Wahlgruppen und Sitzverteilung der Vollversammlung

Die IHK-Zugehörigen sind für die Wahl in Wahlgruppen unterteilt. In ihrer Wahlgruppe wählen sie eine festgelegte Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung. Ziel ist, die regionale Wirtschaftsstruktur wichtiger Gewerbezweige entsprechend ihrer gesamtwirtschaftlichen Bedeutung und regionalen Gliederung abzubilden. In einigen Wahlgruppen werden Betriebsgrößenklassen (bis 19 Beschäftigte bzw. ab 20 Beschäftigte) gebildet. 

  • Wahlgruppe 1 - Produzierendes Gewerbe
  • Wahlgruppe 2 - Handel
  • Wahlgruppe 3 - Dienstleistungen
  • Wahlgruppe 4 - Verkehr & Logistik
  • Wahlgruppe 5 - Gastgewerbe
  • Wahlgruppe 6 - Kreditinstitute & Versicherungen
  • Wahlgruppe 7 - Landwirtschaft
  • Wahlgruppe 8 - Medien, Information und Kommunikation
  • Wahlgruppe 9 - Immobilienwirtschaft
  • Wahlgruppe 10 - Finanz- und Versicherungsvermittler

Zur Wahlgruppe 1 zählen Betriebe des Baugewerbes, des Bergbaus und Gewinnung von Steinen und Erden, des verarbeitenden Gewerbes, der Energieversorgung, der Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen.

Die Wahlgruppe umfasst insgesammt 17 Mitglieder, davon in der Betriebsgrößenklasse I 2 Mitglieder und in der Betriebsgrößenklasse II 15 Mitglieder. 

 

Zur Wahlgruppe 2 zählen der Einzelhandel, Großhandel und Handelsvermittlungen.

Die Wahlgruppe umfasst insgesammt 9 Mitglieder, davon in der Betriebsgrößenklasse I 4 Mitglieder und in der Betriebsgrößenklasse II 5 Mitglieder. 

Zur Wahlgruppe 3 zählen die Beteiligungsgesellschaften, die Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, die Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, Erziehung und Unterricht, das Gesundheits- und Sozialwesen, die Kunst, Unterhaltung und Erholung, die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, private Haushalte mit Hauspersonal sowie die Herstellung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt.

Sie umfasst insgesamt 16 Mitglieder, davon in der Betriebsgrößenklasse I 7 Mitglieder und in der Betriebsgrößenklasse II 9 Mitglieder.

Zur Wahlgruppe 4 zählen die Betriebe des Verkehrs und der Lagerei.

Sie umfasst insgesamt 5 Mitglieder, davon in der Betriebsgrößenklasse I 1 Mitglied und in der Betriebsgrößenklasse II 4 Mitglieder.

Zur Wahlgruppe 5 zählen Betriebe der Beherbergung und der Gastronomie.

Sie umfasst insgesammt 2 Mitglieder. 

Zur Wahlgruppe 6 gehören Betriebe der Zentralbanken und Kreditinstitute, der Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung), Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen sowie sonstige Finanzierungsinstitutionen.

Sie umfasst insgesamt 2 Mitglieder. 

Zur Wahlgruppe 7 zählen die Betriebe Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei.

Sie umfasst 1 Mitglied. 

Zur Wahlgruppe 8 zählen Betriebe der Information und Kommunikation, Werbe- und Verlagswirtschaft, PR-Agenturen, Datenverarbeitung, Informationsdienstleister, auch soweit sie Netze zur Nachrichtenübermittlung betreiben, Rundfunk, Fernsehen, Filmproduktion und jeweils verwandte Betriebe.

Die Wahlgruppe umfasst insgesamt 4 Mitglieder, davon in der Betriebsgrößenklasse I 2 Mitglieder und in der Betriebsgrößenklasse II 2 Mitglieder. 

Zur Wahlgruppe 9 zählen das Grundstücks- und Wohnungswesen.

Sie umfasst insgesamt 2 Mitglieder. 

Zur Wahlgruppe 10 zählen mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten.

Sie umfasst 1 Mitglied. 

Wahlbeauftragter der IHK zu Leipzig

Foto von Mario Bauer - Geschäftsführer Dienstleistungen
Geschäftsführer Dienstleistungen | Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

Mario Bauer

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