Horizon-Prämie
Ziel
Das Programm soll sächsische Unternehmen zur Beteiligung am Europäischen Forschungsrahmenprogramm (Horizon 2020) anregen. Förderfähig sind Dienstleistungen von privaten Anbietern, Kammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zur Vorbereitung und Begleitung von HORIZON 2020-Anträgen.
Empfänger
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (inkl. Handwerksbetriebe).
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit einer angestrebten Beteiligung an HORIZON 2020 sowie an Projekten gemeinsamer Technologieinitiativen gemäß der Förderrichtlinie, mit dem Ziel, Unterstützung für die Erarbeitung der Förderanträge und gegebenenfalls der Startphase des HORIZON-Vorhabens in Anspruch nehmen zu können.
Art, Umfang und Höhe
- nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung)
- bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- 5.000 EUR in der Initialphase, 10.000 EUR bei Koordinatorfunktion des Antragstellers
- zusätzlich 15.000 EUR in der Startphase bei Koordinatorfunktion
- 1.000 EUR für die Analyse bei erfolglosem Antrag
- Es sind maximal 3 Förderungen pro Unternehmen möglich
Verfahren
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB einzureichen.
Informationen
SAB – Sächsische Aufbaubank
Pirnaische Str. 9
01069 Dresden
Telefon: 0351 4910-4910
E-Mail: servicecenter_technologienoSpam@sab.sachsen.de
Weitere Förderdetails
Ansprechpartner
Innovation | Cluster
Daniela Kulik
daniela.kulik@ | |
Telefon | 0341 1267-1328 |
Fax | 0341 1267-1422 |