermeidung, Verwertung und umweltfreundlichen Beseitigung von Abfällen. Die IHK zu Leipzig informiert über das Thema Produktverantwortung sowie über relevante Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, kommunale Satzungen und Andienungspflichten.

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Abgrenzung zum Handwerk

Betriebe, die neben der Industrie bzw. dem Handel auch noch ein Handwerk betreiben, stellen einen Sonderfall dar. Die IHK zu Leipzig berät sie in Abgrenzungsfragen ihrer Zugehörigkeit.

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Abschlussprüfung

Die Berufsausbildung schließt in der Regel mit einer Abschlussprüfung ab. Die Industrie- und Handelskammer ist als zuständige Stelle für die anerkannten Industrie- und Handelsberufe verpflichtet, die Abschlussprüfung durchzuführen (§ 37 Abs. 1 BBiG). Dies umfasst die gesamte Vorbereitung einschließlich der Zulassung zur Prüfung, die Abnahme der Prüfung und die Auswertung / Ausgabe der Prüfungsergebnisse.

Die IHK zu Leipzig veröffentlicht die entsprechenden Prüfungstermine in anerkannten Ausbildungsberufen rechtzeitig.

Die Zulassung für Auszubildende und Umschüler erfolgt auf der Grundlage des § 43 BBiG bzw. nach § 45 (1) BBiG für die vorzeitige Abschlussprüfung. Die IHK lässt externe Prüflinge, Prüflinge ohne vorangegangene Berufsausbildung nach § 45 (2, 3) BBiG zu. Für die Prüfung nach § 44 BBiG im KIA-Modell bei gestreckter Abschlussprüfung in den Metall- und Elektroberufen gilt ein besonderes Anmeldeverfahren. Die Teilnahme an der Prüfung erfordert die vorherige Anmeldung. Dazu sind die Anmelde- bzw. Antragsformulare der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig zu verwenden.

Die entsprechende Gebühr ist dem Gebührentarif der IHK zu Leipzig zu entnehmen. Die IHK zu Leipzig sendet alle prüfungsrelevanten Formulare (Anmeldung, Einladungen, Zeugnis) dem Ausbildungsbetrieb bzw. dem Prüfungsbewerber zu.

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Arbeitsförderungsgesetz, Gründungszuschuss

Arbeitslose, die sich selbstständig machen, können über die Arbeitsagentur besondere staatliche Förderung beantragen. Die IHK zu Leipzig nimmt Stellung zu Anträgen von Existenzgründern auf Gründungszuschuss und Einstiegsgeld (AFG) über die Tragfähigkeit einer Existenzgründung.

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Arbeitsrechtliche Fragen und Sozialrecht

Ein Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, ist mit den unterschiedlichsten Fragen des Arbeits- und Sozialrechts konfrontiert. Dabei handelt es sich häufig um die Themen Einstellung, Kündigung, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Elternzeit oder Fragen des Urlaubsanspruchs. Themen wie Teilzeit oder Telearbeit, Mini- Jobs, Sozialabgaben bis hin zur Scheinselbstständigkeit werden berührt. Die IHK zu Leipzig hält zu allen Bereichen Informationen für den Arbeitgeber bereit und informiert Mitgliedsunternehmen zu Fragen des Arbeits- und Sozialrechts (Recht) Dabei kann und darf sie jedoch die rechtsberatenden Berufe nicht ersetzen.

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Arbeitsschutz, -sicherheit

Der Arbeitsschutz regelt die Anforderungen zur Ausgestaltung von Arbeitsstätten. Dies geht von der Überlassung von Arbeitsmitteln bis hin zur Überwachung von Druckbehältern und Aufzügen. Die IHK zu Leipzig informiert die Unternehmen innerhalb ihrer Beratungen zu den Belangen des Arbeitsschutzes.

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Arzneimittel, frei verkäufliche

Für Arzneimittel gelten komplizierte rechtliche Regelungen. Häufig steht die Frage im Mittelpunkt, ob Arzneimittel frei verkäuflich sind oder nicht. Der Handel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln setzt eine Schulung mit abschließender Sachkundeprüfung voraus. Der Nachweis der Sachkunde erfolgt durch eine Prüfung vor einem Prüfungsausschuss (Prüfer bei der IHK) der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig.

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Ausbildereignung (AEVO)

Wer ausbilden will, muss neben der fachlichen auch die persönliche Eignung mitbringen. Die arbeitspädagogische Eignung ist im Regelfall durch die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungs-Verordnung (AEVO) nachzuweisen. Die Ausbildungsund Weiterbildungsberater/-innen der IHK zu Leipzig überprüfen das Vorliegen der fachlichen und persönlichen Eignung des verantwortlichen Ausbilders im Ausbildungsunternehmen. Fehlt die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, vermitteln sie die Teilnahme an einem Kurs, der mit einer IHK-Prüfung gemäß AEVO endet.

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Ausbildungsberatung

Darf ein Unternehmen ausbilden und wenn ja, in welchen Berufen? Wie führt es die betriebliche Ausbildung gemäß Ausbildungsordnung durch? Welche Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind zu beachten? Von der Feststellung der Eignung der Ausbildungsstätte über die Vermittlung von Auszubildenden bis hin zu Fragen der Abschlussprüfung reicht die Ausbildungsberatung der IHK zu Leipzig. Auch bei Problemen zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem stehen die Ausbildungsberater der IHK zu Leipzig vermittelnd zur Verfügung.

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Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsordnungen sehen für jedes Berufsbild bundeseinheitlich eine bestimmte Dauer der Ausbildung vor. Sie kann kürzer ausfallen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, um eine Zeitdauer anzurechnen oder wenn die herausragenden Leistungen des Auszubildenden eine Verkürzung rechtfertigen. Sie kann verlängert werden, wenn dies zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. In allen Fällen überprüft die IHK zu Leipzig, ob die Verkürzung oder Verlängerung gerechtfertigt ist, und registriert die entsprechende Änderung des Ausbildungsvertrages.

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Ausbildungskampagne

Jeder Jugendliche in der Region Leipzig soll ein Qualifizierungsangebot erhalten. Dazu ist ein ausreichendes Angebot an Ausbildungs- und Praktikumsplätzen erforderlich. Mit ihrer jährlichen Ausbildungskampagne im Rahmen des bundesweiten Ausbildungspakts trägt die IHK zu Leipzig maßgeblich dazu bei, diese Ziele zu erreichen. IHK-Mitarbeiter und -Mitarbeiterinnen sind in den Unternehmen unterwegs, um Lehrstellenwerbung zu betreiben. Die IHK zu Leipzig kann die Ausbildungschancen auch der leistungsschwächeren Jugendlichen verbessern, indem sie Einstiegsqualifikationen entwickelt sowie die Teilnehmer berät und vermittelt. Auf Berufsbildungstagen, Lehrstellenbörsen und Berufsausbildungsmessen bringt die IHK zu Leipzig interessierte Jugendliche und Ausbildungsbetriebe zusammen. Im Internet bietet sie die Ausbildungs- und Praktikumsplätze in ihrer Online- Lehrstellenbörse an.

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Ausbildungskooperation, -verbund

Zusammen geht vieles leichter – auch in der betrieblichen Ausbildung. Ausbildungskooperationen oder -verbünde verschiedener Unternehmen ermöglichen, Wissen an die Auszubildenden zu vermitteln, das einzelne Unternehmen nicht vorhalten können. Die IHK zu Leipzig organisiert überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen, wenn ein Unternehmen nicht alle Ausbildungsbereiche eines Berufsbildes vermitteln kann. Die Auszubildenden können einzelne Ausbildungsinhalte in anderen Unternehmen erlernen.

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Ausbildungsplatzförderung

Staatliche Mittel können die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze fördern. Weitere Förderungsmöglichkeiten bestehen bei der Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben oder beim Zusammenschluss von Betrieben zu Ausbildungsverbünden. Die IHK zu Leipzig berät über laufende Förderprogramme und ihre Konditionen. Sie nimmt Stellung zu den Anträgen der Unternehmen auf Fördermittel für die staatlichen Förderbanken.

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Ausbildungsverträge

Für die Dauer der Ausbildung schließen der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende einen Ausbildungsvertrag ab. Die IHK zu Leipzig stellt ihren Mitgliedsunternehmen Formulare, Vertragsmuster und den Berufsausbildungsvertrag Online zur Verfügung, sie berät Unternehmen und Auszubildende über die Vertragsinhalte und registriert den Ausbildungsvertrag im Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse. Zudem überwacht sie den Verlauf der Ausbildung.

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Ausländerrecht

Was für die Bürger der EU-Staaten untereinander gilt, nämlich Aufenthalts-, Arbeits- und Niederlassungsfreiheit, gilt längst nicht für die Bürger anderer Staaten. Sie benötigen laut Ausländerrecht einen Aufenthaltstitel in Form einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis. Sie dürfen sich nur selbstständig machen, wenn ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse der Bundesrepublik Deutschland oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht. Auf Ersuchen der Ausländerbehörden prüft die IHK zu Leipzig, ob mit dem Ansiedlungswunsch die Voraussetzungen entsprechend des § 21 AufenthaltG bestehen.

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Ausländisches Wirtschaftsrecht

Wenn ein Unternehmen Auslandsinvestitionen (Länder- und Marktinformation) tätigt – eine Repräsentanz, Niederlassung oder Tochtergesellschaft gründen oder sich an einem Joint Venture beteiligen möchte – informiert die IHK zu Leipzig über die Bestimmungen des Investitionsrechts des jeweiligen Landes. Dazu stehen verschiedene Datenbanken zum ausländischen Wirtschaftsrecht zur Verfügung.

Zu folgenden Rechtsbereichen liegen Informationen für viele Länder vor: Handelsvertreterrecht, Gesellschaftsrecht, Handels- und Vertragsrecht Immobilienerwerb, Steuerrecht, Devisenrecht und Gewinntransfer, Auslandsentsendung von Mitarbeitern sowie Arbeits- und Sozialrecht, Gewerblicher Rechtsschutz sowie Rechtsdurchsetzung im Ausland.

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Auslandsentsendung

Wenn Unternehmen aus der Region ihre Mitarbeiter in eine ausländische Niederlassung oder Tochtergesellschaft entsenden, stellen sich viele Fragen. Was geschieht mit dem hiesigen Arbeitsverhältnis? Was ist bei der Arbeitnehmerentsendung zu beachten? Welche Versicherungen sind notwendig und ratsam?

Die IHK zu Leipzig berät zu allen Fragen der Auslandsentsendung, von der allgemeinen Vorbereitung auf den Auslandseinsatz bis hin zu den Besonderheiten in den unterschiedlichen Ländern.

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Auslandshandelskammer (AHK)

In über 80 Ländern rund um den Globus betreuen rund 120 Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen der Deutschen Wirtschaft mit mehr als 1 300 Beschäftigten Unternehmen, die Interesse am bilateralen Wirtschaftsverkehr mit Deutschland haben. Sie bilden ein einzigartiges, leistungsorientiertes, lokal erfahrenes und global präsentes Dienstleistungsnetz – das größte seiner Art auf der Welt. Kernaufgabe ist die Förderung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen. AHKs bringen Menschen zusammen, vertreten Unternehmensinteressen und treten für freie Märkte weltweit ein. In einem Serviceverbund arbeiten sie mit den IHKs im Außenwirtschaftsbereich eng zusammen.

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Begabtenförderung berufliche Bildung

Wer seine Ausbildung mit einem sehr guten Ergebnis absolviert, kann vom Bund Zuschüsse für die Teilnahme an Weiterbildungen erhalten. Die IHK zu Leipzig ermittelt die Absolventen, die in den Genuss der Förderung kommen können, berät über die Weiterbildungsveranstaltungen, entscheidet über Förderanträge und zahlt die Mittel aus.

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Beruf und Familie

Die IHK zu Leipzig engagiert sich im Rahmen verschiedener Netzwerke zum Thema Familienfreundlichkeit für ihre Mitgliedsunternehmen im Kammerbezirk. Sie setzt sich für die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein. Die IHK zu Leipzig wirkt als Multiplikator für die Verbreitung konkreter Maßnahmen und innovativer Instrumente zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und berät ihre Mitgliedsunternehmen auch in diesen Fragen.

