Förderung der Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern – Pilotprojekt „Ausbildung Weltweit“

Ziel

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Projekte, die die Möglichkeit eröffnen, einen Teil der beruflichen Ausbildung im Rahmen eines Auslandsaufenthalts zu absolvieren.

Ziel ist es, die internationale Berufskompetenz von Auszubildenden sowie Ausbildern und damit ihre persönlichen und beruflichen Entwicklungschancen zu verbessern.

Empfänger

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland sowie juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Projekte mit folgenden Schwerpunkten:

  • Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken von Auszubildenden in einer Erstausbildung nach  
    Berufsbildungsgesetz (BBiG)/Handwerksordnung (HWO) oder einer anderen Berufsausbildung nach 
    Bundesrecht,
  • Auslandsaufenthalte von Ausbildern sowie Verantwortlichen für die Berufliche Bildung sowie
  • vorbereitende Besuche von Ausbildern sowie Verantwortlichen für die berufliche Bildung zur
    Vorbereitung der Auslandsaufenthalte von Auszubildenden in der Erstausbildung nach BBiG/HWO  
    oder einer anderen Berufsausbildung nach Bundesrecht.  

Art, Umfang und Höhe

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für eine Projektlaufzeit von bis zu 12 Monaten. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Zielgruppe, dem Land des Auslandsaufenthalts sowie der Dauer des Auslandsaufenthalts.

Verfahren

Anträge können bei der vom BMBF beauftragten Bewilligungsbehörde

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Nationale Agentur Bildung für Europa
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Tel. (02 28) 1 07-15 55
Fax (02 28) 1 07-29 64
ausbildung-weltweit@bibb.de
Internet: http://www.bibb.de

eingereicht werden. Es wird empfohlen, vor der Antragstellung mit dem BIBB Kontakt aufzunehmen.

Antragsfrist ist der 3. September 2019, 12:00 Uhr
​Weitere Fristen für 2020 werden rechtzeitig auf der Internetseite Ausbildung weltweit  veröffentlicht. Für die kommenden Antragsrunden sind Änderungen im Verfahrensablauf geplant. Nähere Informationen und Hilfestellungen werden rechtzeitig veröffentlicht. 

Informationen

Weitere Informationen, Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.ausbildung-weltweit.de abgerufen werden.