Stadtteilentwicklung Leipzig: Quartier Grünau

Ziel

Durch  die  Bereitstellung  des  Verfügungsfonds  sollen kleinere,  in  sich  abgeschlossene, Maßnahmen in kurzen Zeiträumen kurzfristig unbürokratisch finanziert werden,  die unmittelbare Effekte und vermittelbare Erfolge bewirken.

Empfänger

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Art, Umfang und Höhe

Die Förderung wird in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses gewährt und ist projektbezogen.

Bei investiven Maßnahmen ist die Förderung auf 50 % der anfallenden Investitionskosten begrenzt. Der Zuschuss ist in der Höhe auf 2,5 T€ begrenzt. Nicht-investive Maßnahme können zu max. 1 T€ gefördert werden.

Gegenstand der Förderung

Die Stadt Leipzig gewährt für bestimmte Stadtteile oder Stadtgebiete finanzielle Investitionskostenbeihilfen, um die Quartiere zu beleben und zu eine aktive Stadtteilentwicklung voranzutreiben.

Aus  dem  Verfügungsfonds  sollen  kleinere,  in  sich  abgeschlossene  Maßnahmen  (ohne 
Folgekosten)  kurzfristig  und  unbürokratisch  finanziert  werden.

Verfahren

Anträge sind formgebunden vor Beginn des Vorhabens beim Quartiersmanagement Grünau zu stellen.

Der Antragsprozess ist zweistufig: Das Quartiersmanagement Grünau prüft die formale Förderfähigkeit, bevor ein fachkundiges lokales Team über die Mittelvergabe entscheidet.

Informationen

Quartiersmanagement Grünau entwickeln
Stuttgarter Allee 21
04209 Leipzig

Telefon: 0341 412 97 31
E-Mail: info@qm-gruenau.de

Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Internetseite des Quartiersmanagements.

Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die <link unternehmen branchen file>Branchenbetreuer.

 

 

 

Ansprechpartner

Consulting Unternehmensförderung | Geschäftsfeldmanagerin Existenzgründung und Unternehmensförderung

Maria Grimpe

E-Mail maria.grimpe@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1406
Fax0341 1267-1420