Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

Ziel

Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland. Erreicht werden soll, ein nachhaltiges sowie zukunfts- und  hochleistungsfähiges Breitbandnetz in unterversorgten Gebieten.

Empfänger

Zuwendungsempfänger ist die im Projektgebiet gelegene Gebietskörperschaft, Kommune, Landkreis, kommunaler Zweckverband oder eine andere kommunale Gebietskörperschaft bzw. ein Zusammenschluss nach dem jeweiligen Kommunalrecht der Länder.

Gegenstand der Förderung

1.) Wirtschaftlichkeitslückenförderung:

  • Die Zuwendung soll eine Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Sinne dieser Richtlinie Schließen.

2.) Betreibermodell

  • Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers für:

  • Die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel und/ oder

  • Die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen einschließlich Maßnahmen, durch die möglichst innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch bis zur Verfügbarkeit geeigneter Frequenzen ein leistungsfähiges Netz entsteht, sofern dies durch einen Geschäftsplan objektiv nachvollzogen und in ein NGA-Gesamtprojekt eingebunden werden kann und/  oder

  • Die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten

3.) Beratungsleistungen:

  • Zur Qualitätssicherung der Maßnahmen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung oder eines Betreibermodells werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Beauftragung von externen Planungs- und/ oder Beratungsleistungen gefördert, die zur Vorbereitung oder bei der Durchführung einer solchen Maßnahme anfallen.

Art, Umfang und Höhe

Die  Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Zuwendung gilt als einmaliger Zuschuss für einen durchgehenden betrieb von mindestens sieben Jahren.

Verfahren

Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind von der Durchführung des Auswahl-/ Vergabeverfahrens bei der Bewilligungsbehörde unter www.breitbandausschreibungen.de sowie in Schriftform einzureichen. 

Informationen

Breitbandbüro des Bundes (BBB) – „atene KOM GmbH“ .Das BBB ist ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).  Ziel ist es, die Breitbanderschließung zu unterstützen. 

Ansprechpartner:  Ulf Freienstein                          
                                  u.freienstein@breitbandbuero.de
                                  Fon +49 30 60 40 40 60

Ansprechpartner

Regionale Standortpolitik

Dr. Tilman Schenk

E-Mail tilman.schenk@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1277
Fax0341 1267-1422