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Berufsbildungsausschuss

Berufliche Bildung bedeutet neben der Ausbildung in anerkannten Berufen auch Zusatzqualifikationen, die Weiterbildung mit Prüfungsabschluss und die Umschulung. Für die Durchführung der beruflichen Bildung gelten besondere Rechtsvorschriften, die die Berufsbildungsausschüsse der zuständigen Stellen erlassen. Die IHK zu Leipzig ist die zuständige Stelle. Bei ihr ist der Berufsbildungsausschuss angesiedelt, in den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sowie Lehrer berufen werden.

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Berufskraftfahrerqualifikation

Berufliche Bildung bedeutet neben der Ausbildung in anerkannten Berufen auch Zusatzqualifikationen, die Weiterbildung mit Prüfungsabschluss und die Umschulung. Für die Durchführung der beruflichen Bildung gelten besondere Rechtsvorschriften, die die Berufsbildungsausschüsse der zuständigen Stellen erlassen. Die IHK zu Leipzig ist die zuständige Stelle. Bei ihr ist der Berufsbildungsausschuss angesiedelt, in den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sowie Lehrer berufen werden. Fahrerinnen und Fahrer, die Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr oder mit mehr als acht Fahrgästen im Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken führen, müssen eine über die Fahrerlaubnis hinausgehende Grundqualifikation oder Weiterbildung nachweisen. Die IHK zu Leipzig führt die Prüfungen der so genannten Grundqualifikation beziehungsweise beschleunigten Grundqualifikation durch.

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Bescheinigungen im Außenwirtschaftsverkehr

In zahlreichen Ländern werden vom deutschen Exporteur die Zertifizierung unterschiedlicher Dokumente zur Einfuhr von Waren, wie zum Beispiel Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse (Ursprungsrecht, -zeugnisse) gefordert. Die IHK nimmt die erforderlichen Bescheinigungen vor. In einigen Ländern werden darüber hinaus Bescheinigungen durch die jeweiligen diplomatischen Vertretungen verlangt. Hier informiert und vermittelt die IHK.

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Bestenehrung für Auszubildende

Für besondere Leistungen in der Berufsausbildung erhalten Auszubildende eine Belobigung von der IHK zu Leipzig im Rahmen einer Auszeichnungsfeier.

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Bewachungsgewerbe (Unterrichtung, Prüfung)

Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig sein wollen, benötigen als fachliche Mindestvoraussetzung die Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 34 a Gewerbeordnung. Die Unterrichtung erfolgt durch die zuständige IHK. Für die direkte Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach § 34 a Abs. 1 Satz 5 der Gewerbeordnung vor der IHK zu Leipzig zwingend erforderlich.

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Bürokratieabbau

Die Wirtschaft sieht sich zunehmend mit bürokratischen Regelungen konfrontiert. Häufig finden diese ihren Ursprung in Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union (EU); oft geht jedoch der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung der EU-Richtlinien in deutsches Recht noch darüber hinaus. Trotz der Arbeit verschiedener Einrichtungen zur Deregulierung auf Bundes- und Landesebene findet eine wirkliche Entschlackung unnötiger und unverhältnismäßiger Reglementierungen nur äußerst schleppend statt.

Die IHK zu Leipzig setzt sich im Interesse der Wirtschaft für die Vereinfachung und Entbürokratisierung gesetzlicher und administrativer Regelungen ein.

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Carnets ATA / CPD

Gelegentlich müssen Unternehmen Produkte nur vorübergehend ins Ausland bringen, zum Beispiel Berufsausrüstung, Messegegenstände oder Warenmuster. Wie steht es mit dem Zoll bei der Einfuhr in das Bestimmungsland und der Wiedereinfuhr in die EU? (Zoll- und Verfahrensfragen)

Die IHK zu Leipzig stellt für derartige Fälle ein Carnet ATA oder CPD aus. Dieses internationale Zollpassierscheinheft oder der Zollbürgschein können Unternehmen/ Mitarbeiter in mehr als 50 Staaten verwenden. Da die Waren nur vorübergehend in das Ausland gelangen, müssen keine Einfuhrabgaben (Einfuhrzoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige Abgaben) geleistet werden. Anstelle der zu hinterlegenden Einfuhrabgaben tritt die selbstschuldnerische Bürgschaft der Industrie- und Handelskammer des Einfuhrlandes. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) übernimmt die selbstschuldnerische Rückbürgschaft.

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CE-Kennzeichen

Für Produkte, die unter eine Produktrichtlinie der EU fallen, ist das CE-Kennzeichen vorgeschrieben. Es bestätigt, dass ein bestimmtes Produkt den relevanten europäischen Normen entspricht und im EU-Binnenmarkt gehandelt werden darf. Der erfolgreiche Abschluss eines Konformitätsbewertungsverfahrens ist Voraussetzung und berechtigt zum Anbringen des CE-Zeichens.

Das Spektrum der Produkte, die das CE-Kennzeichen tragen müssen, reicht dabei von Spielzeug bis hin zu Medizinprodukten. Die IHK zu Leipzig informiert über die Bestimmungen der CE-Kennzeichnung und das europäische Normenwesen.

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Datenschutz, -recht

Unternehmen, die Daten ihrer Kunden erheben und speichern bzw. mit derartigen Daten handeln, sollten sich mit dem Thema Datenschutz befassen. Die IHK zu Leipzig informiert über die aktuelle Datenschutzgesetzgebung. Darüber hinaus nimmt sie zu Gesetzesentwürfen zum Datenschutz Stellung und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.

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Delegationen aus dem Ausland

Zahlreiche Wirtschaftsdelegationen aus dem Ausland kommen nach Deutschland und Sachsen, um Geschäftskontakte zu hiesigen Unternehmen zu knüpfen. Die IHK zu Leipzig empfängt Wirtschaftsdelegationen aus dem Ausland und organisiert Gespräche mit Unternehmen aus der Region. So werden erste Kontakte zu potenziellen Kooperationspartnern geknüpft und Geschäftsabschlüsse vorbereitet.

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E-Business-Lotse

Das Projekt eBusiness-Lotse Mitteldeutschland wurde seit Oktober 2012 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert und trat damit die Nachfolge des Mitteldeutschen Kompetenzzentrums für den elektronischen Geschäftsverkehr - mdc-ecomm an. Am 30. September 2015 endete die Förderung des eBusiness-Lotsen Mitteldeutschland.

Die IHK zu Leipzig setzt ihre bisherigen Aktivitäten in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer (HWK) zu Leipzig fort.

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Einfuhrabgaben

Beim Import von Waren nach Deutschland oder beim Export in andere Länder können verschiedene Einfuhrabgaben anfallen wie Zoll, Einfuhrumsatzsteuer oder Verbrauchsteuern (z. B. bei Kaffee, Alkohol, Tabak). Die IHK zu Leipzig berät zu den verschiedenen Einfuhrabgaben in Deutschland und dem Ausland.

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Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten

Streitige Auseinandersetzungen sind oft unvermeidlich. Im Wirtschaftsleben sollte es darum gehen, entstandenen Streit vorgerichtlich zu schlichten. Die IHK zu Leipzig bietet eine Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten an. Ziel ist es, ohne Inanspruchnahme der Gerichte Wettbewerbsstreitigkeiten einfach und kostensparend beizulegen. Den Vorsitz der Einigungsstelle haben ein Jurist mit Befähigung zum Richteramt inne und zwei sachverständige Gewerbetreibende, die als Beisitzer fungieren. Die Einigungsstelle wird nur auf Antrag tätig. Sowohl Gewerbetreibende als auch Wettbewerbs- oder Verbrauchervereine können die Einigungsstelle anrufen.

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Elektronische Signatur

Die elektronische Signatur ermöglicht es, Daten auf ihre Herkunft und Richtigkeit zu prüfen. Mit Hilfe der elektronischen Signatur gelten im Internet abgeschlossene Rechtsgeschäfte als verbindlich.

Unternehmen können von der elektronischen Signatur profitieren: Sie stellt digitale Geschäftsprozesse auf eine rechtlich und technisch sichere Basis. Hierdurch entstehen beträchtliche Einsparpotenziale, denn der Versand per Post und der Papierausdruck sind nicht mehr erforderlich. Staatlich überprüfte Zertifizierungsstellen gewährleisten, dass jede elektronische Signatur nur einer natürlichen Person zugeordnet ist.

Zahlreiche Signaturanwendungen stehen schon zur Verfügung. Konkret besteht für IHK-Mitglieder die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse (Ursprungsrecht, -zeugnisse) und Bescheinigungen (Handelsrechnungen) für den Außenwirtschaftsverkehr elektronisch zu beantragen.

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Embargos

Embargos sind Exportverbote, die ein Staat aus politischen Gründen gegen andere Staaten oder Organisationen verhängt. Die IHK zu Leipzig informiert, gegen welche Staaten Embargos bestehen und welche Waren davon betroffen sind. Sie gibt Auskünfte über die Verfahrensweisen beim Handel mit diesen Staaten.

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Emissionsrechtehandel

Das Kyoto-Protokoll sowie ein Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission bilden die Grundlagen für den Handel mit Emissionszertifikaten. Seit 2005 sind energie- und emissionsintensive Unternehmen europaweit, ab 2008 weltweit, in dieses System einbezogen. Die IHK zu Leipzig ist zu diesem Thema in einem energiepolitischen Arbeitskreis des sächsischen Umwelt und Landwirtschaftsministeriums vertreten. Sie informiert die betreffenden Unternehmen über die aktuellen Entwicklungen.

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Energieberatung

In Zeiten hoher Energiekosten macht sich der effiziente Umgang mit Energieträgern schnell bezahlt. Vor allem in kleineren Unternehmen fehlen oft die personellen Ressourcen, um betriebliche Energiemanagementsysteme zu implementieren. Durch Erstberatung in den Unternehmen und die Organisation von Veranstaltungen regt die IHK zu Leipzig die Wirtschaft an, Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Energieeffizienz zu ergreifen.

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Enterprise Europe Network (EEN)

Enterprise Europe Network (EEN) ist das Servicenetzwerk der Europäischen Kommission zur Unterstützung von Unternehmen in Europa. Europaweit umfasst das Netzwerk über 500 Organisationen mit 4 000 Mitarbeitern in 40 Ländern. Die IHK zu Leipzig ist Partner im Enterprise Europe Network und unterstützt Unternehmen mit ihrem EU-Service bei Fragen zu europaweiter Geschäftsabwicklung, EU-Förderprogrammen, öffentlichem Auftragswesen, Markterschließung und Innovationsförderung.

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EU-Binnenmarkt

Im EU-Binnenmarkt gelten die vier Grundfreiheiten: freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, Niederlassungsfreiheit und freier Kapitalverkehr. Es gibt zahlreiche Bestimmungen, die es zu beachten gilt. Die IHK zu Leipzig informiert und berät zu den bestehenden Regelungen und wirkt auf eine weitere Liberalisierung, Deregulierung und Bürokratieabbau hin.

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Europäische Union (EU)

Die Vollendung des gemeinsamen EU-Binnenmarktes hat der deutschen Wirtschaft eine ungeheure Schubkraft verliehen, doch gleichzeitig resultiert daraus ein härterer Wettbewerb. Zunehmend bestimmen Entscheidungsträger in Brüssel über die Wirtschaftspolitik, die auch die deutsche Wirtschaft unmittelbar be einflusst, wie die Beispiele Niederlassungsfreiheit, EU-Fördermittel oder Harmonisierung von Rechtsvorschriften zeigen.

Die IHK zu Leipzig als Partner des Enterprise Europe Network ist Anlaufstelle für Unternehmen, die im europäischen Ausland aktiv werden möchten. Das Informationsangebot reicht von EU-Ausschreibungen über -Datenbanken, -Förderprogramme bis zu Fragen des Europäischen Rechts. Die IHK zu Leipzig ist über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Brüssel mit einem eigenen Büro vertreten. Vor Ort vertritt der DIHK die politischen Forderungen der deutschen Wirtschaft gegenüber den Entscheidungsträgern.

