WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen

Ziel

Im Förderschwerpunkt "Unternehmen - Patentierung" unterstützt WIPANO KMU, die erstmals ihre FuE-Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtsanmeldung länger als drei Jahre zurückliegt. Das Programm soll helfen ein strategisches Verständnis unseres Patentsystems zu entwickeln, zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beitragen und zur Erarbeitung konkreter „Fahrpläne“ für Patentanmeldung und -verwertung anregen.

Im Förderschwerpunkt "Normung und Standardisierung" ist das Ziel der Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft. Dazu werden Projekte gefördert, die neueste Erkenntnisse der Forschung im öffentlichen Interesse in Normen und Standards überführen und damit direkt und mit großer Verbreitung der Wirtschaft zur Verfügung stehen.

Empfänger

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und der freien naturwissenschaftlichen/technischen Berufe:

  • die ausschließlich im Hauptgewerbe betrieben werden;
  • mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland;
  • die die Kriterien der gültigen KMU-Definition gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 erfüllen.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden im Förderschwerpunkt "Unternehmen -Patentierung" folgende Leistungen:

  • LP 1:    Beratung und Detailprüfung hinsichtlich Neuheit oder ausführliche Prüfung der Erfindung gegenüber dem Stand der Technik
  • LP 2:    Detailprüfungen hinsichtlich wirtschaftlicher Verwertung; Prüfung auf wirtschaftliche Verwertbarkeit (z.B. Kosten-Nutzen-Analyse, Marktanalyse)
  • LP 3:    (Strategie-)Beratung und Unterstützung bei der Schutzrechtsanmeldung oder Begleitung, Beauftragung und Kommunikation mit Patentanwalt; Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung Schutzrechtsstrategie
  • LP 4:    Schutzrechtsanmeldung (Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte), Patentanwaltsleistungen für Marken- und/oder Designleistungen
  • LP 5:    Aktivitäten zur Verwertung einer Erfindung; Erarbeitung schutzrechtsbezogener Verwertungsstrategien

 

Gefördert werden im Förderschwerpunkt "Normung und Standardisierung" Vorhaben mit folgenden Inhalte und Zielstellungen:

  • Normungsmäßige Aufbereitung und Diffusion von FuE-Ergebnissen auf nationaler (DIN/DKE), europäischer(CEN/CENELEC) oder internationaler (ISO/IEC) Ebene für und in die Normung,
  • FuE-Projekte zur Unterstützung der Marktdurchdringung innovativer Produkte, Technologien oder Dienstleistungen durch Normen und Standards, z. B. durch die Entwicklung von Prüfnormen,
  • Entwicklung einheitlicher Schnittstellen, Terminologien, Klassifizierungen, sowie von Referenzarchitekturen oder Standardprozessen.
  • FuE Projekte zur digitalen Normung oder Standardisierung

Art, Umfang und Höhe

  • Förderschwerpunkt " Unternehmen - Patentierung"

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben, die im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu 50 % anteilig finanziert werden.

Die Zuwendungssumme ist wie folgt aufgeteilt:

Leistungspaket

Bezeichnung

Förderung bis

LP 1

Beratung und Detailprüfung hinsichtlich Neuheit

ausführliche Prüfung der Erfindung gegenüber dem Stand der Technik

800 €

LP 2

Detailprüfung hinsichtlich wirtschaftliche Verwertung

Prüfung auf wirtschaftliche Verwertbarkeit

800€

LP 3

(Strategie-)Beratung und Unterstützung bei der Schutzrechtsanmeldung oder Begleitung, Beauftragung und Kommunikation mit Patentanwalt

Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung Schutzrechtsstrategie

1 000 €

LP 4

Schutzrechtsanmeldung
(Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte)

10 000 €

LP 5

Aktivitäten zur Verwertung einer Erfindung

Erarbeitung schutzrechtsbezogener Verwertungsstrategien

4 000 €

  • Förderschwerpunkt "Normung und Standardisierung"

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Der Gesamtbetrag der Zuwendung je Verbundpartner und Projekt im Rahmen dieses Förderschwerpunkts ist auf 200 000 € beschränkt. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel 24 Monate.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können.

Verfahren

Förderschwerpunkt "Unternehmen - Patentierung"

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Formular-System „easy-online“ zu nutzen. Sämtliche Antragsunterlagen sind im Original in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift per Post zu übermitteln. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen.

Förderschwerpunkt "Normung und Standardisierung"

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, bestehend aus Projektskizze und anschließendem förmlichen Förderantrag. Zur Erstellung der Projektskizzen und förmlichen Förderanträge ist das elektronische Formular-System „easy-Online“ zu benutzen. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen.

Informationen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Scharnhorststrasse 34-37
10115 Berlin
Telefon: (0 30) 18 6 15-0
Internet: www.bmwi.de

Patentinformationszentrum Leipzig(PIZ)
Agentur für Innovationsförderung und Technologietransfer GmbH Leipzig
- AGIL GmbH Leipzig -
Lessingstraße 2
04109 Leipzig
Internet: www.agil-leipzig.de

Weitere Förderdetails

Ansprechpartner

Innovation | Cluster

Daniela Kulik

E-Mail daniela.kulik@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1328
Fax0341 1267-1422