Erneuerbare Energien Premium

Ziel

Zinsgünstige Finanzierung bzw. Zuschüsse von Vorhaben zur Nutzung von Wärme aus Erneuerbarer Energien.

Empfänger

  • Unternehmen
  • Privatpersonen und Freiberufler
  • Landwirte
  • Kommunen, kommunale Gebiets­körperschaften und Gemeinde­verbände
  • Gemeinnützige Antragsteller und Genossen­schaften
  • Contractoren (Energiedienstleister)

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

  • in bestimmten Fällen: Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Hersteller von Anlagen oder von deren Haupt­komponenten
  • den Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen

Gegenstand der Förderung

  • große Solarkollektoranlagen
  • große Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse
  • Wärmenetze, die aus erneuer­baren Energien gespeist werden
  • Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas
  • große Wärmespeicher
  • große effiziente Wärmepumpen
  • Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK)

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

  • Treuhandkonstruktionen
  • Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten

Art, Umfang und Höhe

Zinssätze und Laufzeiten

Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaft­lichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicher­heiten. Für Kommunen gilt ein einheitlicher Produkt­zinssatz. Informationen zu Lauf­zeiten und Zinsen ent­nehmen Sie bitte der Konditionenübersicht.

Die Mindest­laufzeit beträgt generell 2 Jahre.

Kredithöhe und Auszahlung

  • bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben, keine Aufstockung
  • bis zu 100 % Ihrer Investitions­kosten inklusive Mehrwert­steuer, wenn die Berechtigung zum Vorsteuer­abzug nicht vorliegt.
  • 100 % des Kredit­betrages werden ausgezahlt
  • abrufbar wahlweise in einer Summe oder in Teil­beträgen
  • Sie können Ihren Kredit inner­halb von 12 Monaten nach Zusage abrufen

Rückzahlung

  • Während der tilgungs­freien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe viertel­jährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
  • Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außer­planmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung .
  • Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.

Berechnen Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan  mit unserem Tilgungsrechner.

Tilgungszuschuss

Die Höhe des Tilgungs­zuschusses variiert je nach Maßnahme. Für einige Maß­nahmen im Zusammen­hang mit der Modernisierung von Heizungs­anlagen stehen um 30 % erhöhte Tilgungs­zuschüsse bereit. Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. Der Tilgungszuschuss wird gutgeschrieben, nachdem Sie den Verwendungs­nachweis eingereicht haben. Ihre Kredit­schuld verringert sich, die Kredit­laufzeit wird kürzer.

Sicherheiten

Art und Höhe der Sicher­heiten vereinbaren Sie mit Ihrer Bank. Für Kommunal­darlehen gelten die üblichen formalen Voraus­setzungen.

Beihilferechtliche Regelungen

Mit diesem Produkt erhalten Sie einen zins­verbilligten Kredit. Zins­verbilligungen und Tilgungs­zuschuss gelten als Sub­ventionen, die im EU-Sprachgebrauch als Beihilfen bezeichnet werden. Wie hoch Ihre Sub­vention ist, können Sie mit dem Subventionswertrechner vorab berechnen. Bitte beachten Sie: Für Sub­ventionen gelten Höchst­werte, die Sie nicht über­schreiten dürfen.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Kombination ist möglich mit den KfW-Programmen "Energieeffizient Bauen" und Erneuerbare Energien - Standard, hier aber nur für Tiefen­geothermie zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung. Die Kombination mit anderen öffentlichen Förder­mitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.

Verfahren

1. Finanzierungs­partner finden

Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, sprechen Sie mit einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl.

Finanzierungspartner finden und Termin anfragen

2. Kredit beantragen

Das übernimmt Ihr Finanzierungs­partner für Sie.

3. Ihr Kreditantrag wird geprüft

Die KfW prüft Ihre Unter­lagen und entscheidet über die Förderung.

4. Kreditvertrag abschließen und starten

Sie schließen den Kredit­vertrag mit Ihrem Finanzierungs­partner ab – Ihr Vorhaben kann beginnen.

5. Nachweis einreichen und Tilgungszuschuss erhalten

Nach Durchführung der Arbeiten reichen Sie eine Bestätigung ein, damit wir Ihnen den Tilgungs­zuschuss gutschreiben können.

Hinweis für Kommunen, kommunale Betriebe und Zweckverbände

Kommunen, kommunale Betriebe und Zweckverbände beantragen Ihren Kredit direkt bei der KfW. Bitte füllen Sie die Dokumente unter Formulare und Downloads aus.

Informationen

Infocenter der KfW

Telefon: 0800 5399001

Weitere Förderdetails

Ansprechpartner

Foto von Jens Januszewski - Energieberater und Geschäftsfeldmanager Innovation und Umwelt
Energieberatung | Geschäftsfeldmanager Innovation und Umwelt

Jens Januszewski

E-Mail jens.januszewski@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1263
Fax0341 1267-1422