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Existenzgründung (Beratung und Hilfestellung)

Wer sich selbstständig machen oder ein eigenes Unternehmen gründen will, muss sehr gut vorbereitet sein, um im Wettbewerb bestehen zu können. Der Existenzgründer muss überprüfen, ob er an alles gedacht bzw. alles sorgfältig geprüft und erwogen hat.

Die IHK zu Leipzig bietet nicht nur regelmäßige Informationsveranstaltungen für Existenzgründer, sondern verfügt auch über umfangreiches Infomaterial. Darüber hinaus berät die IHK zu den Möglichkeiten von bezuschussten Beratungsprogrammen in Phasen der Vorgründung und des frühen Wachstums. Erstauskünfte erteilt das StarterCenter. Themen sind unter anderem:

  • Persönliche Eignungsvoraussetzungen
  • Systematische und gründliche Unternehmensplanung
  • Betriebliche und persönliche Risikovorsorge
  • Gewerbeanmeldung und erforderliche Genehmigungen
  • Formerfordernisse
  • Markt- und Standortfragen (Standortberatung)
  • Rechtsform und Firmen-/Unternehmensname
  • Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung, Businessplan
  • Kapitalbedarf und -beschaffung, Finanzierungsfragen
  • Steuerrecht, Sozialabgaben und Buchführungspflichten
  • Unternehmensnachfolge / -übergabe

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Exportberatung

Unternehmen, die Waren aus Deutschland in Drittländer (Nicht-EU-Länder) exportieren wollen, müssen trotz teilweiser Liberalisierung des Welthandels Besonderheiten beachten. Die IHK zu Leipzig berät zu Fragen, die bei Exportgeschäften auftreten können, z. B. zu den Voraussetzungen, den Liefer- und Zahlungsbedingungen mit dem Ausland, den deutschen Ausfuhr- und ausländischen Einfuhrbestimmungen sowie den unterschiedlichen Einfuhrabgaben und Zöllen im Ausland.

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Exportkontrolle

Exportkontrollen verhindern, dass bestimmte Waren, die beispielsweise auch zu militärischen Zwecken verwendet werden könnten, in unerwünschte Empfängerstaaten gelangen. Für diese Waren greifen komplizierte Regelungen und Genehmigungserfordernisse. Die IHK zu Leipzig berät zu den notwendigen Ausfuhrgenehmigungen und Verfahrensweisen.

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Finanzdienstleistungen

Im Sinne des Anlegerschutzes gelten für Finanzdienstleister je nach Art ihrer Geschäfte umfangreiche Regelungen, die sich u. a. aus dem Kreditgesetz und dem Wertpapierhandelsgesetz ergeben. Für Finanzvermittler und -makler ist eine Erlaubnis nach Gewerbeordnung erforderlich. Des Weiteren sind Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung zu beachten. Die IHK zu Leipzig ist in den Erlaubnisprozess eingebunden und sorgt hier für eine unbürokratische unternehmerfreundliche Ausgestaltung (siehe auch Leistungen der IHK zu Leipzig für Versicherungsvermittler). Zu den genannten Themen bietet sie den Mitgliedsunternehmen umfassende Informationen und fördert so ihre unternehmerischen Entwicklungsprozesse.

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Finanzielle Gewerbeförderung

Der Staat stellt der Wirtschaft in vielfältiger Art und Weise Finanzierungshilfen in Form von Subventionen zur Verfügung. Die Förder- und Finanzierungsprogramme der Länder, des Bundes und der EU sind umfangreich und zum Teil kombinierbar. Die IHK zu Leipzig informiert über Förderprogramme und ihre Konditionen. Anträge auf zinsverbilligte Darlehen müssen die Unternehmen bei ihrer Hausbank einreichen. Die IHK zu Leipzig begutachtet diverse Anträge für die staatlichen Förderbanken.

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Finanzierungsberatung

Kleine und mittlere Unternehmen müssen sich u. a. mit der Finanzplanung sowie der Vorbereitung von Kreditgesprächen auseinandersetzen. Bei allen Finanzierungsfragen im Unternehmen bietet die IHK zu Leipzig Hilfe zur Selbsthilfe. Beispielsweise mittels einer speziellen Software, die auf die jeweiligen Unternehmensverhältnisse zugeschnittene Finanzierungen simuliert. Den Unternehmen entstehen dabei keine Kosten. Bei der Unternehmensgründung, der Unternehmensnachfolge oder beim laufenden Geschäft tauchen immer wieder verschiedene Fragen der Finanzierung auf, wie zu Rentabilitätsplanung, Liquiditätsplanung, Kapitalbedarf und -beschaffung oder Erstellung eines Businessplans etc. Die IHK zu Leipzig unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung ihrer Bankengespräche und informiert zu Themen wie Finanzplanung und Controlling, Rating (Basel II), alternative Finanzierungsformen und internes Risikomanagement, Eigenkapitalbildung und öffentliche Förderung.

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Finanzierungsfragen Außenwirtschaft

Unternehmen, die ein Exportgeschäft tätigen wollen, haben oft Fragen zur Finanzierung ihres Auslandsgeschäfts. Die IHK zu Leipzig berät von der Exportfinanzierung bis hin zur Zahlungsabsicherung des Exportgeschäfts durch eine private oder staatliche Exportkreditversicherung. Sie gibt Informationen zu den Liefer- und Zahlungsbedingungen mit dem Ausland und zu den Devisenbestimmungen einzelner Länder.

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Finanzrichter, Handelsrichter (Bestellungsverfahren)

Die IHK zu Leipzig schlägt den Gerichten geeignete Unternehmer zur Berufung als ehrenamtliche Finanz- oder Handelsrichter vor. Finanzgerichte sind mit ehrenamtlichen Finanzrichtern besetzt, um den Sachverstand aus den unterschiedlichsten Berufsgruppen mit dem Wissen und den Erfahrungen der Berufsrichter zu kombinieren. Für Streitigkeiten zwischen Kaufleuten gibt es bei den Landgerichten besondere Kammern für Handelssachen. Dort wirken neben Berufsrichtern auch Unternehmer als ehrenamtliche Handelsrichter mit.

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Firmen- und Unternehmensname

Der Firmenname genießt besonderen Schutz. Die IHK zu Leipzig gibt in Zweifelsfällen Stellungnahmen gegenüber den Registergerichten zur Eintragungsfähigkeit von Firmennamen ab. Um aufwendige Korrekturen im Registrierungsverfahren zu vermeiden, können Unternehmen die Zulässigkeit bereits im Vorfeld bei Frau Nadja Engel abklären lassen. Die IHK zu Leipzig besitzt kraft Gesetzes auch ein Beschwerderecht in Fällen unzulässiger Eintragungen gegenüber den Gerichten.

Fördergelder-, Bürgschaftsanträge (Beratung und Stellungnahmen)

Wer öffentliche Fördergelder beantragen will, muss einen Kreditantrag oder auch einen Bürgschaftsantrag über die eigene Hausbank einreichen. Die IHK zu Leipzig informiert Unternehmen über Förderprogramme und ihre Konditionen. Sie nimmt Stellung zu den Anträgen der Unternehmen, die sich auf Fördermittel für die staatlichen Förderbanken beziehen. Der Freistaat Sachsen, der Bund und die EU fördern in vielfältiger Weise den Einstieg in ausländische Märkte und das Auslandsengagement von Unternehmen. Die IHK zu Leipzig berät die Unternehmen darüber, für welche Phase des Auslandsengagements öffentliche Förderprogramme und Finanzierungshilfen zur Verfügung stehen, und informiert über Voraussetzungen und Konditionen.

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Forderungseinzug Ausland

Aus einem Exportgeschäft ergeben sich Forderungen gegenüber einem Unternehmen im Ausland. Wenn es zu Problemen bei der Bezahlung kommt, besteht die Möglichkeit, den Forderungseinzug auch über die Grenzen hinweg zu realisieren. Die IHK zu Leipzig berät über die Möglichkeiten der Einziehung von Auslandsforderungen in den unterschiedlichen Ländern bis hin zur Vollstreckung. Sie nennt Inkassostellen. Die IHK informiert aber auch, was Unternehmen im Vorfeld der Vertragsgestaltung beachten sollten, um später keine Probleme entstehen zu lassen.

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Gefahrgutbereich

Prüfung für Fahrzeugführer für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße: Fahrzeugführer von Fahrzeugen, die gefährliche Güter transportieren, müssen besonders geschult und geprüft sein sowie ihr Wissen aller fünf Jahre im Rahmen einer Fortbildungsschulung mit anschließender Prüfung nachweisen. Die IHK zu Leipzig führt die Prüfungen der Grundschulungen und der Fortbildungen durch. Sie lässt die Unternehmen, welche als freie Veranstalter die zwingend vorgeschriebenen, vorbereitenden Schulungen durchführen, zu und unterzieht sie ständigen Überprüfungen.

Prüfung zum Erwerb der Sachkunde für Gefahrgutbeauftragte:

Firmen, die mit Gefahrgut umgehen, benötigen gesondert geschultes und qualifiziertes Personal, das beratend im Gefahrgutsektor gegenüber den an Umschlag und Transport Beteiligten tätig wird.

Nach einer Grundprüfung für die oder den erforderlichen Verkehrsträger erfolgt die Prüfung vor der IHK zu Leipzig. Ein Vorbereitungslehrgang bei freien, von der IHK zu Leipzig zugelassenen und ständig überprüften Bildungsträgern ist zwingend erforderlich. Aller fünf Jahre ist der Wissensstand durch eine Prüfung bei der IHK zu Leipzig nachzuweisen.

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Gemeindefinanzen

Die IHK Leipzig analysiert regelmäßig die Haushaltspläne ausgewählter Städte und Gemeinden im IHK-Bezirk und ermittelt wichtige Haushaltsdaten und -kennzahlen (Gemeindehaushaltsanalyse). Sie wirkt in Richtung einer sparsamen Haushaltsführung sowie einer niedrigen Steuer- und Abgabenbelastung der Unternehmen hin.

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Gerichtliches Mahnverfahren

Die IHK zu Leipzig unterstützt zu Fragen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Hier können Unternehmen schnell und einfach einen Vollstreckungsbescheid über eine Geldforderung erwirken. Bevor ein Mahnbescheid beantragt wird, sollte geprüft werden, ob dem Antragsgegner die Forderungen in klarer, übersichtlicher Form in Rechnung gestellt wurden. Mit dem Online-Mahnantrag ist es möglich, den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides über das Internet direkt beim zuständigen Zentralen Mahngericht zu stellen.

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Gesellschaftsrechtliche Fragen

GbR, GmbH oder GmbH & Co. KG? Die Auswahl an Gesellschaftsformen ist groß. Die IHK zu Leipzig unterstützt bei der Suche nach der optimalen Rechtsform, berät in Detailfragen und hilft bei Konflikten zwischen Gesellschaftern.

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Gewerbeimmobilienservice

Mit dem Gewerbeimmobilienservice, dem Immobilieninformationssystem für den Kammerbezirk Leipzig, bietet die IHK zu Leipzig ihren Mitgliedsunternehmen eine webbasierte Plattform (Datenbank) für Immobiliengesuche und -angebote.

Darüber hinaus stellt sie Research-Berichte, Statistiken und Prognosen aus dem regionalen sowie globalen Immobilienmarkt zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Sie informiert kostenfrei über Bodenrichtwerte als durchschnittliche Lagewerte für unbebaute lastenfreie Grundstücke in der Stadt Leipzig unter Berücksichtigung maßgeblicher, wertbestimmender Merkmale.

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Gewerbemieten

Ist die Gewerbemiete, die ein Unternehmen zahlt, angemessen? Vermietet ein Unternehmen sein Gewerbeobjekt zu einem zu hohen oder zu niedrigen Mietpreis? Bei der IHK zu Leipzig erhalten Unternehmen Informationen zur ortsüblichen Gewerbemiete. Die IHK gibt Auskunft zu verschiedenen Preisindices, wenn die Gewerbemiete an die Steigerung der Lebenshaltungskosten gekoppelt ist. Regelmäßig führt die IHK zu Leipzig bei ihren Mitgliedsunternehmen Umfragen zu Gewerbemieten (z. B. Laden-, Büromieten oder Mieten für Produktions- und Lagerflächen) durch und erstellt Mietpreisübersichten.

