KfW - Umweltprogramm

Ziel

Investitionen in allgemeine Umweltschutzmaßnahmen in gewerblichen Unternehmen, mit denen bereits die Entstehung von Umweltbelastungen vermieden oder wesentlich vermindert werden kann.

Empfänger

  • In- und ausländische Unternehmen jeder Größe
  • Freiberufler
  • Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienstleistungen für Dritte erbringen
  • Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Betriebsstätten für Filialen in Deutschland

  • Für Vorhaben im Ausland: auch Tochter­gesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maß­geblicher deutscher Beteiligung im Ausland

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

  • in bestimmten Fällen: Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Unternehmen, die land­wirtschaftliche Produkte erzeugen oder in der Fischerei tätig sind

Gegenstand der Förderung

Investitionen in Umwelt­schutz und Nach­haltigkeit, wenn Sie damit:

  •  Material und Ressourcen einsparen
  •  Luftverschmutzungen, Geruchs­emissionen, Lärm und Erschütterungen vermindern oder vermeiden
  •  Abfall vermeiden, behandeln und verwerten
  •  Abwasser reinigen, vermindern oder vermeiden
  •  Boden und Grundwasser schützen
  •  Altlasten bzw. Flächen sanieren
  •  Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie umweltfreundliche Schienen- und Wasserfahrzeuge anschaffen
  •  Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Betankungsanlagen für Wasserstoff errichten
  • Klimaschutzmaßnahmen umsetzen (insbesondere Decarbonisierung i. d. Industrie)

  • Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

  • Firmengelände naturnah gestalten

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für

  • Grundstückserwerb; das geht mit dem KfW-Unternehmerkredit (037/047)
  • Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz
  • Technische gebäudebezogene Maßnahmen
  • Treuhandkonstruktionen
  • Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten
  • Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben

Art, Umfang und Höhe

Zinssätze und Laufzeiten

Kleine Unternehmen erhalten einen günstigeren Zinssatz. Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.

Informationen zu Laufzeiten und Zinsen entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht.

Kredithöhe und Auszahlung

  • in der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten
  • 100 % des Kredit­betrags werden aus­gezahlt
  • abrufbar wahl­weise in einer Summe oder in Teil­beträgen
  • Sie können Ihren Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen
  • Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bank­arbeitstage nach Zusage

Rückzahlung

  • Während der tilgungs­freien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe viertelj­ährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kredit­betrag.
  • Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außer­planmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. 
  • Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.

Berechnen Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan  mit unserem Tilgungsrechner.

Sicherheiten

Art und Höhe der Sicher­heiten verein­baren Sie mit Ihrer Bank.

Beihilferechtliche Regelungen

Mit diesem Förder­produkt erhalten Sie einen zins­verbilligten Kredit. Zin­sverbilligungen gelten als Sub­ventionen, die im EU-Sprachgebrauch als Beihilfen bezeichnet werden.

Bitte beachten Sie: Für Sub­ventionen gelten Höchst­werte, die Sie nicht über­schreiten dürfen.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Kombination mit anderen öffent­lichen Förder­mitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.

Verfahren

  1. Antrag vorbereiten mit dem KfW-Förderassistenten - KfW-Förderassistent starten
  2. Finanzierungspartner – Finanzierungspartner finden und Termin vereinbaren
  3. Kredit beantragen
  4. Kreditantrag wird geprüft
  5. Kreditvertrag abschließen und starten

Informationen

Infocenter der KfW

Telefon: 0800 5399001

Weitere Förderdetails

Ansprechpartner

Umweltberatung

Jörg Schulze

E-Mail joerg.schulze@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1262
Fax0341 1267-1422