Einstiegsqualifizierung
Ziel
Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung (EQ) die Möglichkeit in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung (Azubi auf Probe).
Empfänger
Ausbildungsbetriebe, aber auch noch nicht ausbildende Unternehmen können eine Einstiegsqualifizierung durchführen.
Gegenstand der Förderung
Einstiegsqualifizierungen sind aus allen Berufen ableitbar. Das Unternehmen vermittelt fachspezifische und soziale Kompetenzen in der gewählten Einstiegsqualifizierung.
Art, Umfang und Höhe
Die Arbeitsagentur erstattet die Vergütung der Einstiegsqualifizierung von bis zu 247 Euro monatlich zuzüglich eines Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag von monatlich ca. 123 Euro unabhängig von der tatsächlichen gezahlten Förderung.
Verfahren
Das Unternehmen stellt den Antrag auf die Vergütung bei der Agentur für Arbeit. Die Unternehmer schließen mit den Jugendlichen einen Vertrag über die Einstiegsqualifizierung. Vertragsmuster und Beispiele für Einstiegsqualifizierungen sind bei der IHK erhältlich.
Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie über die Agentur für Arbeit.
Ansprechpartner
Passgenaue Besetzung | Aus- und Weiterbildungsberatung
Karen Marcus
karen.marcus@ | |
Telefon | 0341 1267-1346 |
Fax | 0341 1267-1422 |