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Gewerbesteuer, Grundsteuer

Städte und Gemeinden setzen jährlich die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer fest. Die Höhe dieser Steuern kann ein Faktor bei Standortentscheidungen (Standortberatung) von Unternehmen sein. Die IHK zu Leipzig informiert über die Höhe der Hebesätze in der Region. Darüber hinaus nimmt sie Einfluss auf die kommunalen Steuern, zum Beispiel durch direkte Kontaktaufnahme mit den Kommunen.

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Gewerbeuntersagungsverfahren

In Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Sie ist jedoch nicht grenzenlos. Schwarzen Schafen kann die weitere Gewerbeausübung untersagt werden, wenn dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist. Die für die Gewerbeuntersagung zuständige Ordnungsbehörde bittet die IHK zu Leipzig um eine gutachterliche Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen. Die IHK hört die Betroffenen hierzu an und nimmt dann Stellung.

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Gewerbliche Schutzrechte

Patente / Gebrauchsmuster / Lizenzvergabe / Urheberrecht

Ihre Entwicklungen stellen einen neuen Stand der Technik dar oder verbessern durch eine kleine, aber intelligente Lösung bestehende Techniken. Schützen Sie diese Erfindungen durch ein Patent oder Gebrauchsmuster.

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Gewerblicher Rechtsschutz

Wer etwas erfunden hat, will dies auch in Ergebnisse umsetzen. Zuvor sollte er seine Erfindung mittels Schutzrechten (Patent und Lizenzberatung), z. B. als Patent oder Gebrauchsmuster, schützen lassen. Entsprechendes gilt für Marken, unter denen Produkte und Dienstleistungen unverwechselbar auf den Weltmärkten angeboten werden. Die IHK zu Leipzig gibt Erstinformationen zu den Möglichkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes, zum Anmeldeverfahren beim Deutschen oder Europäischen Patent- und Markenamt und zu den Nutzungsrechten aus den gewerblichen Schutzrechten.

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Gleichstellung von Abschlüssen

Mit der Anerkennung im Ausland oder in der ehemaligen DDR erworbener Qualifikationen zum Zwecke der Berufsausübung sind verschiedene Stellen beauftragt. Für Berufsabschlüsse in Industrie, Handel und im Dienstleistungssektor sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Die IHK zu Leipzig prüft, mit welchem deutschen Ausbildungsberuf und damit auch Abschluss die erworbene Berufsbezeichnung vergleichbar ist. Findet sie einen vergleichbaren Ausbildungsberuf, bescheinigt sie dem Antragsteller eine Gleichstellung seines Abschlusses mit einem anerkannten deutschen Berufsabschluss.

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Güterkraftverkehr (Prüfungen)

Ein Fachkundenachweis und eine behördliche Genehmigung bilden die Voraussetzungen, um sich im Verkehrsgewerbe als Güterkraftverkehrsunternehmer selbstständig zu machen. Die Abnahme der Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr obliegt dem von der IHK zu Leipzig eingerichteten und geleiteten Prüfungsausschuss. Vorbereitungslehrgänge selbst bieten andere Institutionen bzw. Unternehmen an. Die IHK zu Leipzig wird auch im Genehmigungsverfahren angehört.

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Handelsatlas

Mit dem Handelsatlas gibt die IHK zu Leipzig Interessierten Einsicht in die Einzelhandelsstruktur im Kammerbezirk Leipzig. Mit diesem Dokument hält sie umfangreiche Informationen über Kaufkraft, Verkaufsflächenausstattung sowie Standorte von Einkaufszentren und großflächigen Handelsbetrieben in den zentralen Orten des Kammerbezirks vor.

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Handelsbräuche

Ein Handelsbrauch ist eine kaufmännische Gepflogenheit, die in verschiedenen Branchen über Jahre hinweg geübt, ungeschriebenes Gesetz wird und zwischen Kaufleuten zu beachten ist. Die IHKs erstatten Auskünfte über Handelsbräuche nur gegenüber Gerichten und Behörden. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Beweisbeschluss oder ein amtliches Auskunftsersuchen.

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Handelsregister (Stellungnahmen)

Ein wichtiges Instrument der Sicherheit im Wirtschaftsverkehr stellt das Handelsregister dar. Unternehmen, die über den so genannten kleingewerblichen Umfang hinausgewachsen sind, aber auch alle Kapitalgesellschaften (z. B. AG, GmbH) haben die Pflicht, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Auch die Eintragung auf Wunsch ist möglich. Der Firmen- / Unternehmensname (die so genannte Firma), der Sitz wie auch die vertretungsberechtigten Personen sind dort ersichtlich.

Die IHK zu Leipzig gibt zu den Anträgen auf Eintragung in das Handelsregister gutachterliche Stellungnahmen gegenüber den Registergerichten ab. Sie berät und unterstützt die Unternehmen in der Gründungsphase (Existenzgründung).

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Hotel- und Gaststättengewerbe

Hotels und Gaststätten prägen das Gesicht einer Region. Sie tragen für Touristen zur Attraktivität des Urlaubsziels bei und stellen für Geschäftsreisende einen wichtigen Punkt in der Infrastruktur dar.

Die IHK zu Leipzig berät und informiert die gastgewerblichen Unternehmen über aktuelle Trends und unterstützt sie in betriebswirtschaftlichen Fragen.

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IHK-Online-Akademie

Bildung und Know-how stellen Schlüsselfaktoren im Wettbewerb dar. Gefragt sind flexible, individuelle und unabhängig von Zeit und Ort zu vermittelnde Lerninhalte. Multimediales Lernen wird somit zu einer wichtigen Komponente des lebensbegleitenden Lernens. Mit der IHK-Online-Akademie ergänzen die IHKs und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag die IHK-Weiterbildung durch webbasiertes Lernen und Lehren über Internet.

 

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Importberatung

Beim Import aus Drittländern (Nicht-EU-Ländern) sind, trotz einer kontinuierlichen Absenkung der Zollsätze in den letzten Jahren, Besonderheiten zu beachten. Die IHK zu Leipzig berät Unternehmen zu den verschiedensten Fragen, die bei Importgeschäften auftreten können, z. B. zu den Voraussetzungen für ein Importgeschäft, der Deklaration der Waren beim Zoll, den unterschiedlichen Einfuhrabgaben und den eventuell notwendigen Genehmigungen. Bei der IHK zu Leipzig stehen die nötigen Einfuhrpapiere (Bescheinigungen im Außenwirtschaftsverkehr) zur Verfügung.

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Incoterms

Was verbirgt sich eigentlich genau hinter CIF (Cost, Insurance and Freight) oder FOB (Free On Board)? Die Abkürzungen gehören zu den insgesamt 13 Klauseln der Incoterms, der weltweit anerkannten, einheitlichen Vertrags- und Lieferbedingungen für den Außenhandel. Diese „Internationalen Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln“ gibt die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris heraus. Die Regeln haben die Aufgabe, die Kosten- und Risikoverteilung sowie die Sorgfaltspflichten zwischen den Partnern bei der Vertragsgestaltung festzulegen. Nicht geregelt werden hingegen Rechtsprobleme wie der Vertragsabschluss, die Eigentumsübertragung, die Zahlungsabwicklung oder die Rechtsfolgen von Vertragsbrüchen.

Die IHK zu Leipzig informiert über den aktuellen Stand der Incoterms.

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Innovationsberatung

Die IHK zu Leipzig gibt erste Orientierung und bietet Hilfestellung zu den Themen Innovation, Forschung und Entwicklung sowie Wissens- und Technologietransfer. Wir informieren Sie u. a. in den Bereichen:

  • Innovationsförderung
  • Gewerbliche Schutzrechte
  • Normen und Qualitätsmanagement
  • Kontaktanbahnung zur Wissenschaft
  • regionale Preise für Innovationen / Design
  • Wirtschaft Digital: Industrie 4.0

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Insolvenzverfahren

Im Wirtschaftsleben kommt es vor, dass Unternehmen insolvent, also zahlungsunfähig werden. Ein Insolvenzverfahren ist oft unausweichlich. Die IHK zu Leipzig bietet hierzu Informationen.

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Interessenvertretung

Die IHK zu Leipzig nimmt als wirtschaftspolitische Interessenvertretung Einfluss auf die Gestaltung der Politik. Sie wirkt auf alle Politikfelder ein, die für die Wirtschaft von Bedeutung sind, wie z. B. Finanz- und Steuerpolitik, Industriepolitik, Technologiepolitik, Beschäftigungspolitik, Verkehrspolitik und Bildungspolitik. Im Rahmen dieser Tätigkeit nimmt die IHK zu Gesetzesentwürfen Stellung und gibt der Politik und den politischen Mandatsträgern Anregungen. Dabei hat sie – entsprechend ihres gesetzlichen Auftrages – stets das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft des Kammerbezirkes im Auge.

Die IHK zu Leipzig vertritt die Interessen gegenüber den Kommunen und Kreisen, der Sächsischen Staatsregierung, dem Bund und der Europäischen Union.

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Internet – Beratung zur Nutzung durch Unternehmen

Der elektronische Geschäftsverkehr gewinnt vor allem im Business-to-Business- Bereich an Bedeutung.

Die IHK zu Leipzig bietet über das Mitteldeutsche Kompetenzzentrum für den elektronischen Geschäftsverkehr (mdc-ecomm) kostenfreie und neutrale Beratungen zur Einführung und Nutzung von Internet und E-Business an. Unternehmen und Existenzgründer können die kostenlosen Einstiegsberatungen nutzen, sich bei der Optimierung ihrer Website beraten lassen und sich zu Themen wie Online- Marketing, Suchmaschinenoptimierung oder Online-Recht informieren.

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Intrahandelsstatistik (Intrastat)

Die Intrastat-Meldungen erfassen statistisch den tatsächlichen Warenverkehr von Gemeinschaftswaren zwischen den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Versendungen und Eingänge). Die aus den einzelnen Intrastat- Meldungen erstellte Intrahandelsstatistik dient dazu, aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands bereitzustellen. Die Abgabe der Meldungen erfolgt elektronisch (IDEV-Verfahren) oder mittels Formular. Die IHK zu Leipzig informiert über Auskunftspflicht und Verfahren bei Intrastat- Meldungen.

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KleinUnternehmerService

Der KleinUnternehmerService (KUS) der IHK zu Leipzig bietet Ihnen schnell und kompakt wichtige Informationen und Serviceangebote für die Unternehmenspraxis. Themenspezifische Merkblätter und weiterführende Links runden das Onlineangebot ab. Ob rechtssichere Verträge, Aktuelles zu Steuern und Sozialversicherung, Informationen zu Fördermöglichkeiten, Kooperationen, Investitionen oder Fragen der Unternehmensnachfolge – die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig ist Ihr Erstansprechpartner für unternehmerische Belange.

Neben dem Onlineangebot „KleinUnternehmerService (KUS)“ stehen Ihnen die Ansprechpartner Ihrer IHK zu Leipzig auch für ein persönliches Gespräch gern zur Verfügung.

Unsere Services für Sie

  • Rechtssichere Musterverträge
  • Fördermittelberatung
  • Suchen. Finden. Verbinden.
  • Steuern und Sozialversicherung
  • Nachfolge
  • Investitionen in der Region Leipzig

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Konjunkturbeobachtung

Dreimal pro Jahr befragt die IHK zu Leipzig rund 3 000 Unternehmen in der Region nach ihrer Einschätzung der aktuellen Wirtschaftslage und ihren Erwartungen für die weitere Entwicklung. Die Konjunkturumfrage der IHK zu Leipzig ist die aktuellste und umfassendste Informationsquelle zur wirtschaftlichen Entwicklung in der Region. Die Ergebnisse sind eine wesentliche Grundlage für unternehmerische Entscheidungen sowie eine wichtige Erkenntnisquelle für die Wirtschaftspolitik.

