ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Ziel

Das Ziel ist es, innovativen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft eine zinsgünstige Finanzierung ihrer Vorhaben in Deutschland zu ermöglichen.

Empfänger

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), junge Unternehmen in Gründung sowie Freiberufler.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden der gesamte Finanzierungsbedarf innovativer Unternhemen sowie Vorhaben, die mind. eines der nachstehenden Kriterien erfüllen, um als "innovativ" bzw. "digital" eingestuft werden zu können:

Kriterien für Innovationsvorhaben
Es werden neue oder substantiell verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen entwickelt.

Kriterien für Digitalisierungsvorhaben

Produktion und Verfahren

  • Integration von Costumer Relationship Management Systemen an das MES (Digitale Kundenschnittstelle)
  • Vollumfängliche Vernetzung der Enterprise Resource Planning (ERP)- und Produktionssysteme – Industrie 4.0
  • Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion
  • Einführung medienbruchfreier (Produktions-)Systeme
  • Implementierung additiver Fertigungsverfahren, z. B. 3 D-Druck
  • Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung
  • Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (Big Data-Anwendungen)
  • Investitionen in die Nutzung und den Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze mit mehr als 50 Megabit pro Sekunde
  • Einbindung von cyber-physischen Systemen in der Produktion
  • Aufwendungen für die Digitalisierung der Wertschöpfungskette, Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden
  • Entwicklung eines digitalen Abbilds

Produkte

  • Aufbau von digitalen Plattformen
  • Projekte im Bereich Usability-Verbesserung
  • Entwicklung von predictive-maintenance Anwendungen, z. B. Fernwartung
  • Entwicklung produktbegleitender und/oder Anwendersteuerungssoftware (Apps etc.)
  • Entwicklung und/oder Anwendung von (digitalen) Standards und Normen
  • Entwicklung datenbasierter Dienstleistungen

Strategie und Organisation

  • Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
  • Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloudtechnologie
  • Entwicklung und Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzeptes
  • Entwicklung und Implementierung eines Social-Media-Kommunikationskonzeptes
  • Alle betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung
  • Einführung digitaler Vertriebskanäle inklusive Aufbau des elektronischen Handels unter Verwendung mobiler Betriebsgeräte (mobile e-commerce)
  • Kosten, die im Zusammenhang mit Unternehmenskooperationen entstehen, insbes. zwischen Start-ups und etablierten Unternehmen

Innovative Unternehmen

Gefördert wird zudem der gesamte Finanz­ierungs­bedarf eines innovativen Unter­nehmens. Folgende Kriterien gelten hierfür u.a.:

  • überdurchschnittliches Unter­nehmens­wachstum (in den letzten drei Jahren im Durchschmitt mehr als 20 % pro Jahr)
  • hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung (min 10 % der Betriebskosten in jedem der vergangenen drei Geschäftsjahre; befindet sich das Unternehmen noch keine 7 Jahre am Markt, liegen die Werte bei min. 5 % in wenigstens einem der letzten drei Jahre)
  • Erhalt einer Innovations­förderung (Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften innerhalb der letzten drei Jahre)

Ausgeschlossen sind

  • Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen
  • Unternehmens- oder Beteiligungserwerb (Share Deals)
  • Treuhandkonstruktionen
  • Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern; im Rahmen von Betriebsaufspaltungen; zwischen Ehegatten/Lebenspartnern; Erwerb eigener Anteile)

Art, Umfang und Höhe

  • Kreditbetrag:

    mind. 25.000 Euro
    bis zu 25 Mio. Euro pro Innovations- und Digital­isierungs­vorhaben
    bis zu 7,5 Mio. Euro pro Finanzierungs­bedarf innovativer Unternehmen

  • Zinssatz:
    ist u.a. abhängig von der Bonität
  • Laufzeiten:
    5, 7 oder 10 Jahre
  • Sicherheiten:
    bankübliche Besicherung
    Die bislang optionale Haftungsfreistellung für die Bank in Höhe von 70 % ist seit Jahresbeginn 2022 nicht mehr möglich.
  • Bereitstellung:
    Auszahlung erfolgt zu 100% des zugesagten Betrags
    der Kredit ist in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufbar (Abruffrist beträgt 12 Monate nach Kreditzusage)

Verfahren

Anträge sind über Finanzierungspartner vor Beginn des Vorhabens zu stellen

Informationen

Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW.

Infocenter der KfW
Telefon: 0800 5399001
E-Mail: infocenternoSpam@kfw.de
 

Ansprechpartner

Prozessmanagement | Onlinezugangsgesetz

Jenny Krick

E-Mail jenny.krick@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1176
Fax0341 1267-1290