Rettung und Umstrukturierung (RuB)

Ziel

Konsolidierung bzw. Sanierung von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zum Erhalt von Standorten, Know-how und Arbeitsplätzen in Sachsen.

Empfänger

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Existenzgründer und Unternehmen in der Gründungsphase (i. d. R. bis mind. 3 Jahre nach Gründung)
  • Unternehmen die bereits entsprechende Beihilfen erhalten haben
  • Freiberufler
  • Unternehmen im Stahlsektor, der Kohleindustrie sowie mit anderen sektoralen Beschränkungen

Gegenstand der Förderung

  1. vorübergehende Stützung der Liquidität in der Regel bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes (Rettungsbeihilfe)
    Folgende Kosten sind förderfähig:
    Kosten für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes, z. B. für Wareneinkauf und  Personal
  2. Finanzierung von Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung (Umstrukturierungsbeihilfe)
    Folgende Kosten sind förderfähig:
    zusätzlich zu den Umstrukturierungskosten z. B. Vergleiche mit Lieferanten, Kosten der Schließung von Teilbereichen, Umstellung von Betriebsabläufen

Folgende Kosten sind nicht förderfähig:

  • Zins und Tilgung, sowie die Ablösung von Bankkrediten (auch nicht im Rahmen von Vergleichen)
  • Steuern und öffentliche Abgaben
  • Entnahmen/Leistungen an die Inhaber/Gesellschafter (auch stille Gesellschafter)
  • Investitionen und Ausweitung der Geschäftstätigkeit

Art, Umfang und Höhe

Die Beihilfen werden als Darlehen ausgereicht.

  • Kreditbetrag
    mind. 20.000 € und max. 500.000 €
  • Zinssatz
    Festzinssatz
  • Laufzeit
    zu 1. max. 6 Monate, dann i. d. R. endfällig
    zu 2. max. 60 Monate mit monatl. Tilgung
  • Sicherheiten
    persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter obligatorisch (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung); weiterhin freies Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten

Verfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu stellen.
Ein Gespräch mit dem Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) wird empfohlen.

Informationen

Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der SAB.

Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.