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Kooperation Wirtschaft / Wissenschaft

Die IHK zu Leipzig setzt sich für die Kooperation zwischen Wissenschaftseinrichtungen und Unternehmen ein, um die Innovationsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und das technologische Niveau in der Region weiter zu entwickeln. Mit der Initiative „Wirtschaft trifft Wissenschaft“ unterstützt die IHK den Know-how- Transfer sowohl ideell als auch finanziell und stellt in jährlichen Veranstaltungen neue Technologien und Verfahren vor.

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Länder- und Marktinformationen

Unternehmen, die einen Handelspartner im Ausland suchen oder in einem anderen Land investieren möchten, finden bei der IHK zu Leipzig aktuelle Informationen über politische, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen für Handel und Direktinvestitionen. Dazu steht ein umfangreiches, zum Teil datenbankgestütztes Länderarchiv mit volkswirtschaftlichen Daten sowie Branchen und Marktkennziffern zur Verfügung. In ihrer Zeitschrift „Außenwirtschaftsnachrichten“ informiert die IHK zu Leipzig monatlich aktuell zu Ländern, Märkten und zu wichtigen, den Außenhandel betreffenden Regelungen. Auch für ihre Auslandsreisen erhalten Unternehmen wichtige Informationen bei der IHK zu Leipzig.

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Länderbestimmungen

Für die unterschiedlichen Länder gibt es warenspezifische Einfuhrbestimmungen. Sie beinhalten Regelungen zu den beim Import notwendigen Einfuhrpapieren, den Zertifizierungspflichten sowie den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die IHK zu Leipzig informiert über alle bestehenden Länderbestimmungen und berät die Unternehmen bei auftretenden Fragen.

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Lernortkooperation

Die enge Zusammenarbeit aller an der Berufsausbildung beteiligten Lernorte stellt die wesentliche Säule für den Erfolg des dualen Systems dar. Regelmäßige gemeinsame Treffen von Lehrer/-innen und Ausbilder/-innen, gemeinsame Projekte, gemeinsame Fortbildungen und regelmäßige gegenseitige Besuche sind einige Möglichkeiten, um Berufsschulunterricht und betriebliche Ausbildung kontinuierlich aufeinander abzustimmen. Die IHK zu Leipzig steht Betrieben und Berufsschulen beratend und unterstützend zur Verfügung.

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Lieferantenerklärungen

Die so genannte Lieferantenerklärung dient als Nachweis des Präferenzursprungs einer Ware innerhalb des EU-Binnenmarkts. Sie ist ein Vorpapier zur Erlangung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1. Damit kann sich ein Unternehmen Zollvorteile beim Export von Waren aus der EU in bestimmte Länder sichern. Die IHK zu Leipzig berät die Unternehmen zu den komplexen Regelungen, erläutert die Voraussetzungen im Unternehmen und hilft beim Ausfüllen der Papiere.

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Logistik

Die IHK zu Leipzig unterstützt maßgeblich die Entwicklung des Logistikstandortes Mitteldeutschland. Sie informiert in Veranstaltungen u. a. über neue Trends und neueste Bildungsangebote in der Logistikwirtschaft. Die IHK zu Leipzig initiiert Logistik-Projekte und ist Mitglied im Netzwerk Logistik Leipzig-Halle e. V.

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Marketingberatung Ausland

Unternehmen, die ihre Waren auch im Ausland verkaufen möchten, aber nicht genau wissen, wie sie vorgehen sollen, finden bei der IHK zu Leipzig praktische Unterstützung. Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig berät über den Einsatz der Marketinginstrumente für den Auslandsvertrieb. Die Beratung der Unternehmen geht dabei von der Auswahl der in Frage kommenden Länder bis hin zur Suche nach Vertriebspartnern sowie Fragen der Messebeschickung und der Sortiments- und Preisgestaltung. Auch bei für den Auslandsvertrieb besonders wichtigen Themen der Mentalitätsunterschiede und landesspezifischen Besondheiten geben die Mitarbeiter der IHK zu Leipzig Hilfestellung.

(Auslandshandelskammer)

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Märkte, Ausstellungen, Messen, Wanderlager

Dürfen am Sonntag Waren auf dem Flohmarkt verkauft werden? Was ist zu beachten bei Messen, Ausstellungen, Märkten, Volksfesten, Spezialmärkten und Wanderlagern? Das Ordnungsamt der zuständigen Kommune setzt Messen, Märkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen fest. Nur auf diese Weise sind die Messeteilnehmer von einigen gesetzlichen Beschränkungen des Ladenschlussgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeanzeige befreit. Die IHK zu Leipzig fertigt für die zuständige Kommune vor Festsetzung der Veranstaltung eine gutachterliche Stellungnahme an. Darin prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine derartige Veranstaltung erfüllt sind. Wer auf ein Wanderlager durch eine öffentliche Ankündigung hinweist, hat dies zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen.

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Mediations- und Schlichtungsstelle der IHK zu Leipzig

Die IHK zu Leipzig unterhält eine Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten. Die Schlichtungsstelle bietet bei Streitigkeiten, die aus der gewerblichen Tätigkeit resultieren, ein Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung an. In diesem können die Parteien gemeinsam eine gütliche Einigung erarbeiten.

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Messeförderung und -finanzierung

Unternehmen, die finanzielle Unterstützung für eine Messeteilnahme, ein Symposium oder Werbematerial für Produktinnovation benötigen, finden bei der IHK zu Leipzig Informationen zu Fördermöglichkeiten des Freistaates Sachsen und des Bundes. Aktuell stehen für Unternehmen mit dem Sitz im Freistaat Sachsen drei verschiedene Messeförderungsprogramme mit unterschiedlicher Zielrichtung zur Verfügung.

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Messeinformationen und -beratung

Die IHK zu Leipzig bietet eine Vielzahl von Leistungen rund um das Thema Messe. Sie berät individuell und recherchiert über Messen, Aussteller- und Besucherstrukturen im In- und Ausland. Sie findet weltweit die wichtigsten Messeplätze und kompetente Ansprechpartner. Als Interessenvertretung im Bereich Messen hilft und vermittelt die IHK zu Leipzig bei Problemen mit Messegesellschaften oder bei der Beantragung von Fördermitteln (Fördergelder) im Rahmen der Marktzugangsförderung. Sie findet gemeinsam mit den Unternehmen Lösungen und arbeitet aktiv an der Entwicklung und Gestaltung von Förderprogrammen.

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Mittelstandsförderung / Förderpolitik

Beihilfen für gewerbliche Investitionen (z. B. GA-Invest), Infrastrukturinvestitionen (z. B. GA-Infra) sowie für nicht-investive Maßnahmen (z. B. Beratungsleistungen für KMU im Rahmen der Mittelstandsrichtlinie) tragen dazu bei, strukturelle Ungleichheiten abzubauen, das Wirtschaftswachstum zu forcieren und neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Im Interesse ihrer Mitgliedsunternehmen setzt sich die IHK zu Leipzig gegenüber der Europäischen Kommission, der Bundesregierung und der Landesregierung des Freistaates Sachsen für eine den regionalen wirtschaftlichen Gegebenheiten angemessene und angepasste Wirtschaftsförderung ein.

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Notfallrettung und Krankentransport

Wer in Sachsen ein Unternehmen zur Notfallrettung und zum Krankentransport betreiben möchte, muss den Nachweis der fachlichen Eignung in Form einer Prüfung bei der IHK zu Leipzig ablegen. Dies geschieht vor einer von der IHK zu Leipzig geleiteten Prüfungskommission. Zur Vorbereitung kann der Prüfling die Angebote freier Veranstalter nutzen.

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Öffentlicher Personennahverkehr

Die sächsischen Industrie- und Handelskammern sind im ÖPNV-Beirat des Freistaates Sachsen tätig. Der Beirat wirkt im Vorfeld von Entscheidungen der Verwaltung und des sächsischen Parlaments insbesondere bei der Finanzplanung des ÖPNV mit. Schwerpunktaufgabe der IHK in diesem Beirat ist die Interessenvertretung der ÖPNV-Unternehmen einschließlich der Taxi- und Mietwagenunternehmen.

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Öffentliches Auftragswesen

Die IHK zu Leipzig berät zu verschiedenen Themen der Vergabe, um ihren Mitgliedsunternehmen die erfolgreiche Teilnahme an Vergabeverfahren zu sichern. Die Beratung der IHK erstreckt sich von der Erarbeitung der Angebotsunterlagen, Information über neue vergaberechtliche Regelungen (wie z. B. Online-Ausschreibungen) bis hin zu Möglichkeiten der Nachprüfungen gemäß GWB § 97 ff. (oberhalb der Schwellenwerte) einschließlich sonstiger Vergabebeschwerden.

Ferner wird durch die IHK als Interessenvertreter Einfluss auf öffentliche Auftraggeber zur Einhaltung der Vergaberegularien und einer mittelstandsfreundlichen Auftragsvergabe genommen.

Die Auftragsberatungsstelle Sachsen als gemeinsame Serviceeinrichtung der IHKs des Freistaates Sachsen berät einmal monatlich zu allen Themen des Vergaberechtes in der IHK zu Leipzig, u. a. zur Präqualifikation der Unternehmen.

Schließlich ist die IHK zu Leipzig als beratendes Mitglied in den Vergabegremien der Stadt Leipzig tätig und wird auch in den Nachprüfungen gehört.

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Onlinerecht

Das Internet hat sich zu einem globalen Marktplatz entwickelt. Sehr viele Unternehmen nutzen die weltweite Vernetzung durch das Internet und bieten Informationen, Dienstleistungen und Produkte online an. Auch für das Onlinegeschäft gibt es vielfältige, sich oft ändernde Rechtsvorschriften. Wer letztere nicht kennt oder missachtet, riskiert unangenehme Konsequenzen – kostenpflichtige und nervenaufreibende Abmahnungen von Mitbewerbern können die Folge sein. Wir bieten Ihnen mit unseren Merkblättern einen ersten Überblick und Hilfestellungen für einen erfolgreichen Auftritt im Internet.

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Organisation von Gemeinschaftsständen mit dem IHK-Messestand

Zusammen mit der IHK zu Leipzig können Unternehmen neue Märkte erschließen und den Standort Mitteldeutschland vermarkten. Sie können sich auf Gemeinschaftsständen der IHK zu Leipzig präsentieren und sparen somit Zeit und Kosten. Die IHK zu Leipzig bietet aktive Unterstützung mit der Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsständen auf internationalen Fachmessen im In- und Ausland.

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Patent- und Lizenzberatung

Der Technologiewettlauf erfordert von Unternehmen zunehmend mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung. Oft übersehen sie dabei, die hohen Kosten der Entwicklungsarbeiten mit gewerblichen Schutzrechten abzusichern und die Ergebnisse vor fremden Zugriffen zu schützen. Hemmnisse sind besonders für kleine und mittlere Unternehmen vermeintlich hohe Kosten und Informationsdefizite über die verschiedenen Schutzrechtarten und die Chancen der Lizenzvergabe. Die IHK zu Leipzig bietet über die Agentur für Innovation und Technologietransfer Leipzig GmbH (AGIL) und in Zusammenarbeit mit regionalen Patentanwälten regelmäßig Patent- und Erfinderberatungstage.

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Personenverkehr (Prüfungen)

Ein Fachkundenachweis und eine behördliche Genehmigung sind notwendig, um sich als Unternehmer des Verkehrsgewerbes im Straßenpersonenverkehr, d. h. mit Omnibus oder als Taxi- oder Mietwagenunternehmen, selbstständig zu machen. Ein eigens eingerichteter und von der IHK zu Leipzig geleiteter Prüfungsausschuss übernimmt die Fachkundeprüfung im Bereich des Verkehrs mit Taxi- und Mietwagen. Vorbereitungslehrgänge selbst bieten andere Institutionen bzw. Unternehmen an. Die IHK zu Leipzig wird auch im Genehmigungsverfahren angehört.

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Produkthaftung

Die Produkthaftung legt fest, wann ein Hersteller, Händler oder Importeur einer Ware haftbar gemacht werden kann. Dabei kann es sich auch um Schäden handeln, die durch den unsachgemäßen Gebrauch eines einwandfreien Produkts entstehen. Die IHK zu Leipzig informiert zum Thema Produkthaftung.

