Einstiegsqualifizierung

Ziel

Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung (EQ) die Möglichkeit in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung (Azubi auf Probe).

Empfänger

Ausbildungsbetriebe, aber auch noch nicht ausbildende Unternehmen können eine Einstiegsqualifizierung durchführen.

Gegenstand der Förderung

Einstiegsqualifizierungen sind aus allen Berufen ableitbar. Das Unternehmen vermittelt fachspezifische und soziale Kompetenzen in der gewählten Einstiegsqualifizierung.

Art, Umfang und Höhe

Die Arbeitsagentur erstattet die Vergütung der Einstiegsqualifizierung von bis zu 247 Euro monatlich zuzüglich eines Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag von monatlich ca. 123 Euro unabhängig von der tatsächlichen gezahlten Förderung.

Verfahren

Das Unternehmen stellt den Antrag auf die Vergütung bei der Agentur für Arbeit. Die Unternehmer schließen mit den Jugendlichen einen Vertrag über die Einstiegsqualifizierung. Vertragsmuster und Beispiele für Einstiegsqualifizierungen sind bei der IHK erhältlich. 

Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie über die Agentur für Arbeit.

Ansprechpartner

Passgenaue Besetzung | Aus- und Weiterbildungsberatung

Karen Marcus

E-Mail karen.marcus@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1346
Fax0341 1267-1422