Mikrodarlehen
Ziel
Verbesserung des Zugangs zu Finanzierungsmöglichkeiten für Gründungsvorhaben und junge Unternehmen.
Förderung der Aufnahme bzw. der Festigung einer wirtschaftlich tragfähigen selbständigen Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und zum Haupterwerb des Antragstellers führt (= auch Aufnahme einer Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter) in Form eines Darlehens für betrieblich bedingte Investitionen und Betriebsmittel.
Empfänger
Kleinstunternehmen während der dreijährigen Existenzgründungsphase sowie junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung
(Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter, max. 2 Mio. € Jahresumsatz oder max. 2 Mio. Jahresbilanzsumme).
Nicht gefördert werden Antragsteller,
- über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
- mit eidesstattlicher Versicherung nach § 807 ZPO oder § 284 AO und
- Unternehmen in Schwierigkeiten entsprechend der Leitlinien der EU
- Umschuldungen oder Nachfinanzierungen sind ebenfalls ausgeschlossen
ausgeschlossene Branchen:
- Handelsvertreter, Vertriebsbeauftragte
- Autohäuser, Auto- sowie Autoteilehandel
- Tankstellen
- Hausmeisterservice
- Primärerzeuger
- exportbezogene Tätigkeiten sowie geförderte Tätigkeiten, durch die heimische Erzeugnisse gegenüber Importwaren begünstigt werden
- im Straßengüterverkehr ist der Fahrzeugerwerb ausgeschlossen
Gegenstand der Förderung
Beispiele:
- (Um-) Baumaßnahmen
- Lizenzen / Software
- Maschinen
- Regale
- Fahrzeuge (außer im Straßengüterverkehr)
- PC Technik
- geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 EUR Anschaffungspreis
- Warenlager
- Lagerinvestitionen
- Personalkosten für neu eingestelltes Personal
- Werbungskosten
- Miete (inkl. Kaution) für neu abgeschlossene Verträge
Art, Umfang und Höhe
zweckgebundenes, verzinsliches Darlehen als Anteilsfinanzierung von Investitions- und Betriebsmittelbedarf
- Kreditbetrag
max. 20 T€
20 % Eigenanteil - Zinssatz
1,00 % Effektivzins p. a.
6 Jahre Zinsfestschreibung - Laufzeit
bis 6 Jahre
6 oder 12 Monate tilgungsfrei - Sicherheiten
nicht erforderlich
Verfahren
direkt an die SAB – Sächsische Aufbaubank vor Beginn, d. h. kein Hausbankenverfahren
Erst nach Erhalt des Darlehensangebotes beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Diese Zustimmung der SAB ist jedoch keine Kreditzusage!
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer und das StarterCenter.