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Prüfer bei der IHK

Die IHK-Prüfungen in der Berufsausbildung und in der Weiterbildung nehmen ehrenamtlich tätige Prüfer ab. Die IHK zu Leipzig betreut 293 Prüfungsausschüsse in der Berufsausbildung und in der beruflichen Fortbildung mit insgesamt 2 030 Prüfern und Prüferinnen. Sie nehmen die Zwischenprüfungen und die Abschlussprüfungen in der Ausbildung, die Prüfungen in Zusatzqualifikationen und die Fortbildungsprüfungen für die IHK zu Leipzig ab. Für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse organisiert die IHK zu Leipzig regelmäßig Seminare, Schulungen und Workshops. Die Prüfer können so ihr rechtliches, pädagogisches und methodisches Know-how verbessern und erhalten die aktuellsten Informationen zur Bildungspolitik, um sich auf neue Prüfungsinhalte und -formen vorbereiten zu können.

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Prüfungsaufgaben- und Lehrmittel-Entwicklungsstelle (PAL)

Mit Prüfungen Qualität sichern und bundesweite Standards setzen, das sind die vorrangigen Ziele der „Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL)“ der IHK zu Leipzig. Über 1 350 ehrenamtlich tätige Mitarbeiter aus Unternehmen und Schulen unterstützen PAL, um für mehr als 140 gewerblichtechnische Berufe aussagekräftige und an der betrieblichen Praxis orientierte Prüfungsaufgaben zu entwickeln. Diese Aufgaben kommen bei den IHKs in den Zwischen- und Abschlussprüfungen zum Einsatz.

Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagementsysteme nach DIN ISO 9001:2000 sind für viele Unternehmen ein Thema. Die IHK zu Leipzig informiert über die Vorgehensweise zur Einführung eines Qualitätsmanagementsystems und zu deren Zertifizierung.

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Raumordnung und Bauleitplanung

Die IHK zu Leipzig vertritt die Interessen der Wirtschaft im Rahmen der Regional- und Bauleitplanung mit dem Ziel einer nachhaltigen Standortsicherheit für Unternehmen. Sie gibt als Träger öffentlicher Belange bei der Er- und Überarbeitung des Bauleitplanungsrechtes sowie bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne) Stellungnahmen ab. Dies betrifft auch Bebauungspläne zur Ansiedlung großflächiger Handelsbetriebe bzw. Einkaufszentren. Sie achtet darauf, dass ausreichend Gewerbeflächen ausgewiesen werden, diese gut erschlossen und verkehrlich angebunden sowie die planungsrechtlichen Auflagen angemessen sind.

Darüber hinaus berät die IHK die Kommunen bei der ausreichenden und bedarfsgerechten Standortvorsorge für die Erweiterung und Neuansiedlung von Unternehmen und für die Bereitstellung einer leistungsfähigen Infrastruktur zur Erschließung der Betriebsstandorte.

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Rechnungslegungsvorschriften

Jeder Kaufmann muss Bücher führen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB-Buchführungspflichten) und hat bestimmte Aufbewahrungsfristen für diesbezügliche Unterlagen einzuhalten. Er ist zu einer vorschriftsgemäßen Rechnungslegung verpflichtet. Die IHK zu Leipzig gibt Auskünfte zu den herrschenden Vorschriften und den gesetzlichen Änderungen.

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Recht (Beratung und Information), Rechtspolitik

Unternehmen sind mit zahlreichen Fragen des Wirtschaftsrechts konfrontiert. Berührt werden die unterschiedlichsten Rechtsbereiche vom Arbeits- und Sozialrecht, Bürgerlichen Recht, Datenschutzrecht, Europäischen Recht, Firmenrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerberecht, Handelsrecht bis hin zum Zwangsvollstreckungsrecht.

Hier gibt die IHK zu Leipzig Auskünfte und organisiert Veranstaltungen zu rechtlichen Neuerungen. Dabei kann und darf sie die rechtsberatenden Berufe nicht ersetzen. Darüber hinaus setzt sich die IHK zu Leipzig für wirtschaftsfreundliche und unbürokratische Regelungen sowie eine Deregulierung ein. Sie nimmt zu Gesetzesentwürfen in vielen Rechtsbereichen Stellung und gibt Anregungen.

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Recyclingbörse (IHK-Datenbank)

Wer verwertbare Gewerbeabfälle oder Produktionsrückstände nachfragen oder anbieten will, kann die Recyclingbörse der IHK zu Leipzig nutzen. Sie ist ein überbetriebliches Vermittlungssystem für verwertbare Abfälle oder Produktionsrückstände und enthält Informationen zur betrieblichen Abfallvermeidung und -verwertung.

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Regional- und Stadtentwicklung

Die IHK zu Leipzig setzt sich aktiv für den Wirtschaftsstandort Region Leipzig ein. Sie führt regelmäßig Standortanalysen durch und macht Vorschläge zur Fortentwicklung der Region und zur Begleitung des Strukturwandels. Sie setzt sich zudem für die Entwicklung attraktiver Innenstädte und Geschäftsstraßen ein. Dies gilt für stadtplanerische Maßnahmen genauso wie für Initiativen des Stadtmarketings. Im Sinne gezielter Stadtentwicklungspolitik initiiert und begleitet die IHK zu Leipzig Netzwerke (Standortkooperation) als strategische Allianz zur Zusammenarbeit von öffentlichen (kommunale Vertreter aus Stadtplanung, Wirtschaftsförderung etc.) und privaten Partnern (Gewerbevereine, Werbegemeinschaften, Interessengemeinschaften etc.).

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Regionalbüros der IHK

Die IHK zu Leipzig ist auch in den zwei Landkreisen des IHK-Bezirks Leipzig aktiv vertreten. Beratung und Information erhalten Unternehmen in den vier Büros in Torgau, Delitzsch, Borna und Grimma, sowie im Servicebüro in Oschatz.

Die Mitarbeiter der Abteilung Mitgliederbetreuung der IHK zu Leipzig besuchen IHK-Mitglieder in ihrem Unternehmen, stellen das Dienstleistungsangebot vor und beantworten Fragen. Darüber hinaus pflegt die IHK zu Leipzig Kontakte zu lokalen Akteuren wie Gewerbevereinigungen und Wirtschaftsförderern und bringt sich aktiv in wirtschaftsfördernde Netzwerke ein.

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RFID - Radiofrequenz-Identifikation

Die Radiofrequenz-Identifikation (RFID) ist eine Technologie zur berührungslosen automatischen Identifizierung von Objekten über Funksysteme. Sie bietet interessante Chancen in der Waren- und Logistikwirtschaft, bei der Überwachung und Steuerung von Produktionsketten, in Mautsystemen, als Wegfahrsperre, bei der Zutrittskontrolle oder bei der Zeiterfassung. RFID ist eine rasch wachsende Technologie mit dem Potenzial, alle Wirtschaftsbereiche zu revolutionieren. Zu diesem Thema bietet die IHK zu Leipzig Beratung, Informationsmaterialien und -veranstaltungen an.

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Sachverständige

Sachverstand in der Wirtschaft ist gefragt. Insbesondere dann, wenn zwischen Vertragspartnern Streit über Wert oder Qualität einer Ware oder Dienstleistung entsteht. Vertragspartner können mit der Begutachtung des Wertes oder der Qualität einen öffentlich bestellten Sachverständigen beauftragen, von dem sie besondere Sachkunde und Unabhängigkeit erwarten dürfen. Auch Gerichte greifen auf Sachverständige zurück, um eine sachlich richtige und unparteiische Grundlage für ihre rechtliche Entscheidung zu haben. Die IHK zu Leipzig ist für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zuständig. Bewerber müssen vorher auf ihrem Sachgebiet ihr Wissen vor einem von der IHK bestellten Fachgremium unter Beweis stellen. Zusätzlich wird die persönliche Integrität geprüft. Die IHK zu Leipzig benennt auf Anfrage öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige auf mehr als 270 unterschiedlichen Sachgebieten der Wirtschaft.

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Sachverständigenverzeichnis (IHK-Datenbank)

Im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis finden Unternehmen mehr als 8 700 von den Industrie- und Handelskammern öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für über 270 Sachgebiete. In der Rubrik Recht und Steuern steht sowohl das bundesweite als auch das regionale Sachverständigenverzeichnis.

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Schiedsgerichtswesen

Streitige Auseinandersetzungen sind oft unvermeidlich. Die Schiedsgerichtsbarkeit bietet eine Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit (außergerichtliche Streitbeilegung). Ein Schiedsspruch kann dabei wie ein Urteil vollstreckt werden. Die IHK zu Leipzig informiert über Fragen des Schiedsgerichtswesens. Sie verfügt über ein eigenes Schiedsgericht und ermöglicht damit die Durchführung von Schiedsgerichtsverfahren.

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Schiedsgutachter (Benennung)

Im Wirtschaftsleben ist es erstrebenswert, einen entstandenen Streit außergerichtlich zu klären. Die beiden streitenden Parteien können sich darauf verständigen, ein Schiedsgutachten anfertigen zu lassen. Dieses legt eine streitige Leistung oder Bewertung für die Parteien verbindlich fest. Die IHK zu Leipzig bestimmt auf Antrag Schiedsgutachter, die solche Gutachten erstellen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.

Sicherheit in der Wirtschaft

Die IHK zu Leipzig berät zum komplexen Themenfeld „Sicherheit in der Wirtschaft“ (Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Datenschutz, Datensicherheit, IT-Sicherheit, Kriminalprävention, Seucheninformationen [Pandemien], Terrorismus und Wirtschaftskriminalität). Auf gemeinsamen Veranstaltungen mit den Verbänden für Sicherheit in der Wirtschaft und anderen Sicherheitskräften sensibilisiert die IHK zu Leipzig ihre Mitgliedsunternehmen für das Thema. Zudem ermittelt sie regelmäßig Firmen, die zur Krisenvorbeugung und -bewältigung im Kammerbezirk Leipzig beitragen.

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Standortberatung

Die IHK zu Leipzig steht Unternehmen als kompetenter Ansprechpartner bei der An- und Umsiedlung zu Verfügung. Sie benennt anfragenden Unternehmen freie Gewerbeflächen im Kammerbezirk und stellt Kontakte zu den Kommunen her. Dabei begleitet und unterstützt der ständig aktualisierte Gewerbeflächenatlas Investoren, Existenzgründer, Wirtschaftsförderer und Kreditinstitute bei der Standortsuche und Standortbewertung im Kammerbezirk. Dieser bietet einen nahezu vollständigen und komplexen Überblick über neu erschlossene Gewerbegebiete (GE) und Industriegebiete (GI), altindustrialisierte Standorte und in Vorbereitung befindliche Gewerbegebiete und Industriegebiete. Potenzielle Investoren finden hier detaillierte Angaben zu den Flächengrößen, der Lage und natürlich auch den Verkaufs- bzw. Mietpreisen. Die Informationen umfassen darüber hinaus die Art des bereits angesiedelten Gewerbes und die Auslastung der Flächen sowie den zuständigen Ansprechpartner.

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Standortregister nach EMAS

Wer mit dem Umweltmanagementsystem nach dem „Eco-Management and Audit Scheme“ (EMAS) nachweisen kann, dass er umweltgerecht wirtschaftet, hat einen Wettbewerbsvorteil bei Banken und Auftraggebern. Dazu müssen Unternehmen ein Umweltmanagementsystem implementieren und regelmäßig Umweltbetriebsprüfungen durchführen lassen.

Die IHK zu Leipzig informiert Unternehmen über Umweltmanagementsysteme und vermittelt Umweltgutachter und Fachleute, die die Betriebe bei der Implementierung solcher Systeme unterstützen. Die IHKs führen zudem die Einträge in das europäische Standortregister durch.

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StarterCenter Leipzig

Das StarterCenter ist die zentrale Anlaufstelle der IHK zu Leipzig für alle, die sich in Leipzig sowie in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen selbstständig machen möchten. Existenzgründer erhalten kompetente Unterstützung und umfassende Beratung im StarterCenter Leipzig, Goerdelerring 5, und in den Regionalbüros der IHK zu Leipzig.

