Technologiegründerstipendium
Ziel
Unterstützung der Gründer von innovativen Start-ups in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich mittels eines personengebundenen Stipendiums.
Empfänger
Einzelpersonen oder Gründerteams (mind. 2 Personen), die ein innovatives Unternehmen gründen oder ausgründen wollen und zu einer der folgenden Personengruppen gehören:
- Hochschulabsolvent, Absolvent Berufsakademie
- wissenschaftliches Personal an Hochschule, Berufsakademie oder Forschungseinrichtung
- ehem. wissenschaftliches Personal, deren Abschluss bzw. die universitäre Tätigkeit nicht länger als 10 Jahre zurückliegt
Der Haupt- oder Nebenwohnsitz des Antragstellers muss in Sachsen sein. Der Zuwendungsempfänger muss eine leitende Tätigkeit im Team übernehmen. Gründerteams mit mehrheitlich Studierenden werden nur in Ausnahmefällen gefördert.
Ausgeschlossen sind:
- Gründer, die eine Leistung nach SGB II oder III (Arbeitslosengeld, Einstiegsgeld, Gründungszuschuss) erhalten
- Freiberufliche Gründungen, insbesondere Ärzte, Designer, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Apotheker, Bau- und Planungsingenieure, Künstler, Unternehmensberater
- Gründer, die zeitgleich BaföG, andere Stipendien, Beschäftigungsverhältnisse oder andere Förderung zur Finanzierung des Lebensunterhaltes beziehen
Weitere Fördervoraussetzungen sind:
- einer der Gründer muss nachweisbar über kaufmännische Kenntnisse verfügen
- es muss sich um ein Kleinst- oder kleines Unternehmen (KMU) handeln
- die Gründung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfolgt sein
- es darf keine andere entgeltliche Tätigkeit ausgeübt werden.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden innovative Gründer. Innovativ ist ein Unternehmen dann, wenn die Hauptgeschäftsgrundlage eine technische Produkt- und Prozessinnovation, bzw. eine neuartige Dienstleistung, die sich durch einen hohen Kundennutzen auszeichnet sowie deutliche Alleinstellungsmerkmale am Markt vorhanden sind. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung müssen laut Businessplan mind. 15 % der gesamten Betriebsausgaben betragen.
Art, Umfang und Höhe
Das Stipendium wird als nicht-rückzahlbarer Zuschuss für maximal 12 Monate einmalig gewährt:
- Studierende 1.000 €/Monat
- Absolventen 2.500 €/Monat
- promovierende Gründer 3.000 €/Monat
Verfahren
Anträge sind direkt an die SAB zu stellen. Sobald der Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank eingegangen ist, kann mit der Gründung begonnen werden.
Nach sechs Monaten muss ein Zwischennachweis geführt werden. Dieser beinhaltet einen Zwischenbericht über die Vorhabensentwicklung, eine Vorausschau sowie die Gewerbemeldung. Darüber hinaus muss eine positive Umsetzungsprognose der zuständigen IHK oder einer Gründerinitiative eingereicht werden.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der SAB.
Ansprechpartner

Consulting Unternehmensförderung
Maria Grimpe
maria.grimpe@ | |
Telefon | 0341 1267-1406 |
Fax | 0341 1267-1420 |