GRW-Nachrangdarlehen
Ziel
Als Finanzierungsbaustein kann für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein Nachrangdarlehen gem. der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) gewährt werden.
Empfänger
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in bestimmten Branchen mit Betriebsstätten in Sachsen und
- überregionaler Absatz
- Schaffung mindestens eines neuen Arbeitsplatzes
- Vorlage eines bilanzbasierten Ratings
Gegenstand der Förderung
Das Darlehen kann beantragt werden für:
- Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätten in Sachsen
- Wachstumsvorhaben mit Ausweitung der Produktion (Diversifizierung) oder grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte
- Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
Voraussetzung ist grundsätzlich die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Nicht förderfähig sind:
- Ausgaben des Grundstückserwerbes
- Ersatzbeschaffung von Wirtschaftsgütern
- Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Fahrzeugen i. w. S.
- geringwertige Wirtschaftsgüter und Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen
- Regelmäßig gebrauchte Wirtschaftsgüter, die älter als 5 Jahre sind, von verbundenen oder verflochtenen Unternehmen erworben wurden oder und bereits gefördert wurden.
Art, Umfang und Höhe
Gewährung als Anteilsfinanzierung in Form eines Nachrangdarlehen, d. h. der Rückzahlungsanspruch des Kreditgebers tritt hinter alle anderen Ansprüche zurück. Damit haben die Mittel den Charakter wirtschaftlicher Eigenmittel.
- Mindestinvestitionsvolumen
100 TEUR max. Anteil des GRW-Darlehens 65 % der förderfähigen Kosten (75 % bei volkswirt-schaftliche bedeutsamen Vorhaben) - Darlehensbetrag
zwischen 25 TEUR bis 5.000 TEUR - Eigenmittel
mind. 25 Prozent Eigenbeitrag zur Finanzierung (beihilfefrei) - Laufzeit
10 Jahre, 7 Jahre tilgungsfrei - Sondertilgung
möglich - Sicherheiten
keine materiellen Sicherheiten nötig
Hinweis: Derzeit sind nicht alle Voraussetzungen für die Bewilligung von Darlehen erfüllt. Eingehende Anträge können daher noch nicht bearbeitet werden.
Verfahren
Über die Hausbank an die SAB – Sächsische Aufbaubank vor Beginn des Vorhabens
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der SAB.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.
Derzeit ist eine Antragstellung für Unternehmen aus der Stadt Leipzig, den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen sowie dem Altkreis Döbeln nicht möglich.