Die Leistungen des StarterCenters sind:

  • regelmäßig stattfindende Gründerabende
  • Orientierungsberatung/Fragen zur Erstellung eines Geschäftskonzeptes
  • Existenzgründungsberatung zu Ihrer Geschäftsidee auf Grundlage eines groben Konzeptes
  • Beratung von Unternehmensnachfolgern
  • Entgegennahme von Gewerbeanzeigen für das Gewerbeamt der Stadt Leipzig
  • Brancheninformationen, Broschüren und Merkblätter
  • Informationen zu Nachfolge- und FirmenbörsenInformationen zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Gründer
  • Beratungsempfehlung zum Programm Gründungsberatung der Sächsischen Aufbaubank in der Vorgründungsphase
  • Stellungnahmen für den Gründungszuschuss aus ALG I nach SGB III § 93
  • Stellungnahmen für das Einstiegsgeld aus ALG II nach SGB II § 16 b (nur für Unternehmen aus den Landkreisen)
  • Stellungnahmen für das Mikrodarlehen der Sächsischen Aufbaubank
  • Kontakt zur Bürgschaftsbank Sachsen und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen durch regelmäßige Sprechtage

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Steuerfreie Arbeitgeberzuwendungen

Was kann auf einer Dienstreise alles steuerfrei ersetzt werden? Was gilt bei Monteuren, die auf ständig wechselnden Einsatzstellen tätig sind? Und wie sieht dies für Auslandsreisen aus? Bei diesen und weiteren Fragen der steuerlichen Behandlung von Reisekosten hilft die IHK zu Leipzig durch Auskünfte und Veranstaltungen ebenso weiter wie bei sonstigen Fragen im Zusammenhang mit Arbeitgeberzuwendungen – so etwa bei der steuerrechtlichen Behandlung der privaten Internet- und Telefonnutzung, bei Sach- und Barprämien oder Kindergartenzuschüssen.

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Steuerrecht

Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Ökosteuer, Schenkungsteuer, Umsatzsteuer und und und … Ein Durchblick gestaltet sich zunehmend schwieriger. Die Höhe der Steuern und Abgaben beeinflusst nicht nur die innere Struktur der Unternehmen (z. B. deren Rechtsform), sie ist auch ein wesentlicher Standortfaktor für die gesamte deutsche Wirtschaft.

Die IHK zu Leipzig informiert Unternehmen über aktuelle steuerliche Änderungen und gibt Auskünfte zu steuerlichen Fragen. Sie stellt Hilfsmittel wie die Afa- Tabelle (für die Schätzung der jeweils geltenden Nutzungsdauer zur Abschreibung der Anschaffungskosten für Anlagegüter) zur Verfügung. Des Weiteren hält die IHK zu Leipzig zu ausländischen Steuern sowie Doppelbesteuerungsabkommen Informationen bereit.

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Technologieatlas Region Leipzig

Technologiepartner aus der Region schnell und einfach finden, Informationen austauschen, innovative Produkte anbieten oder entdecken sowie aus Erfolgsbeispielen lernen: Der unter Beteiligung der IHK zu Leipzig erstellte internetbasierte Technologieatlas für die Wirtschaftsregion Leipzig bietet unter der Adresse www.technologieatlas-leipzig.de eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Forschungs- und Entwicklungsarbeit regionaler Akteure erfolgreich zu entwickeln und auszubauen.

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Technologieberatung, Innovationsberatung

Der Einsatz modernster Technologien ist für Unternehmen unerlässlich, wollen sie im Wettbewerb bestehen. Neue Technologien und Verfahren können die Produktqualität sowie Produktivität erhöhen, Kosten senken und führen oftmals zu neuen innovativen Produkten. Die IHK zu Leipzig hilft bei der Informationsbeschaffung zum Stand der Technik und bei der Vermittlung von Kontakten zu externen Forschungs- und Entwicklungspartnern (Technologieatlas). Sie unterstützt den Technologietransfer durch die Vermittlung von Patenten, Lizenzen und aktuellem technischen Know-how. Gleichzeitig leistet sie Hilfe bei der Beschaffung von Finanzierungsmitteln aus der staatlichen Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie der privaten Risikokapitalvermittlung.

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Tourismus

Der Reiseverkehr mit und ohne Übernachtungen hat in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen. Die IHK zu Leipzig berät und informiert Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes ebenso wie Reisevermittler und Reiseveranstalter über aktuelle Trends. Sie äußert sich zu Gesetzesentwürfen auf nationaler Ebene und zu EU-Richtlinien und -Verordnungen, die den Tourismus betreffen. Daneben wirkt die IHK zu Leipzig auf vielen Ebenen – Bund, Land und Gemeinden – bei der Tourismusplanung mit und setzt sich für eine optimale touristische Infrastruktur ein.

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Tourismus, regionale Planungs- und Entwicklungskonzeption

Als Interessenvertreter der Tourismuswirtschaft beteiligt sich die IHK zu Leipzig z. B. an der Erstellung von tourismuspolitischen Leitbildern und regionalen Planungs- und Entwicklungskonzeptionen. Derzeit arbeitet sie aktiv an der Entwicklung der Destination „Leipziger Neuseenland“ mit. Sie bildet überdies eine wichtige Schnittstelle zwischen regionalen und überregionalen Tourismusverbänden und -vereinen, Landkreisen und den Unternehmen der Tourismuswirtschaft. Als Mitglied des Landestourismusverbandes Sachsen (LTV) und Gesellschafter der Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH (TMGS) hat die Kammer Einfluss auf die Tourismusförderung (Förderplan Tourismus).

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Umschulungsmaßnahmen

Die Anforderungen an die Qualifikation der Menschen ändern sich ständig. Wer sie mit einer Weiterbildung nicht mehr erfüllen kann, muss sich eventuell umschulen lassen. In Umschulungen erhalten Teilnehmer eine Ausbildung in einem anderen Berufsbild als dem ursprünglich erlernten, gegebenenfalls in verkürzter Form. Oft sind diese Umschulungen staatlich gefördert. Wie im Bereich der Ausbildung überwacht die IHK zu Leipzig die Umschulung, organisiert die Abschlussprüfung, regelt die Zulassungsvoraussetzungen, bildet die Prüfungsausschüsse und fertigt die Prüfungszeugnisse aus.

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Umweltfirmen-Informationssystem (IHK-Datenbank)

Im Umweltfirmen-Informationssystem können alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für den Umweltschutz anbieten, ihr individuelles Leistungsprofil präsentieren. Ratsuchende Unternehmen, die zur Lösung betrieblicher Umweltfragen Technologien oder externen Sachverstand suchen, können dort Partner finden.

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Umweltschutzberatung, -recht

Umweltschutz betrifft auch die Wirtschaft, ist doch eine intakte Umwelt nicht nur ein wichtiger Standortfaktor, sondern bietet auch innovative Möglichkeiten und nimmt zunehmenden Stellenwert im Product-Placement ein. Doch welche Entwicklungen gibt es? Was ist technischer Standard? Was kommt morgen? Wohin mit den Gewerbeabfällen? Was ist mit dem Abwasser? Welche Bestimmungen gelten zum Immissions- und Lärmschutz? Fragen, deren Beantwortung angesichts des immer dichtmaschigeren Netzes von umweltrelevanten Gesetzen und Rechtsvorschriften nicht leicht ist. Die IHK zu Leipzig gibt Rat zu allen Fragen des Umweltschutzes.

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UN-Kaufrecht

Wer international Handel treibt, kommt häufig mit den Bestimmungen des UN-Kaufrechts in Berührung. Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf“ erfasst alle internationalen Kaufverträge und schafft ein einheitliches Recht in allen Vertragsstaaten. Dem Abkommen sind bisher 70 Staaten beigetreten. Somit betrifft es 75 Prozent des deutschen Außenhandels. Nicht erfasst sind Käufe, die bei Abschluss erkennbar zum persönlichen oder privaten Gebrauch getätigt werden.

Die IHK zu Leipzig berät Unternehmen u. a. in Seminaren zu den Bestimmungen des UN-Kaufrechts, informiert, wie diese bei der Vertragsgestaltung ihre Anwendung finden, und hält aktuelle Publikationen zu dem Thema vor.

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Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Die IHK zu Leipzig prüft regelmäßig Anträge auf Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 Abs. 3 SGB II, Arbeitsbeschäftigungsmaßnahmen (ABM) und Kommunal-Kombi, um Überschneidungen mit Tätigkeitsfeldern der gewerblichen Wirtschaft auszuschließen und Verdrängungseffekte zu vermeiden. Die Bestätigung erfolgt mittels einer Unbedenklichkeitserklärung, die auch ausgestellt wird, wenn Bundeswehr, Technisches Hilfswerk oder vergleichbare öffentliche Institutionen im Einzelfall und zu Übungszwecken Arbeiten im Auftrag Dritter ausführen, die ansonsten kein Wirtschaftsunternehmen erbringt.

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Unternehmensdatenbank

Erfolg braucht Partner. Heute sind zahlreiche und in ihren Angeboten vielseitige Unternehmen auf dem Markt vertreten. Jenes Unternehmen liefert, was ein anderes zur Produktion benötigt. Finden beide zusammen, kann das der Beginn einer erfolgreichen Zusammenarbeit sein. Hierfür bietet die Unternehmensdatenbank der sächsischen Industrie- und Handelskammern, genannt „FiS – Firmen in Sachsen“ eine Basis. Mitgliedsunternehmen, ob Kleingewerbe, GbR oder im Handelsregister eingetragene Unternehmen können sich in dieser Datenbank kostenfrei präsentieren.

 

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Unternehmensnachfolge, -übergabe

In den kommenden Jahren stehen zahlreiche Unternehmensübergaben an. Dabei tauchen vielfältige Fragen auf – von der Qualifikation des Nachfolgers über betriebswirtschaftliche, steuer- und gesellschaftsrechtliche Belange bis hin zu familiären Interessen. Die IHK zu Leipzig steht den Beteiligten bei der Unternehmensnachfolge mit Rat und Tat zur Seite und bietet Veranstaltungen zur Unternehmensnachfolge an.

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Unternehmensportal nexxt-change

Die IHK-Existenzgründungsbörse hilft Unternehmen bei der Suche nach einem Partner für eine gemeinsame Gründung, einem Nachfolger für bestehende Unternehmen oder einem tätigen Teilhaber. Die deutschlandweite Internetplattform „nexxt-change“ informiert und unterstützt bei der Vorbereitung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Sie hilft Unternehmen, eine geeignete Nachfolgerpersönlichkeit zu finden. Gleichzeitig unterstützt sie Existenzgründer, ein geeignetes Unternehmen ausfindig zu machen und berät bei der Planung und Durchführung einer Betriebsübertragung. Die IHK zu Leipzig bietet kostenlose Recherchemöglichkeiten im ServiceCenter. Das Einstellen von Inseraten erfolgt per Chiffre-Anzeige im Internet oder in der Kammerzeitschrift. Die Kontaktvermittlung zwischen möglichen Interessenten erfolgt als kostenfreier Service.

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Ursprungsrecht, -zeugnisse

Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungslandes einer Ware erforderlich, um die Warenströme zu kontrollieren, die Antidumping- Maßnahmen durchzuführen, die Importbeschränkungen zu überwachen oder die Zollermäßigungen in Anspruch zu nehmen. Welchen Ursprung hat eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehrere Länder beteiligt sind? Wer hat den Nachweis über den Warenursprung zu führen und wie erfolgt dieser?

Die IHK zu Leipzig berät die Mitgliedsunternehmen über die zahlreichen Regelungen des Präferenz- und Ursprungsrechts. Sie stellt auf Antrag die Ursprungszeugnisse aus, die zum Nachweis des Warenursprungs dienen. Unternehmen können Ursprungszeugnisse bei der IHK zu Leipzig auch elektronisch beantragen. Mittels der digitalen Signatur (Elektronische Signatur) – ein Startpaket gibt es bei der IHK zu Leipzig – können Unternehmen die Dokumente über das Internet anfordern. Die IHK zu Leipzig bietet zudem eine Übersicht über die bestehenden Freihandels- und Präferenzabkommen.

