ERP-Kapital für Gründung
Ziel
Finanzierung von Vorhaben im Bereich der mittelständischen Wirtschaft mit Investitionsort Deutschland, die eine tragfähige, selbständige Haupterwerbsexistenz erwarten lassen (Gründungsvorhaben, tätigen Beteiligungen, Übernahmen und Festigungsmaßnahmen).
Neben Gründungen werden auch Festigungsmaßnahmen in den ersten drei Jahren nach der Gründung gefördert.
Empfänger
Gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründer/Unternehmer (KMU) bis 3 Jahre nach Gründung.
Der Erwerber der Unternehmensbeteiligung muss die Geschäfts- und Unternehmenspolitik aktiv als geschäftsführender Gesellschafter/vertretungsbefugter Vorstand mitgestalten.
Gegenstand der Förderung
Finanzierung folgender Vorhaben:
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Baukosten
- Betriebs- und Geschäftsausstattung (Sachanlageinvestitionen, auch Fahrzeuge)
- Immaterielle, aktivierbare Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer
- Erwerb eines Unternehmens bzw. Unternehmensteils
- Erstes Material, Waren- und Ersatzteillager oder langfristige Aufstockung
- Markterschließungsaufwendungen extern erworbene Beratungsdienstleistungen
- Kosten für erste Messeteilnahmen
Nicht förderfähig sind:
- Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten
- Landwirtschaft, Forstwirtschaft, EU-Sondersektoren
- Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Anschlussfinanzierungen
- der Erwerb eines Unternehmens, einer Beteiligung oder einzelner Vermögensgegenstände aus dem Eigentum des Ehegatten oder Lebenspartners gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien
Art, Umfang und Höhe
Gewährung als Anteilsfinanzierung in Form eines Nachrangdarlehen, d. h. der Rückzahlungsanspruch des Kreditgebers tritt hinter alle anderen Ansprüche zurück. Damit haben die Mittel den Charakter wirtschaftlicher Eigenmittel.
- Kreditbetrag
max. 40 % der förderfähigen Investitionskosten
Höchstgrenze 500 TEUR - Laufzeit
15 Jahre, 7 Jahre tilgungsfrei - Sicherheiten
keine materiellen Sicherheiten nötig, aber persönliche Haftung
Verfahren
über die Hausbank an die KfW vor Beginn des Vorhabens
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.