Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)

Ziel

Unterstützung für die Begleitung von Unternehmen nach erfolgreicher Überwindung einer Krisensituation.

Empfänger

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), bei denen die Insolvenz ansteht, die jedoch sanierungsfähig sind und damit gute Fortführungsprognosen im Insolvenzverfahren und darüber hinaus im Rahmen eines Insolvenzplanes haben.

Gegenstand der Förderung

Es besteht die Möglichkeit

  • der anteiligen Kostenübernahme zur Erstellung des Insolvenzplans oder
  • der anteiligen Finanzierung von Neu- bzw. Ersatzinvestitionen nach Vorlage eines bestätigten Insolvenzplanes oder
  • einer Auftragsfinanzierung zur Existenzfestigung und Stabilisierung der Wettbewerbsfähigkeit nach Vorlage eines bestätigten Insolvenzplanes

Art, Umfang und Höhe

Die Kostenübernahme zur Erstellung eines Insolvenzplanes erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von max. 50 % bzw. max 10.000 € der Planerstellungskosten.

Die Darlehen für die Finanzierung von Neu- bzw. Ersatzinvestitionen und der Auftragsfinanzierung haben folgende Konditionen:

  • Kreditbetrag
    mind. 25.000 € und max. 1 Mio. €
    jedoch max. 80 % des Gesamtbedarfes
  • Zinssatz
    marktüblicher Festzinssatz
  • Laufzeit
    max. 48 Monate, ggf. 1 tilgungsfreies Jahr
  • Sicherheiten
    Persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung), ansonsten freies Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten

Verfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu stellen. Es wird ein Vorab-Gespräch im Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) der SAB empfohlen.

Informationen

Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der SAB.

Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.