GRW-Nachrangdarlehen

Ziel

Als Finanzierungsbaustein kann für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein Nachrangdarlehen gem. der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) gewährt werden. 

Empfänger

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in bestimmten Branchen mit Betriebsstätten in Sachsen und

  • überregionaler Absatz
  • Schaffung mindestens eines neuen Arbeitsplatzes
  • Vorlage eines bilanzbasierten Ratings

Gegenstand der Förderung

Das Darlehen kann beantragt werden für:

  • Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätten in Sachsen
  • Wachstumsvorhaben mit Ausweitung der Produktion (Diversifizierung) oder grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte
  • Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte

Voraussetzung ist grundsätzlich die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Nicht förderfähig sind:

  • Ausgaben des Grundstückserwerbes
  • Ersatzbeschaffung von Wirtschaftsgütern
  • Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Fahrzeugen i. w. S.
  • geringwertige Wirtschaftsgüter und Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen
  • Regelmäßig gebrauchte Wirtschaftsgüter, die älter als 5 Jahre sind, von verbundenen oder verflochtenen Unternehmen erworben wurden oder und bereits gefördert wurden.

Art, Umfang und Höhe

Gewährung als Anteilsfinanzierung in Form eines Nachrangdarlehen, d. h. der Rückzahlungsanspruch des Kreditgebers tritt hinter alle anderen Ansprüche zurück. Damit haben die Mittel den Charakter wirtschaftlicher Eigenmittel.

  • Mindestinvestitionsvolumen
    100 TEUR max. Anteil des GRW-Darlehens 65 % der förderfähigen Kosten (75 % bei volkswirt-schaftliche bedeutsamen Vorhaben)
  • Darlehensbetrag
    zwischen 25 TEUR bis 5.000 TEUR
  • Eigenmittel
    mind. 25 Prozent Eigenbeitrag zur Finanzierung (beihilfefrei)
  • Laufzeit
    10 Jahre, 7 Jahre tilgungsfrei
  • Sondertilgung
    möglich
  • Sicherheiten
    keine materiellen Sicherheiten nötig

Hinweis: Derzeit sind nicht alle Voraussetzungen für die Bewilligung von Darlehen erfüllt. Eingehende Anträge können daher noch nicht bearbeitet werden.

Verfahren

Über die Hausbank an die SAB – Sächsische Aufbaubank vor Beginn des Vorhabens

Informationen

Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der SAB.

Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.

Derzeit ist eine Antragstellung für Unternehmen aus der Stadt Leipzig, den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen sowie dem Altkreis Döbeln nicht möglich.