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Verkehrsinfrastruktur

Ob Straße, Schiene oder Binnenwasserstraße - um Personen und Güter zu transportieren, muss die Verkehrsinfrastruktur gut ausgebaut sein. Darüber hinaus ist eine gut abgestimmte Verkehrsplanung notwendig. Die IHK zu Leipzig bringt sich in die Verkehrspolitik des Landes und des Bundes ein und macht sich für einen bedarfsgerechten Ausbau der Straßen, des Schienennetzes, der Wasserstraßen für die Binnenschifffahrt und den Luftverkehr stark. Die IHK setzt sich daneben für den Individualverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr (Bus und Schiene) nach den jeweiligen Systemvorteilen ein.

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Verpackungsverordnung

Die IHK zu Leipzig informiert zu den Regelungen und der Umsetzung der Verpackungsverordnung sowie über Beteiligungsmöglichkeiten an dualen Systemen (Lizenzierung). Im Rahmen der Umsetzung der Verpackungsverordnung ist die IHK zu Leipzig regionale Hinterlegungsstelle für die Vollständigkeitserklärung von Unternehmen, die erstmals mit Ware gefüllte Verpackungen oberhalb bestimmter Mengenschwellen in Verkehr bringen. Diese Unternehmen können die relevanten Angaben über die IHK zu Leipzig in das Hinterlegungsregister eintragen lassen.

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Versicherungsvermittler

Wer gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln will, bedarf nach § 34 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) einer Erlaubnis der IHK. Die IHK nimmt die Sachkundeprüfung ab und ist auch für die Eintragung des Versicherungsvermittlers im Versicherungsvermittlerregister zuständig.

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Versicherungsvermittler (Register, Prüfungen)

Wer sich als ungebundener Versicherungsvermittler selbstständig machen will, benötigt eine Erlaubnis der IHK zu Leipzig. Für die Abnahme der Sachkundeprüfung ist ebenfalls die IHK zuständig. Vorbereitungskurse bieten andere Institutionen an. Vor der Aufnahme der Tätigkeit ist die Eintragung in ein von der IHK geführtes Register vorgeschrieben, das unter www.vermittlerregister.info jeder einsehen kann. Kunden können so prüfen, ob sie von einem zugelassenen Versicherungsvermittler beraten werden.

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Weiterbildung

Unternehmen brauchen für ihren Erfolg qualifizierte und engagierte Mitarbeiter und kompetente Führungskräfte. Da sich der Wettbewerb verstärkt und sich die Kundenwünsche ständig ändern, müssen die Mitarbeiter für neue Anforderungen kontinuierlich vorbereitet sein. Dabei zählen die fachlichen Qualifikationen ebenso wie übergreifende Kompetenzen, z. B. Team-, Kommunikations- und Innovationsfähigkeit.

Die Bildungseinrichtungen der IHK zu Leipzig bieten praxisbezogene Leistungen und Hilfen für die betriebliche Weiterbildung und Personalentwicklung an. Hierzu gehören IHK-Seminare, -Lehrgänge, -Weiterbildungsprüfungen und maßgeschneiderte Firmenseminare sowie die zielgerichtete Weiterbildungsberatung und -information für Betriebe und Mitarbeiter.

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Weiterbildungsinformationssystem WIS (IHK-Datenbank)

Das Weiterbildungsangebot muss zu den Zielen des Unternehmens und dem Bedarf des Mitarbeiters passen. Die Weiterbildungsberatung der IHK zu Leipzig hilft bei der Bedarfsanalyse. Im Weiterbildungsinformationssystem „WIS“ sind mehr als 12 000 aktuelle Seminare und Lehrgänge sowie 40 000 bundesweite Veranstaltungen im Jahr aufgelistet.

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Weiterbildungsprüfungen

Eine breite Palette von Prüfungen bei der IHK zu Leipzig führt zu anerkannten Abschlüssen. Fachkaufleute sind für funktionsspezifische Aufgaben im Betrieb qualifiziert. Fachwirte gelten als branchenspezifische Generalisten. Industrie- und Fachmeister sind qualifizierte Führungskräfte in den Unternehmen.

Technische Fachwirte stehen an der Schnittstelle zwischen kaufmännischen und technischen Aufgaben. IT-Professionals übernehmen Projekt- und Führungsaufgaben im EDVBereich. Geprüfte Betriebswirte und Geprüfte Technische Betriebswirte haben sich bereits als Fachkaufleute / Fachwirte, Industrie- oder Fachmeister bewährt und können selbstständige Leitungsaufgaben übernehmen. Erfolgreiche Absolventen können in Sachsen die Zulassung zu einem Hochschulstudium erlangen.

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Werbung

Nicht alles, was werbewirksam ist, lässt sich rechtlich vertreten oder mit unseren Moralvorstellungen in Einklang bringen. Werbung ist nicht schrankenlos. Die Aussage muss vor allem wahr und klar sein. Die IHK zu Leipzig gibt Auskünfte zum werblich Machbaren und informiert Unternehmen zu neuen Entwicklungen im Wettbewerbsrecht.

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Wettbewerbsrecht, -regeln

Wettbewerb fördert das Geschäft, so lautet ein geflügeltes Wort. Es kann nur dann zutreffen, wenn sich die am Wettbewerb beteiligten Händler auch an die Spielregeln halten. Gefragt ist lauterer Wettbewerb – unlauterer Wettbewerb muss entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen. Die „Spielregeln“ sind im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) festgehalten. Die IHK zu Leipzig überwacht das Einhalten der Bestimmungen des UWG. Stellt sie Rechtsverstöße fest, kann sie Abmahnungen aussprechen und auch auf gerichtlichem Klagewege gegen den Wettbewerbssünder vorgehen.

Whistleblower

Hinweise nach der "Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" - auch "Whistleblower" genannt - (EU-Whistleblowing-Richtlinie 2019/1937 vom 23. Oktober 2019) richten Sie bitte an:

Kontakt:
Mandy Schauer, Personalentwicklung
Zimmer 107

E-Mail   personal@leipzig.ihk.de 

Telefon 0341 1267-1151
Fax      0341 1267-1150

Adresse:
Goerdelerring 5
04109 Leipzig

Hinweise auf vermeintliche Gesetzes- oder Richtlinienverstöße (z. B. im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe, Umwelt- oder Datenschutz) können Sie auch anonym an Frau Schauer richten. 

Wirtschaft trifft Wissenschaft

Ein wichtiger Baustein zur Förderung des regionalen Wissens- und Technologietransfers ist die IHK-Initiative „Wirtschaft trifft Wissenschaft“. Von 2003 bis 2016 konnten durch IHK-Zuwendungen zahlreiche Projektpartnerschaften zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Forschungseinrichtungen etabliert werden.

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Wirtschaft und Kultur

Unternehmenskultur entwickelt sich immer mehr zu einem wichtigen Wettbewerbsfaktor. Die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung (Corporate Social Responsibility) ist von betriebswirtschaftlichem Nutzen und sollte Bestandteil der strategischen Ausrichtung eines jeden Unternehmens sein. Deshalb präsentiert die IHK zu Leipzig in Zusammenarbeit mit Leipziger Kultureinrichtungen einen exemplarischen „Katalog“, der potenziellen Sponsoren Appetit auf die Unterstützung der Leipziger Kultur machen soll. Zudem unterstützt die IHK zu Leipzig das Projekt „Leipziger Kulturpaten“ – eine Kulturpatenschaft, in der Fachkräfte der Wirtschaft ihr Know-how ausgewählten Kulturinstitutionen für konkrete Projekte anbieten.

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Wirtschaftscluster

In der bundesländerübergreifenden Region Mitteldeutschland engagieren sich strukturbestimmende Unternehmen, Kammern und Städte als „Wirtschaftsinitiative Mitteldeutschland“ mit dem gemeinsamen Ziel, den Wirtschaftsstandort zu vermarkten und die Entwicklung von Wirtschaftsclustern und Unternehmensnetzwerken zu unterstützen. Die IHK zu Leipzig vermittelt Kontakte zu den Clustermanagements und gibt Informationen zu den Netzwerkpartnern und den Initiativen.

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Wirtschaftsmediation

Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien wollen mit Unterstützung einer dritten unparteiischen Person zu einer einvernehmlichen Lösung gelangen. Durch den professionellen Einsatz von Mediatoren können Unternehmer mit einer einvernehmlichen Konfliktbearbeitung Zeit und Geld sparen. Die IHK zu Leipzig besitzt eine solche Mediationsstelle (Mediations- und Schlichtungsstelle). Benötigt ein Unternehmer einen Mediator, dann kann er sich an die IHK zu Leipzig wenden. Hier sind auch Mediatoren registriert.

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Wirtschaftsstatistik

Die IHK zu Leipzig verfügt über alle wesentlichen, die Wirtschaft betreffenden statistischen Daten (Konjunkturbeobachtung). So hält die IHK beispielsweise Zahlenmaterial zu Wirtschaftszweigen und Branchen, zur Bevölkerung und zum Arbeitsmarkt, zu Löhnen und Gehältern, zur Kaufkraft, zu Lebenshaltungskosten und Preisen oder Preisindices vor. Die Daten sind der amtlichen Statistik, den Erhebungen anderer Behörden und Institutionen und eigenen Auswertungen entnommen. Diese volkswirtschaftlichen Wirtschafts- und Strukturdaten bilden zum einen eine Grundlage für die Arbeit der IHK, zum anderen können die Mitgliedsunternehmen diese Statistikinformationen abrufen. Daneben setzt sich die IHK dafür ein, dass der Aufwand der Unternehmen zur Führung der Statistiken im Sinne von Bürokratieabbau und Deregulierung gesenkt wird, dabei der Informationsbedarf der Wirtschaft aber trotzdem erfüllt werden kann.

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Zoll- und Verfahrensfragen

Welcher Zoll und welche Einfuhrumsatzsteuer fallen an, wenn ein Unternehmen Waren aus einem bestimmten Land nach Deutschland importiert? Gibt es für diese Waren Einfuhrquoten? Wie ist es im umgekehrten Fall des Exports? Wie lässt sich der unternehmerische Außenhandel organisieren? Welche Zollvorteile sind möglich? Die IHK zu Leipzig erteilt Auskünfte zu den deutschen und den ausländischen Zoll-, Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen.

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Zusatzqualifikationen

Die Zeiten, in denen ein Hochschulabschluss gleichbedeutend mit einer sicheren Berufskarriere war, sind längst vorbei. Der formale Bildungsabschluss verliert an Bedeutung. Die Unternehmen legen andere Maßstäbe an: sie benötigen Mitarbeiter, die praxisgerecht ausgebildet und in der Lage sind, flexibel auf die neuen Herausforderungen durch die Weltmärkte zu reagieren.

Die IHK zu Leipzig bietet daher Prüfungen in Zusatzqualifikationen für leistungsfähige Auszubildende an. Sie dienen dem Nachweis von zeitgemäßen fachlichen und überfachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten, über die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte hinaus. Zusatzqualifikationen richten sich an Auszubildende in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf im dualen System. Sie ergänzen die Ausbildung durch zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufes vorgeschrieben sind. Sie finden während der Berufsausbildung statt oder beginnen unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung.

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Zwischenprüfungen

Während der Ausbildung ist eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes abzulegen. Die IHK zu Leipzig organisiert die Prüfung und stellt die Teilnahmebescheinigungen aus.

Die Industrie- und Handelskammer ist als zuständige Stelle für die anerkannten Industrie- und Handelsberufe verpflichtet, die Zwischenprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen für Auszubildende nach § 48 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchzuführen. Dies umfasst die gesamte Vorbereitung, einschließlich der Zulassung zur Prüfung, die Abnahme der Prüfung und die Auswertung / Ausgabe der Prüfungsergebnisse. Sie ist jedoch keine Prüfung im technischen Sinne. Ihr Zweck besteht darin, es zu ermöglichen, auf den tatsächlichen Ablauf der weiteren Ausbildung einzuwirken.

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