Förderung von Zusatzqualifikationen
Ziel
Förderziel ist die Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenzen für betriebliche Auszubildende und die Erhöhung ihrer Arbeitsmarktchancen durch die Vermittlung von über die Ausbildungsordnung hinausgehenden Zusatzqualifikationen.
Empfänger
Träger (juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die unter "Gegenstand der Förderung" genannten Vorhaben durchführen.
Gegenstand der Förderung
Vermittlung von praxisrelevanten, nicht in den Ausbildungsordnungen bzw. Lehrplänen enthaltenen Zusatzqualifikationen, die zu einem Kompetenzzuwachs bei Auszubildenden führen und die individuellen Chancen beim Übergang in Arbeit erhöhen.
Art, Umfang und Höhe
nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetrag im Wege von Pauschalen für Kurskosten pro Teilnehmer bzw. Teilnehmerstunde (standardisierte Einheitskosten)
Die Pauschale kann bis zu einer maximalen Höhe von 5 EUR pro Teilnehmerstunde ermittelt werden.
Verfahren
Der Antrag ist in der Regel spätestens 8 Wochen vor Maßnahmebeginn zu stellen.
Der Antrag ist über die IHK zu Leipzig, die das Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen prüft, einzureichen.
Informationen
Näheres zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein.
Weitere Informationen erhalten Sie außerdem auf der Internetseite der SAB und unserer Internetseite.
Ansprechpartner

Aus- und Weiterbildungsberatung
Gabriele Seifert
gabriele.seifert@ | |
Telefon | 0341 1267-1360 |
Fax | 0341 1267-1422 |