ERP-Förderkredit KMU

Ziel

Zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Nachfolgen sowie Vorhaben im In- und Ausland für kleine und mittlere Unternehmen, Einzelunternehmen und Freiberufler

Empfänger

Gefördert werden:

  • KMU
  • Einzelunternehmen und Freiberuflich Tätige
  • Gründungen und Nachfolgen, auch im Nebenerwerb

Gegenstand der Förderung

Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
  • Übernahme oder Beteiligung

nicht förderfähig sind:

  • Umschuldungen, Nachfinanzierungen
  • Treuhandkonstruktionen
  • Stille Beteiligungen
  • Entgeltliche Vermögensübertragungen
  • Neubau von Wohngebäuden
  • Entgeltliche Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen

Art, Umfang und Höhe

  • Kreditbetrag
    bis zu 25 Mio. €
  • Laufzeit
    Investitionen und Übernahmen/Beteiligungen 5, 10 oder 20 Jahre mit 1, 2 bzw. 3 Tilgungsfreijahren
    Betriebsmittel 2 oder 5 Jahre mit max. einem Tilgungsfreijahr
    Warenlager 2 (endfällig), 5 oder 10 Jahren mit 1 bzw. 2 Tilgunsfreijahren
  • Zinssatz
    individueller Zins, der durch die Hausbank ermittelt wird
    Unternehmen bis 5 Jahre und Vorhaben in Regionalfördergebieten (dazu gehören u. a. die Landkreise Nordsachsen und Leipzig sowie die Stadt Leipzig) profitieren von einem besonders günstigen Zinssatz
  • Sicherheiten
    banküblich

Verfahren

Anträge sind über die Hausbank an die KfW vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Informationen

Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW.

Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.